Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SARS-CoV-22-Arzneimittelversorgungsverordnung
Die Regelungen, die Apotheken seit gut zwei Jahren mehr Beinfreiheit bei der Arzneimittelabgabe einräumen, um Patient:innen in der Pandemie sicher zu versorgen, sollen bis 25. November 2022 verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor.
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