• 25.10.2025 – Apotheken im Musterwirrwarr, onkologische Hochpreiser, Plausibilitätscheck im Fokus

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Wie Apotheken Onko-Rezeptfälschungen erkennen und entschärfen: identische Muster, sichere Rückrufe über Zentrale, kurze Begründungen je ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken im Musterwirrwarr, onkologische Hochpreiser, Plausibilitätscheck im Fokus

 

Acht mutmaßliche Fälschungen in Berlin binnen drei Wochen; gleiche Namen, wechselnde Präparate. Schutz bietet ein fester Erstcheck, Rückruf über die Zentrale und Meldung an Polizei und KV.

Stand: Samstag, 25. Oktober 2025, 16:59 Uhr 

Apotheken-News: Bericht von heute

Onkologisch hochpreisige Rezepte sind seit drei Wochen in mehreren Berliner Apotheken als Fälschungen aufgefallen, insgesamt acht Fälle mit wiederkehrenden Mustern: gleiche Namen, wechselnde Präparate, unklare Dosierungen, falsche Adressen und frei erfundene Arztnummern. Solche Täuschungen zielen auf Packungen mit vier- bis fünfstelligen Summen je Serie und nutzen Alltagssituationen am HV-Tisch aus. Apotheken stehen damit zwischen Dokumentationspflichten, schneller Plausibilitätsprüfung und dem Schutz des Teams. Wirksam wird der Schutz dort, wo Ident- und Plausibilitätsprüfungen nicht improvisiert werden, sondern als einfacher Pfad vorliegen: Stammdaten gegen Register abgleichen, Anrufe über offizielle Zentrale führen, Abholberechtigungen sauber protokollieren und Auffälligkeiten ohne Zögern an Polizei und Kassenärztliche Vereinigung melden. Riskant bleibt die Lage, solange Warnketten fehlen und Einzelfilialen Vorfälle nur intern behandeln; dann bleiben Muster unsichtbar und Schäden steigen. Tragfähig ist eine Linie, die Belege und Gründe festhält und damit sowohl die Strafanzeige nach § 267 StGB (Urkundenfälschung) als auch spätere Abrechnungsfragen stützt.

 

 

In der aktuellen Serie wurden binnen drei Wochen acht gefälschte Verordnungen gemeldet, stets mit onkologischen Hochpreisern und ähnlichen biografischen Angaben. Faktisch fielen unvollständige Dosierungen, falsche Adressen und BSNR/LANR-Nummern auf, die nicht dem üblichen sieben- bis neunstelligem Format entsprachen. Apotheken berichten außerdem von widersprüchlichen Geschichten am Telefon und vom Versuch, Abholung und Rezeptperson zu trennen. Die These lautet: Wiederholte Muster mit identischen Namen und wechselnden Wirkstoffen sind ein Frühindikator für organisierte Beschaffung. Die Konsequenz ist konkret: Jede Offizin braucht einen festen Erstcheck mit drei Stationen und einem kurzen Notizfeld im Kassensystem, damit der Ablauf nicht vom Bauchgefühl abhängt.

Die jurische Einordnung ist klarer, als man denkt: Das Ausstellen oder Vorlegen eines gefälschten Rezeptes erfüllt regelmäßig § 267 StGB, unabhängig davon, ob am Ende abgegeben wurde. Faktum ist, dass die Strafanzeige formlos möglich ist und auf genaue Beschreibung der Auffälligkeiten setzt, nicht auf juristische Wertungen. Wichtig sind identifizierbare Anker wie Datum, Uhrzeit, vermeintliche Arztbezeichnung und das verordnete Arzneimittel. Die These lautet: Gute Notizen schlagen lange Debatten. Die Konsequenz: Anzeigen und Verdachtsmeldungen sollten noch am selben Tag vorbereitet und spätestens am nächsten Tag eingereicht werden, damit Erinnerungen frisch bleiben und Wege kurz sind.

Operativ entscheidet die Plausibilitätsprüfung am HV-Tisch: Stimmen Patientendaten, ist die Dosierung nachvollziehbar, wirkt die Indikation plausibel für das Alter. Faktisch helfen einfache Standards, etwa Telefonnummern nie aus dem Rezept zu übernehmen, sondern über offizielle Zentrale oder Website der Einrichtung zu wählen. Ebenso sinnvoll ist eine kurze Rückfrage an die Arztpraxis mit Aktenzeichen, wenn die LANR/BSNR-Struktur auffällig ist. Die These lautet: Der Rückruf muss über sichere Quellen laufen, nicht über Nummern auf dem Papier. Die Konsequenz: Ein internes Kärtchen mit drei Prüffragen und einem Feld für das Aktenzeichen reduziert Fehlentscheidungen spürbar und erleichtert die spätere Dokumentation.

Preis und Supply-Kette sind ebenfalls Prüfpunkte, denn onkologische Verordnungen erzeugen oft Bestellungen mit spürbarem Risiko. Faktisch ist es unüblich, dass ein unbekannter Patient ohne Vorlauf plötzlich ein neues, hochpreisiges Schema beginnen soll; hier lohnt die Zusatzfrage nach Vorbehandlungen oder Onko-Pass. Zudem sind die Sichtverhältnisse in der Packungsgröße und Stückzahl prüfbar, wenn der verordnete Zyklus sonst nicht aufgeht. Die These lautet: Unplausible Mengen und Startpunkte sind rote Linien. Die Konsequenz: Bestellungen werden erst nach bestandenem Rückruf und dokumentiertem Plausibilitätscheck ausgelöst, während Abholwünsche ohne Abgabefähigkeit freundlich, aber bestimmt aufgeschoben werden.

Team- und Kundensicherheit hat Vorrang. Faktisch gilt: Verdachtsfälle sind keine Bühne. Wer sich bedroht fühlt, ruft die Polizei und beendet die Situation ohne Konfrontation. Der oft gehörte Rat, Abholer „festzuhalten“, gilt nur, wenn dies ohne Risiko für Mitarbeitende möglich ist und die Person freiwillig wartet; Selbstgefährdung ist ausgeschlossen. Die These lautet: Sicherheit schlägt Show. Die Konsequenz: Eine kurze Leitlinie mit ruhigen Sätzen für das Team sowie ein sichtbarer Notruf-Ablauf an jedem HV-Platz verhindern Eskalationen und machen Reaktionen vorhersehbar.

Kommunikation entscheidet über Lerneffekte. Faktisch haben Filialverbünde, Kammern und KVen unterschiedliche Meldekanäle; wo es keine zentrale Warnplattform gibt, helfen regionale Verteiler und interne Newsletter. Sinnvoll sind kurze, sachliche Hinweise mit Datum, Muster, angeblichem Arzt und verordneter Substanz, ergänzt um den Status der Anzeige. Die These lautet: Geteilte Muster senken Folgeschäden. Die Konsequenz: Jede Filiale berichtet intern noch am selben Tag, regional spätestens am nächsten Werktag; so wandern Eigenbeobachtungen in gemeinsame Vorsicht.

Versicherung und Finanzen müssen vorbereitet sein. Faktisch deckt die klassische Inhaltsversicherung keine Vermögensschäden durch Rezeptbetrug ab; benötigt werden Bausteine wie Vertrauensschaden/Crime, teilweise kombiniert mit Cyber-Deckungen, die Social-Engineering einschließen. Typische pauschale Limite liegen im fünf- bis sechsstelligen Bereich bei Selbstbehalten im unteren bis mittleren dreistelligen Segment. Die These lautet: Keine Abgabe ohne Deckungslinie im Kopf. Die Konsequenz: Apotheken verankern in ihren Policen eine klare Definition von Rezeptfälschung, melden Verdachtsfälle früh und stimmen Regress- und Dokumentationspflichten mit dem Versicherer ab.

Abrechnung und Retax sind die stille zweite Welle. Faktisch drohen Rückforderungen, wenn eine Fälschung nicht rechtzeitig erkannt wurde und Abgabe erfolgte; die Frage ist dann, ob Belege und Plausibilität eine Entlastung tragen können. Darum ist der Plausibilitätscheck nicht nur ein Sicherheits-, sondern auch ein Abrechnungsinstrument. Die These lautet: Gute Begründungen retten Geld. Die Konsequenz: Jede kritische Abgabe erhält eine kurze Begründung mit Datum, Prüfschritt und Gegenstelle der Arztpraxis; damit steigt die Chance, dass spätere Prüfungen zugunsten der Apotheke verlaufen.

Zwischen Verdacht und Gewissheit liegen wenige Fragen, ein Anruf und eine ruhige Hand. Wo Gründe neben Hinweise treten, entsteht Ordnung, die trägt: Der Blick wandert von Namen zu Mustern, von Papieren zu Quellen, von Hektik zu Haltung. So schrumpft das Risiko nicht durch Mut, sondern durch Methode. Und am Ende zählt, dass der Tisch still bleibt und die Akte spricht.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Apotheken Muster teilen und Prüfschritte festhalten, wird der Einzelfall nicht zur Falle. Wenn Rückrufe über sichere Wege laufen und das Team klare Sätze übt, verliert die Täuschung ihr Tempo. Wenn Versicherer früh eingebunden sind und Belege sauber entstehen, bleiben Schäden beherrschbar. Wenn Behörden Hinweise rasch bekommen und Praxen erreichbar sind, entsteht ein Netz, das trägt. So wird aus acht Fällen ein Lernpfad – und aus Vorsicht Verlässlichkeit.

 

Tagesthemenüberblick: https://aposecur.de/aktuell

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