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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Wenn der rezeptpflichtige Absatz sinkt und der OTC-Markt stagniert, bricht eine zentrale Stütze der Apothekenfinanzierung weg – und das in einer Phase, in der Betriebskosten steigen, die Personaldecke dünner wird und regulatorische Unsicherheiten zunehmen. Der Rückgang des Rx-Umsatzes um 0,2 % mag minimal erscheinen, hat jedoch tiefgreifende Folgen: Das apothekenübliche Fixhonorar bleibt statisch, während alle Variablen drumherum eskalieren. Zeitgleich stehen Fragen zur Standorteffizienz und ärztlichen Kooperation im Fokus: Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit vieler Apotheken hängt inzwischen an der strategischen Wahl benachbarter Fachärzte. Parallel eskaliert das Zytoservice-Verfahren in Hamburg – ein Symbol dafür, wie MVZ-Strukturen und Zytoherstellung zunehmend staatsanwaltschaftliches Interesse wecken. Nicht minder kritisch ist die Lücke in der Wundversorgung von Pflegeheimbewohnern oder der Missbrauch einzelner Rezeptlogiken wie im Fall eines MS-Patienten, der Quittierungen zur Täuschung nutzte. Während Brandenburgs Kommunen mit den Kassen über die Finanzierung von Rettungsfahrten ringen, stellt der Spahn-Maskenbericht die politische Krisenführung infrage. Die G-BA-Substitutionsliste für Biosimilars weitet sich aus und verschärft den Druck auf Apotheken, zugleich droht bei fehlendem Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen ein ethisches Desaster. Weitere Brennpunkte: Gewichtszunahme durch Medikamente, neue Formen der Patientenverfügung bei psychischer Erkrankung – und die körperlichen Folgen von Trauer, die sich zunehmend ins Gesundheitssystem einschreiben.
Rezeptmengen schrumpfen, OTC stagniert, Vergütung steht still
Warum der Rx-Absatzrückgang den Apothekenbetrieb destabilisiert, Festzuschläge neu gedacht werden müssen und der Selbstmedikationsmarkt keine Entlastung bringt
Die wirtschaftliche Lage der Apotheken in Deutschland bleibt angespannt – und das nicht nur wegen politischer Unsicherheiten oder steigender Betriebskosten, sondern auch aufgrund eines zurückgehenden Arzneimittelabsatzes. Jüngste Daten des Apothekenpanels von Insight Health zeigen: Der kumulierte Rx-Absatz der Vor-Ort-Apotheken ist bis Ende Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 0,2 Prozent gesunken. Was auf den ersten Blick marginal erscheinen mag, offenbart bei näherer Betrachtung ein strukturelles Problem. Denn der Ertrag der Apotheken hängt maßgeblich vom rezeptpflichtigen Absatz ab. Jeder Verlust im Rx-Bereich bedeutet unmittelbar einen Rückgang in der Honorierung – bei gleichzeitig konstanten oder steigenden Fixkosten für Personal, Miete, Energie und Sicherheit.
In einer ohnehin prekären Ausgangslage wiegt ein solcher Rückgang schwerer als es die Prozentzahl suggeriert. Die aktuelle Entwicklung belegt: Der Arzneimittelabsatz ist nicht krisenresistent. Selbst die Hoffnung auf eine Gegenbewegung im OTC-Markt – der lange Zeit als verlässlicher Puffer für das verschreibungspflichtige Geschäft galt – erfüllt sich nicht. Auch hier ist keine Entlastung erkennbar. Die Nachfrage nach rezeptfreien Produkten stagniert. Damit bleibt den Apotheken kein Spielraum für wirtschaftliche Kompensation. Besonders kritisch ist dies in ländlichen Gebieten, wo niedrigere Patientenfrequenzen ohnehin geringere Volumina verursachen. Während sich die Betriebsausgaben nicht linear anpassen lassen, fehlt es an dynamischen Honorierungsmechanismen, die auf solche Schwankungen reagieren könnten.
Die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Rx-Geschäft ist kein neues Phänomen, aber ihre Brisanz nimmt zu, wenn politische Reformversprechen auf sich warten lassen und strukturelle Entlastungen ausbleiben. Die wiederholte Forderung nach einer Anhebung des Festzuschlags ist nicht bloß eine rhetorische Maßnahme der Berufsverbände, sondern Ausdruck eines realen Missverhältnisses zwischen Leistung und Vergütung. Der gesetzliche Festzuschlag pro Rx-Packung ist seit Jahren nicht dynamisiert worden. Eine Erhöhung würde nicht nur ein Signal setzen, sondern wäre aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Notwendigkeit zur Stabilisierung des Systems. Der stagnierende Absatz macht deutlich: Es geht nicht um mehr Medikamente – es geht um faire Bezahlung für bereits erbrachte Leistungen in einem fragilen Versorgungsumfeld.
Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach dem „Wie viel“, sondern auch nach dem „Wie lange“. Viele Apotheken betreiben ihre Standorte unter zunehmend belastenden Bedingungen. Die Illusion, dass digitale Tools, Automatisierung oder Sortimentsausweitungen kurzfristig gegensteuern könnten, verkennt die reale Lage. Selbst innovative Apotheken, die frühzeitig auf zusätzliche Dienstleistungen gesetzt haben – etwa im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen oder Impfungen –, spüren die Marktverengung. Der rückläufige Rx-Absatz ist symptomatisch für ein tieferliegendes Problem: Die Rolle der Apotheke im System wird strukturell unterbewertet. Statt neue Einnahmequellen in Form zusätzlicher Leistungen zu erschließen, braucht es eine solide Basisfinanzierung für das Kerngeschäft – die Arzneimittelversorgung.
Die Erwartung, dass Apotheken durch verstärkte Beratung, Notfallversorgung, Medikationsanalysen oder sogar niederschwellige ärztliche Tätigkeiten wirtschaftlich überleben könnten, wird ins Leere laufen, solange diese Tätigkeiten nicht angemessen vergütet werden. Dass der OTC-Bereich keine Stabilisierung liefert, verstärkt den ökonomischen Druck zusätzlich. Ein stagnierender Selbstmedikationsmarkt reflektiert einerseits Kaufzurückhaltung angesichts wirtschaftlicher Belastungen auf Patientenseite, andererseits aber auch einen Rückgang der Präsenzberatung, weil Apothekenpersonal abgebaut werden muss oder unter zu hoher Arbeitsbelastung steht.
Hinzu kommt ein psychologischer Effekt: Sinkende Verordnungszahlen werden von vielen Inhaberinnen und Inhabern als Frühwarnzeichen für eine sich verschiebende Systemarchitektur gedeutet. Die Sorge, dass die Versorgung zunehmend digital oder durch zentrale Versandstrukturen abgewickelt wird, ist nicht unbegründet. Politisch geförderte Modelle wie Telemedizin, E-Rezept oder Gesundheits-Apps zielen nicht auf eine Stärkung der Apothekenstruktur, sondern auf eine patientenseitige Entkoppelung von klassischen Versorgungsroutinen. Der Rx-Rückgang ist in diesem Kontext auch Ausdruck eines systemischen Umbaus, der an der flächendeckenden Präsenzapotheke vorbeigeht.
Was fehlt, ist eine politische Rückbindung der Versorgung an die reale Arbeit vor Ort. Wer will, dass Apotheken überleben, muss den Rx-Absatz nicht nur als Mengengröße verstehen, sondern als Leistungsausdruck einer Gesundheitsinfrastruktur. Das Apothekenhonorar muss diesen Beitrag spiegeln. Ohne Anpassung an sinkende Volumina entsteht eine gefährliche Schieflage: Mehr Leistung bei weniger Umsatz – das funktioniert nicht auf Dauer. Ein Festzuschlag, der nicht regelmäßig angepasst wird, verliert real an Wert – und mit ihm die Apothekenlandschaft an Substanz.
Stagnation ist in diesem Fall nicht Stillstand, sondern Rückschritt. Wenn der OTC-Bereich keine Entlastung bringt und der Rx-Absatz sinkt, bleibt die Apotheke wirtschaftlich im Niemandsland: zu wichtig für eine bloße Marktregelung, zu systemrelevant für den freien Fall – aber politisch nicht abgesichert. Was es jetzt braucht, ist ein unmittelbarer Handlungsimpuls: eine Festzuschlagserhöhung, die nicht Symbol, sondern Substanz ist. Und eine Honorarstruktur, die der Versorgung vor Ort endlich den Wert beimisst, den sie täglich beweist – auch bei sinkenden Packungszahlen.
Standort bestimmt den Umsatz, Kooperation bestimmt die Richtung, Facharztwahl bestimmt das Profil
Wie Ärztezuflüsse Apotheken stärken oder schwächen, welche Fachgruppen wirtschaftlich tragend sind und warum ärztliche Nähe nicht automatisch Erfolg bedeutet
Die Entscheidung für einen Apothekenstandort ist keine strategische Frage mehr, sondern eine Überlebensentscheidung. Wer heute eine Apotheke gründet oder übernimmt, bewegt sich in einem Markt, der weniger tolerant gegenüber Fehlern ist als je zuvor. In dieser Lage kann ein einziger Arzt in der Nähe, je nach Fachrichtung, Haltung zur Kooperation und Patientenfrequenz, über das wirtschaftliche Gelingen oder Scheitern einer Apotheke entscheiden. Doch welche Arztgruppe bringt was – und warum ist es für Apotheken gefährlich, sich auf Bauchgefühl und Gewohnheiten zu verlassen?
Zunächst ist festzuhalten: Nicht jeder Arzt ist ein Umsatzbringer. Auch wenn Hausärzte gemeinhin als „Versorgungsanker“ gelten, ist ihr tatsächlicher Einfluss auf den Apothekenbetrieb vielschichtig. Es geht nicht nur um Rezepte, sondern um Art, Frequenz, Steuerbarkeit und Kommunikationsverhalten. Eine gut frequentierte Hausarztpraxis mit starker Bindung an die Apotheke vor Ort kann einen dauerhaften Kundenstrom sichern. Doch wenn dort eine Verordnungspolitik mit Rabattvertragsfokus oder ein Digitalisierungsdrang ohne reale Schnittstellenpflege dominiert, entstehen mehr Rückfragen als Umsätze. Besonders kritisch wird es, wenn das ärztliche Team systematisch E-Rezepte an Onlineplattformen koppelt – dann hat die Apotheke vor Ort das Nachsehen, selbst wenn sie nebenan liegt.
Fachärzte hingegen liefern selektivere, oft margenträchtigere Verordnungen – aber selten mit der gleichen Frequenz. Der Orthopäde bringt andere Medikamente als der Neurologe, der Onkologe ganz andere als die Gynäkologin. Entscheidend ist nicht nur die Fachrichtung, sondern die Haltung zur wohnortnahen Versorgung. Apotheken, die sich im Einzugsbereich onkologischer Praxen etablieren, profitieren oft von spezialisierten Arzneien, hohem Beratungsbedarf und enger Abstimmung. Doch das funktioniert nur mit aktiv gelebter Kooperationskultur – sonst bleibt die Apotheke trotz Potenzials außen vor. Besonders attraktiv sind heute Schmerz- und Palliativzentren, Hormonsprechstunden, Rheumatologie oder spezialisierte Gastroenterologen – Fachrichtungen, in denen sowohl beratungsintensive als auch hochpreisige Präparate eingesetzt werden. Ihre Nähe zur Apotheke muss jedoch durch Sichtbarkeit, Kommunikation und Zuverlässigkeit aktiv verstärkt werden.
Dabei wird oft unterschätzt, wie sehr auch weiche Faktoren über die Wirksamkeit eines ärztlichen Zulaufs entscheiden. Ein Urologe, der alle Rezepte via Telemedizin ausstellt und in Richtung EU-Versender leitet, ist kein Vorteil – sondern ein Risikofaktor. Eine Kinderärztin hingegen, die eng mit dem Apothekenteam zusammenarbeitet und häufige Medikationsanpassungen erklärt, stärkt das Vertrauen junger Familien in die Apotheke vor Ort. Hier entscheidet sich, ob Kundenbindung oder Reibungsverlust entstehen.
Ein weiteres Kriterium: Die Arzt-Apotheker-Kommunikation bei Sonderfällen. Ärzte, die bei Retax-anfälligen Verordnungen regelmäßig Rücksprache halten, können gemeinsam mit der Apotheke Verluste vermeiden. Wer hingegen auf Autopilot durchverordnet und auf Nachfrage nicht erreichbar ist, erzeugt Frustration – nicht nur beim Apothekenteam, sondern auch beim Patienten. In solchen Fällen wird die Apotheke zur Reparaturstelle ärztlicher Nachlässigkeit – und das ohne Vergütung.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Arztqualität für Apotheken nicht allein an der Fachrichtung hängt, sondern an drei operativen Faktoren: erstens an der Rezeptfrequenz pro Woche, zweitens an der Kooperationsbereitschaft im Alltag, drittens an der digitalen Schnittstellenkompetenz. Wer diese Faktoren systematisch auswertet – etwa durch eine wöchentliche Arztanalyse mit Umsatzkorrelation –, kann frühzeitig erkennen, welche Partnerschaften tragfähig sind und wo Unsichtbarkeit droht.
Besonders in strukturschwachen Regionen oder dicht besetzten Innenstadtlagen ist die richtige Facharztwahl ein entscheidender Erfolgsfaktor. Hier können sich Apotheken bewusst in Lagen ansiedeln, in denen relevante Facharztgruppen noch nicht erschlossen sind – ein gastroenterologischer Schwerpunkt in einem Gebiet mit vielen Senioren, eine Gynäkologie bei hohem Frauenanteil, eine Schmerzpraxis in einer Versorgungswüste. Diese Analysen sind anspruchsvoll, lohnen sich aber nachhaltig. Denn selbst wenige zusätzliche Rezepte pro Woche – wenn sie planbar, stabil und hochpreisig sind – können den Unterschied machen, ob eine Apotheke am Markt Bestand hat.
Hinzu kommt eine veränderte Erwartungshaltung der Apothekenkunden: Sie wollen kompetente, koordinierte Versorgung – und nehmen Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Apotheke zunehmend als Indikator für mangelnde Professionalität wahr. Wer also als Apothekenteam nicht nur verfügbar, sondern erkennbar vernetzt agiert, sichert sich nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch ein Reputationspolster. Das gilt besonders bei aufklärungsbedürftigen Therapien wie Schilddrüsenerkrankungen, Sexualmedizin, ADHD oder Langzeitantibiosen – Bereiche, in denen Patienten schnell orientierungslos werden und eine koordinierte ärztlich-apothekerliche Kommunikation Vertrauen schafft.
Apothekeninhaber, die sich heute strategisch aufstellen wollen, brauchen daher mehr als einen guten Draht zum Hausarzt. Sie brauchen ein differenziertes Kooperationsportfolio – mit Spezialisten, die ihre Rolle kennen, mit digitalen Tools, die Prozessbrüche vermeiden, und mit einer klaren Analyse, welcher Arzt konkret was bringt. Nur so lässt sich aus ärztlicher Nähe echte betriebliche Stabilität ableiten – und nicht nur vermeintliche Sicherheit auf dem Papier.
Zytoservice steht vor Gericht, Apotheken geraten ins Visier, MVZ-Markt kippt ins Monopol
Wie ein Hamburger Zytohersteller expandierte, strafrechtlich unter Druck gerät und die Versorgungslandschaft auf dem Spiel steht
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen mehrere führende Akteure des Zytoherstellers Zytoservice erhoben. Damit erreicht ein seit Jahren schwelender Verdacht rund um Abrechnungspraktiken, Marktverflechtungen und unlautere Steuerungsmechanismen im Zytostatika-Geschäft eine neue rechtliche Dimension. Im Zentrum steht ein Geschäftsmodell, das viele als aggressiv und systematisch wachstumsorientiert beschreiben – mit einem inzwischen kaum überblickbaren Netzwerk aus Apotheken, Herstellbetrieben und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), das den Wettbewerb im Bereich onkologischer Arzneimittel zunehmend aushöhlt.
Die Anklage wirft den Zytoservice-Verantwortlichen vor, ärztliche Unabhängigkeit verletzt und durch verdeckte Beteiligungen wirtschaftliche Lenkung in der Arzneimittelverordnung betrieben zu haben – ein schwerwiegender Vorwurf, der nicht nur juristisch brisant ist, sondern auch politisch und gesundheitssystemisch Zündstoff birgt. Bereits 2019 durchsuchten Ermittler Dutzende Objekte in mehreren Bundesländern, darunter MVZ-Standorte, kooperierende Apotheken und die Zentrale des Zytoherstellers. Nun soll geklärt werden, ob Zytoservice durch dieses Geflecht aus steuerbarer Nachfrage und monopolartiger Struktur gegen das Arzneimittelgesetz und das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Der Verdacht: Durch MVZ-Beteiligungen könnte systematisch Einfluss auf die Verordnung von Zytostatika genommen worden sein – stets zum Vorteil der eigenen Herstellbetriebe. Kritiker sprechen von einer gefährlichen Marktverzerrung, die andere Anbieter verdränge, Versorgungsentscheidungen durch wirtschaftliche Motive manipuliere und das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung unterlaufe. Zytoservice selbst verweist auf die gesetzeskonforme Gestaltung aller Geschäftsaktivitäten und betont, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungen keine abschließende Bewertung darstellten. Dennoch verdichten sich die Hinweise, dass nicht nur formale Beteiligungen, sondern auch operative Einflussnahmen im Raum stehen – etwa durch Absprachen über Rezeptzuweisungen, Umwegverordnungen oder gezielte Ausschreibungsstrategien.
Für Apotheken, die im Umfeld solcher Strukturen tätig sind, bedeutet das nicht nur wirtschaftliche Abhängigkeit, sondern zunehmend auch rechtliches Risiko: Bei Verstößen gegen das Trennungsgebot zwischen ärztlicher Verordnung und pharmazeutischer Ausführung kann auch ihnen empfindlicher Schaden drohen. Gleichzeitig wirft der Fall Zytoservice ein Schlaglicht auf die politischen Versäumnisse im Umgang mit der Expansion medizinischer Großanbieter. Seit Jahren warnten Fachverbände und Krankenkassen vor einer Grauzone bei MVZ-Ketten, insbesondere wenn diese durch Kapitalgesellschaften gesteuert werden.
Die aktuelle Anklage könnte nun zum Wendepunkt werden – nicht nur für den betroffenen Hersteller, sondern auch für das regulatorische Umfeld. Die Frage, wie viel Konzentration im Markt für parenterale Zubereitungen zulässig ist, wird neu zu stellen sein. Auch die Rolle der Aufsichtsbehörden steht auf dem Prüfstand: Warum wurde eine Entwicklung, die längst über den Rahmen wirtschaftlicher Kooperation hinausreicht, so lange geduldet? Der Fall offenbart strukturelle Schwächen im Kontrollsystem – und rückt gleichzeitig die Frage in den Fokus, wie Apotheken, MVZ und Herstellbetriebe künftig miteinander agieren dürfen, ohne das Gesundheitssystem in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zu treiben.
Dass dabei nicht nur strafrechtliche Fragen im Raum stehen, sondern auch ein Grundsatzkonflikt um die ethische Ausrichtung der Arzneimittelversorgung, macht den Zytoservice-Komplex zu einem politischen Lackmustest für die künftige Regulierung von Machtverhältnissen im Gesundheitsmarkt.
Missbrauch mit System, Verantwortung ohne Kontrolle, Konsequenzen mit Lücken
Wie ein MS-Patient Apotheken und Versicherung täuschte, warum Quittierungen zur Täuschungswaffe wurden und welche strukturellen Schwächen ein Gerichtsurteil offenlegt
Er bestellte MS-Medikamente, ließ sie aber nie abholen – und reichte die quittierten Privatrezepte trotzdem zur Erstattung ein: Ein 32-jähriger Mann aus München hat über Jahre hinweg ein perfides System betrieben, um seine private Krankenversicherung zu täuschen und sich selbst zu finanzieren. Zwischen 2018 und 2021 nutzte er Lücken im Ablauf zwischen ärztlicher Verordnung, Apothekenpraxis und Versicherungsabrechnung, um laut Anklage rund 150.000 Euro zu ergaunern. Die Apotheken, in denen er die Arzneimittel anforderte, erlebten ihn als höflichen, aber bestimmten Kunden, der eine einfache Bitte äußerte: Er wollte die Originalquittung direkt nach Rezeptvorlage erhalten, noch bevor das Präparat beschafft und übergeben wurde – ein für sich genommen nicht unüblicher Vorgang, etwa bei dringenden Bestellwünschen. Dass er die Medikamente nie abholen würde, wusste zu diesem Zeitpunkt jedoch niemand außer ihm selbst.
Die Masche wirkte deshalb so erfolgreich, weil sie die Kontrollmechanismen gleich mehrerer Stellen aushebelte: In den Apotheken ging man nach der Vorlage eines gültigen Privatrezepts von einem ernsthaften Anliegen aus, das aufgrund des hohen Werts – MS-Therapeutika kosten schnell mehrere Tausend Euro pro Packung – auch entsprechend dokumentiert wurde. Die Quittung über die eingereichte Verordnung, teils mit konkretem Abrechnungsbetrag, wurde oft aus Gründen der Rückverfolgbarkeit ausgestellt – ein Vorgehen, das gerade bei privat Versicherten auch als Nachweis für etwaige spätere Rückfragen dient. Genau diesen Mechanismus nutzte der Täter gezielt für seinen Versicherungsbetrug. Nach dem Quittieren lichtete er das Dokument ab, reichte es bei der Versicherung ein und kassierte die Erstattung – ohne die Apotheke jemals zu bezahlen oder das Arzneimittel abzunehmen.
Insgesamt 19 Apotheken in München und Umgebung wurden so systematisch getäuscht. Die meisten von ihnen blieben zunächst im Unklaren über die betrügerische Absicht, da keine unmittelbare Schadensmeldung entstand – denn auf den ersten Blick war das Vorgehen formal korrekt: gültige Verordnung, rezeptierter Wirkstoff, angeblich getätigte Einlösung. Erst als eine der betroffenen Apotheken, bei der sich Rückstände häuften, rechtliche Schritte einleitete, kamen die Dimensionen des Vorgehens ans Licht. Bei einer internen Prüfung fiel zudem auf, dass in mindestens drei Fällen sogar die Rezeptbeträge auf den Quittungen nachträglich gefälscht worden waren, um die Erstattungsleistung zu erhöhen.
Vor dem Amtsgericht München gestand der Mann schließlich die Taten. Seine Begründung: Er sei seit Jahren finanziell überfordert gewesen, habe aber zugleich unter multipler Sklerose gelitten und keine andere Möglichkeit gesehen, seine Lebenshaltung zu sichern. Die Versicherung, so argumentierte seine Verteidigung, habe es ihm zudem zu leicht gemacht – ein Vorwurf, der den Prozess in eine neue Richtung lenkte. Tatsächlich wurde vor Gericht thematisiert, wie wenig strukturelle Prüfungen die Versicherungsgesellschaft offenbar bei der Abrechnung von Privatverordnungen vornahm: Die Einreichung eines quittierten Rezepts reichte in vielen Fällen aus, um hohe Summen auszuzahlen – eine Praxis, die im Nachgang scharf hinterfragt werden dürfte.
Das Urteil des Amtsgerichts: ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte ist bereits wegen Betrugs vorbestraft, was bei der Strafzumessung berücksichtigt wurde. Dennoch sprach das Gericht keine unbedingte Freiheitsstrafe aus. Stattdessen ordnete es die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 147.127,20 Euro an – ein Betrag, der sich eng an die geschätzte Schadenshöhe anlehnt. Wer genau zu den Geschädigten zählt, bleibt vorerst unklar. Nach Angaben des Gerichts sei die Versicherung des Mannes formell als betrogene Partei anerkannt worden – nicht die Apotheken. Ob dieses Rechtsverständnis auch in den schriftlichen Urteilsgründen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten, denn die finale Begründung liegt bislang nicht vor.
Das Verfahren offenbart strukturelle Schwächen an mehreren Stellen. Die Praxis der Quittierung noch nicht eingelöster Rezepte ist weit verbreitet, doch in Kombination mit fehlender Medikamentenabgabe stellt sie eine erhebliche Schwachstelle dar – insbesondere dann, wenn die Dokumente als rechtsgültige Belege zur Kostenerstattung dienen. Auch die mangelnde Rückkopplung zwischen Apotheke, Patient und Versicherung erlaubt eine Täuschung, die im Alltag kaum auffällt. Zudem wirft der Fall ein Schlaglicht auf die Verfahrensrealität privater Krankenversicherer: Dass über Jahre hinweg hohe Summen ohne Kontrolle der tatsächlichen Arzneimittelabgabe überwiesen wurden, ist mehr als ein Einzelfehler – es ist ein Systemversagen, das korrigiert werden muss. Für Apotheken bedeutet dieser Fall ein weiteres Warnsignal: Auch bei formal korrekt auftretenden Patienten sollte die Praxis der Quittungsvorlage überprüft und bei Verdacht unterbunden werden. Gleichzeitig braucht es dringend eine digital integrierte Abgleichslogik zwischen Verordnung, Abgabe und Abrechnung – ein Feld, das durch E-Rezept und Digitalisierung nun endlich in den Fokus rücken könnte.
Digitale Wege im Apothekenmarkt, strategische Entscheidungen bei CardLink, regulatorische Weichen für 2026
Warum CardLink mehr als eine Übergangslösung war, wie Apotheken die E-Rezept-Wende mitgestalten und welche politischen Fragen jetzt aufbrechen
CardLink, einst als Übergangslösung für Versandapotheken entworfen, hat sich binnen weniger Monate zu einem festen Bestandteil der digitalen Infrastruktur auch im Vor-Ort-Apothekenbetrieb entwickelt. Was zunächst nach einem reinen Kompromiss klang, um die Gleichbehandlung von Versendern beim E-Rezept gegenüber Präsenzbetrieben sicherzustellen, wurde von vielen stationären Apotheken als Werkzeug der Kundenbindung erkannt – und pragmatisch in die eigenen Workflows integriert. Vorbestellungen per CardLink, etwa über Apotheken-Apps oder Webseiten, ermöglichten es, elektronische Verordnungen ohne Wartezeit abzuwickeln und die Rezeptlogistik effizienter zu gestalten. Dass dieses Modell auf eine temporäre Gültigkeit bis Ende 2025 beschränkt war, blieb in der breiteren Öffentlichkeit lange unbemerkt. Nun aber, da das Ende der CardLink-Zulassung in Sichtweite rückt, steigt der Druck auf Politik, Gematik und Standesvertretungen, eine Anschlussregelung zu schaffen.
Ursprünglich als flankierende Maßnahme für die Versandapotheken gedacht, wurde CardLink durch die Offenheit der Schnittstellen auch für Vor-Ort-Apotheken zur taktischen Option. Zahlreiche Softwarehäuser integrierten die Schnittstelle, patientennahe Plattformen warben mit der Einfachheit der Nutzung – und Apotheken nutzten den Kanal, um Rezepte bereits vor dem ersten Kundenkontakt digital entgegenzunehmen. Damit ließ sich nicht nur die Abgabe beschleunigen, sondern auch die Lieferbereitschaft besser planen, etwa bei hochpreisigen oder kühlkettenpflichtigen Präparaten. In Kombination mit Lieferdienstangeboten oder Botendiensten entstand ein digitales Versorgungsmodell, das ausgerechnet aus einem Provisorium heraus Stabilität erzeugte – und das nun zu kippen droht.
Denn spätestens seit Frühjahr 2024 ist klar: Die CardLink-Zulassung endet zum 31. Dezember 2025, und eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Zwar laufen derzeit Gespräche zwischen Bundesgesundheitsministerium, Gematik, dem DAV und einzelnen Kassenvertretern über eine mögliche Fortschreibung, doch eine rechtlich gesicherte Perspektive fehlt. Hinzu kommt, dass die Gematik 2026 die TI-Anbindung und Zugriffsprotokolle weiter verschärfen will, was den bisherigen CardLink-Mechanismus obsolet machen könnte. Die entscheidende Frage lautet also: Wie lässt sich das erfolgreiche Prinzip der digitalen Vorabübermittlung von Rezeptinformationen institutionalisieren, ohne erneut in eine rechtliche Grauzone zu geraten?
In der Branche mehren sich Stimmen, die einen regulären, dauerhaft zulässigen Digitalweg zur Vorab-Kommunikation fordern – sei es über eine Weiterentwicklung von CardLink in der Telematikinfrastruktur oder über ein standardisiertes Modul in den Apothekenverwaltungssystemen. Auch aus patientenrechtlicher Sicht spricht vieles dafür: Die Möglichkeit, ein E-Rezept freiwillig auf digitalem Weg einer Wunschapotheke zuzuleiten, stärkt die Wahlfreiheit und reduziert Wege. Gleichzeitig ist aber der politische Wille entscheidend. Denn in der Ursprungslogik des CardLink-Modells steckt ein Spannungsverhältnis zwischen DSGVO-Schutz, TI-Governance und wirtschaftlicher Wettbewerbsneutralität – ein Dreiklang, der nicht automatisch harmonisch bleibt.
Aus Sicht vieler Apotheken ist es keine Option, auf das Instrument ganz zu verzichten. Die wirtschaftlichen Verwerfungen durch das stagnierende RX-Volumen, die anhaltende Honorarkrise und das sinkende OTC-Geschäft haben dazu geführt, dass jede Verbesserung im Rezeptprozess zur Existenzfrage wird. Ein Rückfall in rein papierbasierte Auskünfte oder spontane Laufkundschaft wäre ein Rückschritt. Gleichzeitig warnen Datenschutzexperten vor einer zu schnellen Freigabe unsicherer Kanäle. Es braucht ein tragfähiges Modell, das sowohl rechtssicher als auch praxistauglich ist – und das idealerweise die zentralen Akteure aus Selbstverwaltung, Politik und Technik gemeinsam gestalten.
Die Diskussion über CardLink ab 2026 steht daher exemplarisch für eine tiefere Systemfrage: Welche Rolle sollen Apotheken in einer digitalisierten Gesundheitsversorgung künftig spielen? Und wie viel Gestaltungsspielraum räumt man ihnen ein, wenn sie sich auf neue Prozesse und Modelle einlassen? Wer jetzt nur über technische Schnittstellen diskutiert, verpasst die strategische Dimension. Denn CardLink ist längst mehr als ein Provisorium – es ist ein Symbol dafür, wie flexible, unideologische Digitalisierung die Versorgung stärken kann, wenn man sie lässt.
Wundversorgung als Schwachstelle, Pflegeheime unter Druck, häusliche Betreuung im Schatten
Warum medizinische Defizite systemisch verankert sind, der Gesetzgeber gefordert ist und die ambulante Pflege mehr Aufmerksamkeit braucht
Die Pflege in deutschen Einrichtungen steht erneut auf dem Prüfstand – nicht wegen flächendeckendem Versagen, sondern wegen systemischer Schwächen in einem besonders sensiblen Bereich: der medizinischen Wundversorgung. Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2023 rund 9800 Pflegeheime mit insgesamt 72.000 Bewohnerinnen und Bewohnern untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass zwar viele Einrichtungen ihre Aufgaben ordentlich erfüllen, insbesondere bei der Eingewöhnung, Tagesstruktur und Kommunikation. Doch ausgerechnet bei der Versorgung von Operationswunden und Druckgeschwüren, also der medizinisch sensibelsten Schnittstelle zwischen Pflege und ärztlicher Behandlung, treten gravierende Mängel auf.
Nur bei 11,3 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner wurde überhaupt überprüft, wie die Wundversorgung ablief. Bei 14,9 Prozent traten bereits negative Folgen auf – im Klartext: Infektionen, entzündete Druckstellen oder stagnierende Heilungsprozesse, mitunter wegen fehlender Abstimmung mit behandelnden Ärzt:innen. Weitere 15,6 Prozent wiesen Versorgungsdefizite mit potenziellen Risiken auf. Nur knapp 70 Prozent galten als unauffällig. Diese Zahlen markieren nicht nur ein statistisches Defizit, sondern stehen für reale Belastungen von zehntausenden Patient:innen – oft immobiler, schmerzgeplagter Menschen, die auf fachliche Präzision und pflegerische Aufmerksamkeit angewiesen sind. Dass die Mängelquote im Vergleich zu 2019 sogar gestiegen ist, entzieht dem politisch verbreiteten Eindruck stetiger Pflegeverbesserung den Boden.
Kritik kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz, die in der aktuellen Struktur eine strukturelle Ungleichbehandlung sieht. Während in der häuslichen Krankenpflege die Wundversorgung direkt von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird, versteckt sich diese Leistung im stationären Pflegebereich weiterhin im allgemeinen Pflegesatz. Für den Vorstand Eugen Brysch ist das nicht nur ein Finanzproblem, sondern eine Frage der Gerechtigkeit – mit konkreten Konsequenzen für die Sicherheit der Patient:innen.
Die Prüfstruktur selbst steht nun auf dem Prüfstand: Während bislang alle Heime jährlich kontrolliert wurden, werden nun Einrichtungen mit guter Bewertung nur noch alle zwei Jahre überprüft – ein Schritt hin zur Ressourcenfokussierung, aber zugleich auch eine Öffnung für potenzielle Blindstellen. 475 Heime entfielen 2023 bereits aus dem Turnus. Dass sich Prüfungen auf Stichproben mit nur neun Bewohner:innen stützen, bleibt trotz aller Plausibilität ein Risikofaktor für systematische Untererfassung.
Inhaltlich besonders brisant: Der Großteil der problematischen Wundverläufe betrifft Druckgeschwüre – also Läsionen, die sich durch konsequente Lagerung, Beobachtung und Kommunikation vermeiden oder zumindest frühzeitig behandeln ließen. Doch selbst wenn externe Wundmanager einbezogen werden, bleibt die Verantwortung bei der Pflegeeinrichtung. Die Zahlen deuten darauf hin, dass diese Schnittstellenverantwortung oft nicht ausreichend wahrgenommen wird – sei es aus organisatorischen, personellen oder finanziellen Gründen.
Parallel zur stationären Problemlage rückt der Medizinische Dienst die häusliche Pflege stärker in den Fokus. 90 Prozent der Pflegebedürftigen leben weiterhin zu Hause, über die Hälfte davon ohne professionelle Begleitung. Besonders bei der Erstbegutachtung komme es laut dem MDK darauf an, die pflegerische Situation nicht nur zu erfassen, sondern zu stabilisieren – durch gezielte Empfehlungen wie Geh- oder Duschhilfen, Physiotherapie oder wohnraumanpassende Maßnahmen. Dass viele Menschen den Antrag auf Pflegeleistungen erst stellen, wenn der Gesundheitszustand bereits massiv eingeschränkt ist, verkompliziert die Ausgangslage zusätzlich.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst dient also nicht nur der formalen Einstufung in Pflegegrade. Sie ist zunehmend ein strategisches Instrument zur Qualitätssicherung und Prävention – vorausgesetzt, sie wird konsequent und systematisch genutzt. Die Forderung, auch in der häuslichen Versorgung gezielt Risiken zu erkennen, zu dokumentieren und anzugehen, ist deshalb kein Nebenschauplatz, sondern ein entscheidender Schritt, um Pflegebedürftigkeit nicht einfach zu verwalten, sondern zu gestalten.
Der Bericht des Medizinischen Dienstes entfaltet damit mehr als nur eine statistische Bestandsaufnahme. Er offenbart an konkreten Versorgungsprozessen – exemplarisch an der Wundversorgung – ein strukturelles Gefälle zwischen den Versorgungsformen und legt offen, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Pflege darf sich nicht länger mit Inselqualität zufriedengeben – weder im Heim noch daheim.
Kreise stemmen Versorgung, Kassen blockieren Einigung, Patienten fürchten Bescheide
Brandenburgs Landkreise verhandeln unter Fristdruck über Rettungsdienstkosten, Kassen pochen auf Pauschalen, Ministerium fordert Lösung vor Stichtag
Die brandenburgischen Landkreise stehen unter massivem Handlungsdruck. Acht von ihnen – darunter Barnim, Oberhavel und Märkisch-Oderland – haben noch immer keine rechtsgültige Einigung mit den Krankenkassen über die Abrechnung von Rettungsdienstleistungen erzielt. Seit Jahresbeginn zahlen die Kassen lediglich pauschale Festbeträge, ungeachtet der tatsächlichen Kostenstruktur in den betroffenen Regionen. Diese Praxis führt zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den Kommunen, die den Rettungsdienst finanzieren müssen, aber gleichzeitig gesetzlich verpflichtet sind, keine Bescheide an Patienten zu versenden – noch. Denn am 30. Juni läuft diese sogenannte Friedenspflicht aus, und eine juristische Auseinandersetzung droht.
Hintergrund ist ein strukturelles Vakuum in der Gebührenordnung, das auf landesgesetzlicher Ebene bislang nicht behoben wurde. Der Kreistag von Märkisch-Oderland hat im Frühjahr den ersten Schritt zur Eskalation gemacht und Gebührenbescheide verschickt – eine Maßnahme, die der Landkreistag als Notwehrmaßnahme gegen eine vermeintlich rechtswidrige Praxis der Kassen verteidigt. Deren Festbeträge würden die wirtschaftliche Realität der Rettungsdienste unterlaufen, so die Argumentation. In einer Zeit steigender Betriebskosten, hoher Personalbindung und regional unterschiedlich hoher Einsatzfrequenzen sei ein pauschales Modell nicht mehr haltbar.
Die Kassenverbände hingegen beharren auf Verhandlungsbereitschaft, wollen aber nur innerhalb ihres bundesweiten Abrechnungsrahmens agieren. Das brandenburgische Gesundheitsministerium sieht sich zwischen den Fronten. Auf Landesebene bemüht sich Ministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) um Moderation. Ende Juni soll eine weitere Verhandlungsrunde stattfinden – idealerweise mit einem konkreten Vorschlag für eine neue Kosten-Leistungsrechnung. Wie Ministerialbeamter Michael Zaske im Gesundheitsausschuss erklärte, gehe es um eine Lösung, die nicht nur tragfähig, sondern auch rechtssicher ist: »Wir möchten Vollzug melden – mit geeinter Kalkulation auf dem Tisch.«
Die Kommunen haben nicht nur mit dem bürokratischen Risiko zu kämpfen, selbst Bescheide zuzustellen und in Widerspruchsverfahren zu geraten, sondern auch mit wachsendem politischem Druck aus der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten befürchten, bei einem Einsatz plötzlich mit vierstelligen Summen belastet zu werden – je nach Einsatztyp, Wegstrecke, Nachtzuschlag und Zahl der Rettungskräfte. Für sozial schwächere Gruppen wäre das ein unmittelbarer Versorgungsrisikofaktor. Dass die Kommunen derzeit nur unter Vorbehalt auf eigene Kosten agieren, ist ein gefährlicher Balanceakt zwischen Pflicht und Überforderung.
Hinzu kommt, dass auch jene Städte und Kreise, die bislang Vereinbarungen mit den Kassen geschlossen hatten, nun die Reißleine ziehen. Die Stadt Frankfurt (Oder) kündigte an, ihre bisherige Gebührenkalkulation auszusetzen und die Verhandlungen der acht Kreise abzuwarten – ein Signal, dass der vermeintliche Konsens auf tönernen Füßen steht. Offenbar hoffen mehrere Kommunen auf einen Präzedenzfall, der auch ihre Verhandlungsposition stärken könnte. Der Landkreistag hat seinerseits eine klare Erwartung formuliert: Einigung noch vor Ende der Friedenspflicht.
Politisch ist die Lage heikel: Sollte am 30. Juni keine Einigung erzielt werden, droht eine chaotische Phase, in der Kommunen entweder auf Einnahmen verzichten oder den massiven öffentlichen Ärger über Gebührenbescheide tragen müssen. In beiden Fällen wäre das Vertrauen in ein funktionierendes Gesundheitssystem gefährdet – nicht zuletzt, weil es dabei um existenzielle Leistungen geht: Rettungseinsätze bei Herzinfarkt, Unfall, Geburt oder Suizidgefahr.
Die eigentliche Frage lautet also nicht, ob die Rechnung am Ende beglichen wird – sondern wer sie trägt. Das Landesgesundheitsministerium will vermeiden, dass die Rechnung politisch zu spät kommt. Doch bis zur letzten Minute bleibt offen, ob Verhandlung und Versorgung synchron laufen. Brandenburg ist damit ein Brennglas für ein bundesweites Problem: Wenn Rettung zur Verhandlungsmasse wird, steht die Daseinsvorsorge selbst auf dem Spiel.
Krisenverantwortung unter der Lupe, politische Selbstverteidigung im Fokus, Vertrauen in Regierungsführung erschüttert
Wie der Maskenbericht das Krisenmanagement Spahns infrage stellt, die CDU auf Konfrontation schaltet und die politische Aufarbeitung zum Prüfstein parlamentarischer Integrität wird
Der Konflikt um die politische Verantwortung für die milliardenschweren Maskendeals während der Corona-Pandemie spitzt sich mit der Veröffentlichung interner Vorwürfe gegen den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn zu. Grundlage ist ein bislang vertraulicher Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den Spahns Nachfolger Karl Lauterbach bei der früheren Staatssekretärin Margaretha Sudhof in Auftrag gegeben hatte. Das 170-seitige Dokument, aus dem mehrere Medien nun zitieren, erhebt schwere Vorwürfe gegen Spahn: Er habe demnach eigenmächtig agiert, zentrale verwaltungsinterne Prozesse missachtet und sich über fachliche Empfehlungen hinweggesetzt – eine Mischung aus „fehlendem ökonomischem Verständnis“ und „politischem Ehrgeiz“ habe die Maskenbeschaffung in eine kritische Schieflage geführt.
Insbesondere die Kommunikationsweise wirft Fragen auf: Per WhatsApp und SMS seien Entscheidungen gefällt worden, ohne dass diese Informationen systematisch im Ministerium dokumentiert worden seien. Spahn habe zudem regelmäßig über seinen Bundestags-Mailaccount interveniert, statt die offizielle ministerielle Kommunikation zu nutzen – eine Praxis, die auch datenschutzrechtlich als problematisch einzustufen ist. Der Bericht konstatiert eine Beschaffungspolitik, die sich nicht am Prinzip kollektiver staatlicher Verantwortung orientierte, sondern zunehmend durch eine „Team Ich“-Mentalität geprägt gewesen sei.
Die Kritik betrifft nicht nur operative Mängel, sondern offenbart strukturelle Missstände: So wurde die zentrale Koordination durch das Innenministerium, wie vom Corona-Krisenstab ursprünglich beschlossen, offenbar bewusst umgangen. Stattdessen ordnete Spahn an, dass das BMG die Beschaffung selbst übernehmen solle – eine Entscheidung, die rasch in Überforderung mündete. Der logistische Kollaps sei nur durch die nachträgliche Beauftragung externer Beratungsfirmen wie Deloitte und EY ansatzweise aufgefangen worden. Diese seien nicht nur mit der Abwicklung betraut worden, sondern auch mit juristisch heiklen Aufgaben wie der Verhandlung von Vergleichen oder dem Rücktritt von Verträgen. Für die öffentliche Hand seien dadurch weiterhin erhebliche finanzielle Risiken entstanden, die sich laut Bericht künftig im Bundeshaushalt niederschlagen könnten.
Warnungen wurden ignoriert, interne Einwände übergangen: Das Bundesamt für Ausrüstung der Bundeswehr hatte schon früh vor dem Open-House-Verfahren gewarnt, das keinerlei Steuerung über Mengen oder Qualität der Lieferungen vorsah. Auch das dem Innenministerium zugeordnete Beschaffungsamt habe sich kritisch geäußert, doch ihre Bedenken fanden kein Gehör. Diese Missachtung grundlegender Beschaffungsprinzipien wird im Bericht als gravierendes Versäumnis gewertet – eine Diagnose, die politische Sprengkraft entfaltet, denn sie rührt an die Grundfragen staatlicher Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten.
Spahn selbst widerspricht dieser Bewertung vehement. In einem ARD-Interview erklärte er, der Bericht enthalte „subjektive Wertungen einer einzelnen Person“, ohne dass er selbst dazu befragt worden sei. Der CDU-Politiker betonte die damalige Ausnahmesituation: Der Markt für Schutzmasken sei weltweit leergefegt gewesen, medizinisches Personal habe mit Arbeitsverweigerung gedroht. In dieser Lage habe man gehandelt – pragmatisch, improvisierend, aber verantwortungsvoll. Die Beschaffung sei im Kabinett abgestimmt worden, und die Entscheidung, das BMG damit zu betrauen, sei eine gemeinsame gewesen. Die Regeln des Vergaberechts seien in dieser Notlage nicht anwendbar gewesen, und auch das sei damals einvernehmlich festgestellt worden.
Die CDU-Fraktion stellt sich demonstrativ hinter ihren ehemaligen Minister und wirft dem Bericht eine politische Schlagseite vor. Man kritisiere nicht nur den Inhalt, sondern auch das Zustandekommen: Sudhofs Bewertung sei nicht neutral, sondern persönlich gefärbt, so der Vorwurf. Die Debatte erhält damit eine parteipolitische Färbung, die über die konkrete Beschaffungspolitik hinausweist. Denn im Raum steht nun die Frage, ob eine sachliche und faire Aufarbeitung überhaupt noch möglich ist – oder ob sie im parteitaktischen Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition zerrieben wird.
Spahn fordert dennoch eine Enquete-Kommission, idealerweise noch vor der Sommerpause, um die Pandemiepolitik systematisch aufzuarbeiten. Ob dies zur Klärung beiträgt oder eher zu weiterer Polarisierung führt, hängt davon ab, ob sich die politischen Lager auf gemeinsame Grundprinzipien der Analyse verständigen können. Die Debatte um den Maskenbericht wirft damit ein Schlaglicht auf die Fragilität politischer Selbstkontrolle im Ausnahmezustand – und auf die Notwendigkeit, daraus belastbare Strukturen für zukünftige Krisen zu entwickeln.
Pharmakonflikt um Biosimilars, Preisdruck durch Rabattverträge, Versorgungsrisiken für Apotheken
Warum der G-BA die Austauschliste ausweiten will, Kassen auf Milliardenersparnis setzen und Pharmaverbände vor Engpässen und Systemrisiken warnen
Die angekündigte Erweiterung der G-BA-Substitutionsliste für Biosimilars sorgt für eine zunehmende Konfrontation zwischen Krankenkassen und Pharmaindustrie – mit direkten Implikationen für Apotheken und Patientensicherheit. Während der AOK-Bundesverband die Pläne ausdrücklich begrüßt und sie als dringend notwendige Maßnahme zur Entlastung der Solidargemeinschaft bezeichnet, schlagen Pharmaunternehmen und Branchenverbände Alarm: Ein wachsender Preisdruck infolge exklusiver Rabattverträge könne die Versorgung mit lebenswichtigen biotechnologischen Arzneimitteln destabilisieren, Produktionskapazitäten ins Ausland verdrängen und das gesundheitspolitische Ziel einer resilienten Arzneimittelversorgung unterminieren. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun eine Ausweitung der Austauschliste vorbereitet, ist für Apotheken mehr als ein bloßer Formalakt. Seit dem 15. März 2024 sind sie verpflichtet, sechs definierte Wirkstoffe bei entsprechender Listung im Substitutionsverzeichnis gegen günstigere Biosimilars auszutauschen. Künftig könnten deutlich mehr Präparate betroffen sein, sofern das Stellungnahmeverfahren, das laut G-BA demnächst beginnt, zur Implementierung weiterer Austauschoptionen führt.
Genau hier setzt die Kritik der Industrieverbände an: Sie warnen vor einer strukturellen Schieflage im Markt. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars, der BPI, der vfa und weitere Herstellervertretungen eine Neubewertung des Vorgehens. Durch den politisch forcierten Austausch erhielten Krankenkassen die Möglichkeit, exklusive Rabattverträge mit einzelnen Herstellern abzuschließen – eine Entwicklung, die den Druck auf Preise und Margen massiv verschärfe und zugleich die Risiken asymmetrischer Marktstrukturen potenziere. Denn nicht alle Hersteller seien in der Lage, dauerhaft zu Tiefstpreisen zu liefern, ohne dass Qualität, Liefertreue oder technologische Innovationskraft darunter litten. Bereits heute zeige sich im Generikamarkt, dass einseitiger Preisdruck zu instabilen Lieferketten und Versorgungsengpässen führen könne – dieses Szenario drohe nun auch im hochsensiblen Bereich der Biopharmazeutika.
Hinzu komme, dass Biosimilars in Herstellung, Lagerung und Anwendung komplexe Anforderungen mit sich bringen. Ein Austausch in der Apotheke sei daher nicht nur logistisch herausfordernd, sondern werfe auch haftungsrechtliche und patientenbezogene Fragen auf: Unterschiedliche Applikationshilfen, variierende Packungsgrößen oder abweichende Injektionssysteme könnten bei chronisch Kranken zu Verunsicherung, Therapieabbrüchen oder Fehlern führen. Auch die Rückverfolgbarkeit bei Nebenwirkungen werde durch den vermehrten Austausch erschwert – ein Aspekt, der bei monatelanger oder lebenslanger Therapie übergeordnete Bedeutung habe.
Die Gegenseite, insbesondere die AOK, widerspricht dieser Argumentation. Für Vorstandsvorsitzende Carola Reimann ist der Schritt des G-BA überfällig. Angesichts der stark gestiegenen Arzneimittelausgaben müsse jede Möglichkeit zur Kostenentlastung konsequent genutzt werden. Die Austauschbarkeit parenteraler Biosimilars sei bereits etabliert und verlaufe problemlos, argumentiert sie – weitere Anwendungsbereiche müssten nun folgen. Dass dies international längst Praxis sei, belege die Position Deutschlands als Nachzügler in puncto Biosimilar-Substitution. Zudem böten die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine solide Grundlage für eine sichere und wirtschaftliche Umsetzung im Apothekenalltag. Reimann hebt hervor, dass Apotheken durch die Erweiterung der Liste künftig flexibler agieren und schneller substituieren könnten, was gerade in akuten Versorgungslagen von Vorteil sei.
Auch aus Sicht der GKV-Finanzarchitektur sei die Maßnahme alternativlos: Bei geschätzten Einsparpotenzialen von bis zu einer Milliarde Euro jährlich durch breiteren Einsatz kostengünstiger Nachahmerpräparate sei der Beitrag zur Stabilisierung der Gesundheitsausgaben erheblich. Der Vorstoß des G-BA diene damit nicht nur der Haushaltskonsolidierung, sondern auch einer strukturellen Modernisierung des Arzneimittelmarktes. Für Apotheken ergibt sich daraus eine Doppelrolle – als operative Umsetzer der Substitutionspraxis und als Schnittstelle zwischen Regulierung, Herstellern und Patienten. Ihre Handlungssicherheit hängt dabei maßgeblich von der Klarheit der gesetzlichen Vorgaben, der Verfügbarkeit lieferfähiger Präparate und der Koordination mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzten ab. Ohne strategische Flankierung droht das System, genau dort unter Druck zu geraten, wo es auf zuverlässige Arzneimittelversorgung am meisten ankommt.
Hitzeschutz braucht Finanzierung, Versorgung braucht Struktur, Klimapolitik braucht Realitätssinn
Warum Patientenschützer Alarm schlagen, Pflegeheime aufrüsten müssen und der Investitionsstau zum Gesundheitsrisiko wird
Der Sommer bringt nicht nur Sonne, sondern auch strukturelle Defizite ans Licht – vor allem in der Versorgung derjenigen, die sich selbst nicht schützen können. Während sich gesunde Menschen mit Schatten, Klimaanlage und mineralhaltigen Getränken behelfen, fehlt es in Deutschlands Kliniken und Pflegeheimen oft schon an den grundlegendsten Schutzmaßnahmen gegen Hitze. Patientenschützer wie Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fordern daher nichts weniger als ein Ende der politischen Untätigkeit – und endlich Investitionen, die den Namen verdienen. Dass in einem reichen Land wie Deutschland tausende Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser weder Jalousien noch eine funktionierende Klimatisierung besitzen, ist mehr als ein infrastrukturelles Versäumnis – es ist ein ethisches und gesundheitspolitisches Versagen mit Ansage.
Die Warnungen sind weder neu noch hypothetisch. Die Hitzewellen der letzten Jahre haben bereits gezeigt, wie rasch vulnerable Menschen körperlich und psychisch an ihre Belastungsgrenzen geraten. Doch statt vorausschauend zu investieren, dominieren punktuelle Empfehlungen und spontane Appelle – etwa zur frühmorgendlichen Lüftung oder zur Anpassung der Speisepläne. Solche Maßnahmen können unterstützend wirken, ersetzen aber keinesfalls ein systematisches Schutzkonzept. Gerade Pflegeheimbewohner mit Demenz oder körperlichen Einschränkungen können sich nicht selbst helfen, wenn sich Räume tagsüber auf über 30 Grad aufheizen. Wer diese Realität ignoriert, riskiert das Leben derjenigen, die auf Hilfe angewiesen sind – und verschiebt die Verantwortung an Pflegende, die ohnehin unter massivem Personal- und Ressourcendruck arbeiten.
Brysch fordert deshalb einen verbindlichen Investitionsplan für die rund 1.600 Krankenhäuser und 12.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Das schuldenfinanzierte Sondervermögen zur klimafesten Infrastruktur, das derzeit politisch verhandelt wird, müsse konkrete Maßnahmen im Gesundheitswesen umfassen. Dabei gehe es nicht nur um Neubauten mit klar definierten Temperaturobergrenzen – Stichwort 25 Grad –, sondern vor allem um die Modernisierung des Bestands. Denn über 80 Prozent der heutigen Einrichtungen sind Altbauten, die mit der Realität der Klimakrise weder technisch noch strukturell Schritt halten können.
Dass Hitze körperlich krank macht, ist wissenschaftlich belegt. Doch die psychischen Auswirkungen – von Verwirrtheit über Angstzustände bis hin zu Schlafentzug – werden oft unterschätzt. In einer Umgebung, die kaum Schutz bietet, werden alte und pflegebedürftige Menschen nicht nur zu Patienten zweiter Klasse, sondern auch zu Hitzeflüchtlingen im eigenen Heim. Die Tatsache, dass in vielen Zimmern weder Außenjalousien noch mobile Kühlungseinheiten vorhanden sind, zeigt: Empfehlungen zur Abschattung bleiben im Alltag wirkungslos, wenn sie an der Realität vorbeigeplant werden.
Der Aufruf der Patientenschützer ist daher nicht nur als Mahnung, sondern als Aufforderung zur politischen Verantwortung zu verstehen. Es reicht nicht aus, abstrakte Klimaziele für das Jahr 2045 zu formulieren, wenn die Einrichtungen des Gesundheitswesens heute schon überhitzen. Ein klimafestes Deutschland beginnt nicht bei Wärmepumpen und Solardächern, sondern bei der unmittelbaren Versorgungssicherheit für jene, die keine Stimme haben – oder deren Stimme zu leise ist, um in den politischen Hallräumen gehört zu werden.
Medikamente können Gewicht verändern, Therapietreue bleibt entscheidend, Alternativen erfordern ärztliche Abstimmung
Wie Arzneimittel die Körpermasse beeinflussen, warum ein eigenmächtiges Absetzen gefährlich ist und welche Rolle ärztliche Kontrolle bei Nebenwirkungen spielt
Die Gewichtszunahme kommt schleichend, aber spürbar: Die Hose kneift, die Waage zeigt ein paar Kilo mehr, und das obwohl Essverhalten und Alltagsroutine gleich geblieben sind. Wer solche Veränderungen bei sich feststellt, denkt zunächst an Bewegungsmangel, altersbedingte Umstellungen oder hormonelle Schwankungen. Doch manchmal liegt der Ursprung auch im Medikamentenschrank – in Form eines Wirkstoffs, der den Appetit beeinflusst, den Energiestoffwechsel verändert oder den Flüssigkeitshaushalt verschiebt. Die Landesapothekerkammer Hessen rückt dieses Thema aktuell in den Fokus, um Patientinnen und Patienten für medikamentenbedingte Gewichtsschwankungen zu sensibilisieren – und um klarzumachen: Solche Effekte sind real, behandelbar, aber nie ein Grund, Arzneimittel im Alleingang abzusetzen.
Hintergrund der Initiative ist die klinisch gut belegte Tatsache, dass eine Reihe von Arzneistoffen in ihrer Wirkweise auch Prozesse betreffen, die Gewicht und Körperzusammensetzung verändern können. Betroffen sind vor allem bestimmte Psychopharmaka, Insuline und Antidiabetika, einige Antiepileptika, Hormontherapeutika und auch manche Blutdruckmedikamente. Sie greifen auf verschiedenen Ebenen in das komplexe System von Appetitregulation, Fettstoffwechsel, Hormonbalance oder Muskelaktivität ein. Besonders brisant: Viele dieser Medikamente werden zur langfristigen Behandlung chronischer Erkrankungen eingesetzt – mit dem Ziel, Lebensqualität zu erhalten oder lebensbedrohliche Komplikationen zu vermeiden. Das macht die begleitenden Nebenwirkungen nicht weniger relevant, aber es relativiert den Reflex, aus Sorge um das Körpergewicht eine Therapie zu unterbrechen oder eigenständig zu verändern.
Die Landesapothekerkammer betont daher die Bedeutung ärztlicher Begleitung. Denn die entscheidende Frage ist nicht, ob eine Gewichtszunahme ein echtes Problem darstellt – sondern wie sie eingeordnet, bewertet und gegebenenfalls kompensiert werden kann, ohne den therapeutischen Gesamtnutzen zu gefährden. Dabei spielen gleich mehrere Aspekte eine Rolle: die Abgrenzung zur krankheitsbedingten Gewichtszunahme, die Unterscheidung zwischen Fettaufbau und Flüssigkeitseinlagerung, die Gewichtsdynamik im Verlauf der Einnahme sowie die Frage, welche medikamentösen Alternativen oder ergänzenden Maßnahmen infrage kommen. Für Laien ist diese Differenzierung in aller Regel nicht möglich – was die Notwendigkeit ärztlich-pharmazeutischer Kooperation noch einmal unterstreicht.
Ein kritischer Punkt ist die sogenannte „scheinbare Gewichtszunahme“ durch Wassereinlagerungen, wie sie etwa durch hormonelle Verhütungsmittel, das Brustkrebsmedikament Tamoxifen oder das Antiepileptikum Carbamazepin ausgelöst werden kann. Diese Art von Gewichtsschwankung ist zwar real spürbar, aber in vielen Fällen reversibel, sobald das Präparat angepasst oder abgesetzt wird. Hier hilft ein frühzeitiges Monitoring durch Arzt und Apotheker, um belastende Nebenwirkungen rechtzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Besonders gefährlich ist es, wenn Patientinnen und Patienten eigenmächtig entscheiden, auf ihre Medikation zu verzichten – aus Unzufriedenheit mit der Gewichtsentwicklung oder aus Sorge vor Spätfolgen. Denn ein abruptes Absetzen kann nicht nur den Behandlungserfolg gefährden, sondern auch akute Gesundheitsrisiken nach sich ziehen.
Die Kammer rät deshalb zu einem offenen Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin, sobald eine Gewichtszunahme auffällt, die sich nicht durch verändertes Verhalten erklären lässt. Wer beispielsweise trotz gesunder Ernährung und Bewegung kontinuierlich zunimmt, sollte die Möglichkeit einer medikamentenbedingten Ursache in Betracht ziehen – insbesondere, wenn ein neues Präparat kürzlich angesetzt wurde. In vielen Fällen gibt es wirkstoffgleiche Alternativen mit geringerem Einfluss auf das Gewicht. Wo das nicht möglich ist, kann ein strukturierter Lebensstil mit gezielter Ernährung, Bewegung und psychologischer Begleitung helfen, die Nebenwirkungen abzumildern.
Die psychosoziale Dimension ist nicht zu unterschätzen. Gewichtszunahme kann das Selbstbild verändern, das Selbstwertgefühl mindern und bestehende Belastungen verstärken. Besonders bei Menschen, die ohnehin mit Depressionen, Angststörungen oder chronischen Erkrankungen kämpfen, wird das Gewicht oft zum zusätzlichen Druckfaktor. Hier ist ein achtsames Umfeld gefragt – auch in der medizinischen Kommunikation. Die Gewichtszunahme durch Arzneimittel ist kein kosmetisches Randproblem, sondern ein ernst zu nehmender Teil der Gesamttherapie. Sie betrifft das Therapieverständnis, die Motivation zur Adhärenz, die Lebensqualität – und damit letztlich auch die langfristige Wirksamkeit der ärztlichen Maßnahmen.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die individuelle Risikoprofilierung vor Beginn einer medikamentösen Therapie. Schon im Aufklärungsgespräch sollte darauf hingewiesen werden, ob und wie das Präparat möglicherweise das Körpergewicht beeinflussen kann. Gerade bei Arzneien mit bekanntem Zunahmerisiko – etwa Olanzapin, Valproinsäure oder Insulin – lassen sich so realistische Erwartungen, Kontrollstrategien und gegebenenfalls präventive Maßnahmen definieren. Regelmäßige Gewichtskontrollen und ein begleitender Dialog über Ernährung und Bewegung sind dann kein Zusatz, sondern integraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Arzneimitteltherapie.
Dabei sollte auch die Rolle der Apotheken gestärkt werden. Als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen für Gesundheitsfragen können sie erste Hinweise liefern, wenn Patientinnen oder Patienten über Veränderungen klagen. Ob es sich dabei um medikamenteninduzierte Effekte oder andere Ursachen handelt, lässt sich zwar nur durch ärztliche Diagnostik klären – aber das frühzeitige Erkennen und Benennen solcher Phänomene kann entscheidend sein. Auch die Dokumentation von Nebenwirkungen, das Nachhalten von Medikationsänderungen und die Weiterleitung relevanter Beobachtungen an das behandelnde Team gehören zur pharmazeutischen Verantwortung.
Insgesamt zeigt sich: Die Diskussion um medikamentenbedingte Gewichtszunahme ist weit mehr als ein Nebenkriegsschauplatz. Sie berührt die Grundfragen moderner Therapie – Wirkungsbalance, Lebensqualität, Patientenautonomie. Wer Medikamente verordnet oder einnimmt, muss auch ihre Auswirkungen auf den Alltag ernst nehmen. Und wer über den Therapieerfolg entscheidet, sollte nicht nur Laborwerte, sondern auch den Menschen im Blick haben. Die Zahl auf der Waage ist dabei nicht das Maß aller Dinge – aber manchmal ein wichtiger Hinweis auf das, was im Körper aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Trauer belastet den Körper, Stress untergräbt die Gesundheit, Warnzeichen zeigen Wege zur Hilfe
Wie sich Verlust auf Schlaf, Verdauung und Immunsystem auswirkt, warum Männer anders trauern als Frauen und wann professionelle Begleitung nötig wird
Der Tod eines geliebten Menschen verändert nicht nur das Gefühlsleben, sondern greift tief in die körperliche Verfasstheit eines trauernden Menschen ein – und das oft über Monate hinweg. Was auf den ersten Blick als „normale“ Trauerreaktion abgetan wird, kann sich in ausgeprägten körperlichen Beschwerden zeigen, die in ihrer Intensität krank machen können. Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit, Rückenschmerzen, Verdauungsstörungen oder das Gefühl, keine Luft mehr zu bekommen – all diese Symptome sind kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck eines massiven psycho-physischen Ausnahmezustands.
„Menschen, die trauern, fühlen sich tatsächlich krank“, sagt Marei Rascher-Held, Trauerbegleiterin und Vorsitzende des Bundesverbands Trauerbegleitung. Der Körper zeige deutlich, dass das gesamte System unter Druck steht. Und dieser Druck hat eine Ursache: die emotionale Wucht des Verlustes, die sich Bahn bricht – nicht nur in Tränen, sondern eben auch in Zähnezusammenbeißen, Migräneattacken oder stechenden Schulterverspannungen. Trauer sei ein Stresszustand, betont Rascher-Held, der sich ganz real auf Magen, Herz und Bewegungsapparat überträgt.
Doch Trauer ist nicht automatisch eine Krankheit – das bekräftigt auch der Diplom-Psychologe und Trauerforscher Roland Kachler, der aktuell ein Buch mit dem Titel „Der Körper in der Trauer“ vorbereitet. Für ihn ist Trauer eine „ganz normale Reaktion unseres Bindungssystems“, mit der Menschen auf den Verlust einer existenziell nahen Beziehung antworten. Doch wenn sich diese Reaktion chronifiziert – also wenn keine Verarbeitung eintritt, sondern der Schockzustand bestehen bleibt –, können tiefgreifende Störungen entstehen: Das Immunsystem arbeitet unter Dauerlast, stille Entzündungsprozesse („silent inflammation“) entwickeln sich, die den gesamten Organismus schwächen. Erschöpfung, Fatigue, Anfälligkeit für Infekte oder diffuse Schmerzzustände sind oft die Folge – Symptome, die nicht selten als „unerklärlich“ gelten, wenn sie nicht im Kontext von Trauer betrachtet werden.
Interessanterweise unterscheidet sich die körperliche Ausdrucksform von Trauer signifikant zwischen den Geschlechtern. Kachler beschreibt eine tendenzielle Geschlechterdifferenz, die über reine Zuschreibungen hinausgeht. Männer, so seine Beobachtung, „trauern mehr mit den Muskeln“. Sie reagieren auf Verlust mit einem erhöhten Spannungsniveau, das sich in Muskelverhärtungen, Rückenschmerzen, Zähneknirschen und sogar rheumatischen Beschwerden manifestiert. Dieser körperliche Umgang ist häufig ein Versuch, Kontrolle über den Schmerz zu gewinnen, sich gegen das Gefühl der Ohnmacht zu stemmen.
Frauen hingegen würden sich häufiger trauen, den Schmerz zuzulassen, so Kachler – was jedoch nicht bedeutet, dass ihre körperlichen Reaktionen harmloser seien. Sie klagen häufiger über brennende Herzgefühle, Enge in der Brust, flachen Atem, Kreislaufbeschwerden oder lähmende Müdigkeit. Viele berichten von einer dauerhaften Kraftlosigkeit, die sich über Wochen und Monate erstreckt, insbesondere dann, wenn der Tod plötzlich kam – sei es durch Unfall, Suizid oder Gewalt. Rascher-Held weist darauf hin, dass die fehlende Möglichkeit zur Abschiednahme oder ein fehlendes soziales Auffangnetz Trauer zusätzlich erschwert und körperlich verfestigt.
Die Wissenschaft spricht hier von „Prolonged Grief Disorder“, der anhaltenden Trauerstörung. Sie ist inzwischen auch offiziell in medizinische Klassifikationssysteme aufgenommen worden und beschreibt einen Zustand, in dem der Trauerprozess ins Stocken gerät und sich die psychische Belastung chronisch in den Körper frisst. Für Betroffene heißt das: Die Schwelle zur medizinischen Relevanz ist überschritten, Hilfe ist notwendig – und zwar nicht erst, wenn der Alltag gar nicht mehr funktioniert. Auch früher kann der richtige Zeitpunkt sein, etwa wenn Trauergefühle über Monate kaum nachlassen, körperliche Beschwerden zunehmen oder sich soziale Rückzüge häufen.
Viele Menschen zögern dennoch, sich professionelle Unterstützung zu holen – aus Angst, ihre Trauer könnte als Krankheit missverstanden oder gar pathologisiert werden. Doch sowohl Kachler als auch Rascher-Held betonen: Trauerbegleitung ist keine Psychotherapie im klassischen Sinne. Es gehe vielmehr um das Anerkennen, Verstehen und Ertragen der eigenen Reaktion. Der Körper signalisiere sehr früh, wenn es zu viel wird. Und genau darin liegt auch der Appell: körperliche Symptome nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen – als Ruf nach Zuwendung, als Ausdruck eines verunsicherten Nervensystems, das Halt sucht.
Was jedoch fehlt, ist oft das niederschwellige Angebot. Trauergruppen, psychosoziale Begleitung oder spezialisierte ambulante Beratungsstellen sind zwar vorhanden, aber nicht flächendeckend. Und selbst wenn sie existieren, wissen viele Menschen nicht, wie sie sie finden – oder trauen sich schlichtweg nicht, sie zu nutzen. Der gesellschaftliche Umgang mit Trauer ist ambivalent: Einerseits soll sie „durchlitten“ werden, andererseits gibt es kaum Raum, sie offen zu zeigen. Diese Spannung erschwert auch das Verständnis für körperliche Beschwerden, die aus Trauer resultieren. Es ist eben nicht „nur psychisch“, wenn der Rücken schmerzt, wenn das Herz rast oder der Schlaf ausbleibt.
Medizin und Psychologie haben diesen Zusammenhang inzwischen anerkannt. Die sogenannte Psychoneuroimmunologie untersucht die Wechselwirkung zwischen Psyche, Immunsystem und hormoneller Steuerung. In der Trauerforschung ist klar: Der Verlust eines engen Angehörigen gehört zu den stärksten bekannten Stressoren. Er wirkt auf alle Ebenen des Seins – emotional, sozial und körperlich. Wer den Verlust nicht nur betrauert, sondern ihn leiblich spürt, ist daher nicht krank im klassischen Sinn – aber er braucht oft Unterstützung, um in ein Gleichgewicht zurückzufinden.
Dabei kann die Apotheke ein erster Anker sein: nicht nur durch begleitende pflanzliche Mittel wie Baldrian, Passionsblume oder Johanniskraut, sondern vor allem durch empathische Beratung. Viele Apothekerinnen und Apotheker sind in der Lage, Gesprächssignale aufzugreifen, um sensibel auf den Bedarf hinzuweisen – sei es durch den Verweis an Hausarzt, Psychotherapeut oder Trauergruppe. Gerade in ländlichen Regionen, wo medizinische Versorgung oft dünn ist, können Apotheken so eine Brücke schlagen.
Letztlich zeigt der Umgang mit Trauer: Gesundheit ist nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern das Ergebnis einer gelungenen Balance aus innerer Bewegung, sozialem Kontakt und körperlicher Selbstfürsorge. Und manchmal beginnt diese Fürsorge genau dann, wenn man sich selbst fast vergessen hätte.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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