• 18.05.2025 – Apotheken-News: Apothekeneigentum neu denken

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apothekenlandschaft steht vor dem Kipppunkt. Monatlich verschwinden Betriebe, junge Pharmazeuten meiden die Selbstständigkeit – zu g ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Apothekeneigentum neu denken

 

Warum die GmbH mit Berufsstandsklausel kein Risiko, sondern eine Chance ist

In einer Phase tiefgreifender struktureller Erschütterungen im Apothekenwesen rückt ein bislang unantastbares Tabu in den Mittelpunkt einer überfälligen Debatte: das Fremdbesitzverbot. Angesichts der sich zuspitzenden Lage wird klar, dass nicht Besitzverhältnisse die größte Gefahr für die flächendeckende Arzneimittelversorgung darstellen, sondern das Festhalten an einem System, das immer weniger Menschen tragen wollen oder können. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Anwaltschaft bietet einen Ansatzpunkt, der die Diskussion neu justiert. Wer glaubt, dass die Unabhängigkeit des Heilberufs allein durch ausschließliches Eigentum gewahrt bleibt, verkennt, wie sehr eben dieses Eigentum zur Belastung geworden ist. Der Gedanke einer Apotheken-GmbH mit beschränktem Gesellschafterkreis ist kein Tabubruch, sondern ein Rettungsanker, der die Profession stärken kann, ohne ihre Integrität zu gefährden.


Der Europäische Gerichtshof hat kurz vor Weihnachten mit einem Urteil zur Berufsausübungsgesellschaft von Anwälten einen Leitgedanken bestätigt, der nun auch für das Apothekenwesen zur Blaupause werden könnte: Die Beschränkung von Gesellschafterrechten auf Berufsträger zur Wahrung der Freiberuflichkeit ist europarechtlich zulässig. Damit ist der Weg frei für ein Modell, das bislang an politischen wie standespolitischen Denkverboten gescheitert ist: die Öffnung für Apothekengesellschaften mit beschränkter Haftung bei gleichzeitigem Ausschluss rein wirtschaftlicher Investoren.

Die Krise der Apotheken ist keine Randnotiz mehr. Monat für Monat verschwinden Betriebe aus dem Stadtbild, oft ohne Nachfolge, gelegentlich notverkauft, selten unter betriebswirtschaftlich gesunden Bedingungen. Junge Apothekerinnen und Apotheker schrecken zurück, nicht nur vor der Verantwortung, sondern auch vor dem Haftungsrisiko, das mit der klassischen Einzelinhaberschaft verbunden ist. Gerade in Zeiten sinkender Margen, wachsender Retaxgefahren und regulatorischer Überforderung wirkt das unternehmerische Risiko nicht mehr als unternehmerische Chance, sondern als existenzielle Bedrohung.

Während die Diskussion über angemessene Honorare, Entbürokratisierung und strukturelle Reformen auf Bundesebene voranschleppt, zeigt das Urteil des EuGH eine andere, kaum beachtete Perspektive: Die Möglichkeit, innerhalb eines klar abgegrenzten Rechtsrahmens eine GmbH zu gründen, an der ausschließlich approbierte Pharmazeuten beteiligt sind. Was für die Anwaltschaft erlaubt ist, lässt sich auch auf die Apothekerschaft übertragen, sofern die Voraussetzungen stimmen. Die Luxemburger Richter betonten, dass ein Mitgliedstaat zum Schutz der Berufsausübung berechtigt ist, reine Finanzinvestoren auszuschließen, wenn dies notwendig ist, um die Unabhängigkeit der Berufsausübung zu sichern.

Genau dies könnte die Brücke sein, um Apothekengründung und -betrieb wieder zu attraktivieren, ohne in eine Ökonomisierung zu verfallen, wie sie bei ausländischen Versandhändlern zu beobachten ist. Eine Apotheken-GmbH könnte nicht nur Haftungsrisiken reduzieren, sondern auch neue Optionen für Nachfolge, Mitunternehmerschaft und Investitionen eröffnen. Gerade steuerrechtlich wäre die Möglichkeit, Gewinne im Unternehmen zu belassen und Investitionen langfristig zu planen, ein echter Fortschritt gegenüber der jetzigen Situation.

Die Angst vor einem Dammbruch, die von standespolitischer Seite immer wieder ins Feld geführt wird, verliert angesichts des EuGH-Urteils deutlich an Schärfe. Es zeigt, dass sich Beteiligungsmodelle europarechtskonform gestalten lassen, wenn sie dem Gemeinwohl dienen und nicht der Gewinnmaximierung. Auch der Einwand, dass die Rechtsprechung später Beschränkungen kippen könnte, ist wenig überzeugend, wenn die Gesetzgebung und Berufsaufsicht klare Grenzen und Kontrollmechanismen definieren.

Die AVP-Insolvenz hat gezeigt, wie schnell externe Risiken Apotheken in den Abgrund ziehen können. Auch die zunehmenden Retaxationen zeigen: Die Apotheken befinden sich nicht nur in einem Markt, sondern in einem asymmetrischen Machtverhältnis, in dem ihnen rechtliche, finanzielle und strukturelle Risiken einseitig zugewiesen werden. Dem ließe sich mit einer haftungsbegrenzten Struktur begegnen, die Schutz bietet, ohne die Berufsausübung zu unterminieren.

Nicht zuletzt wäre eine GmbH-Struktur auch eine pragmatische Antwort auf den Wandel der Arbeitswelt. Junge Apothekerinnen und Apotheker suchen flexible Beteiligungsmodelle, wollen ihre Expertise einbringen, aber nicht ihr gesamtes Privatvermögen aufs Spiel setzen. Eine Beteiligung an einer Gesellschaft könnte Karrieremodelle ermöglichen, die jenseits der klassischen Inhaberschaft liegen, ohne die Integrität des Berufs zu opfern.

Der Gesetzgeber ist gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen. Ein GmbH-Modell mit standesrechtlich beschränktem Gesellschafterkreis könnte genau die Dynamik entfachen, die die Branche braucht: mehr Gründungen, mehr Übernahmen, mehr unternehmerisches Engagement – aber unter Bedingungen, die dem Berufsbild gerecht werden.

Denn es geht nicht darum, die Apotheke zur Aktie zu machen. Es geht darum, sie überhaupt noch zu erhalten.


Kommentar:

Manchmal ist es das Recht, das in der Lage ist, politische Denkblockaden aufzubrechen. Die jüngste Entscheidung des EuGH ist so ein Moment: Sie zeigt, dass es möglich ist, freiberufliche Strukturen zu wahren und dennoch Eigentumsmodelle neu zu denken. Genau das braucht das Apothekenwesen – nicht morgen, sondern jetzt. Wer in dieser Situation noch immer davor warnt, dass sich mit einer GmbH der Untergang der Apothekenkultur anbahnt, argumentiert rückwärtsgerichtet.

Es geht nicht um den Einzug der Heuschrecken. Es geht um den Fortbestand eines Berufsstandes, der sich zunehmend seiner eigenen ökonomischen Tragfähigkeit beraubt sieht. Wenn junge Apotheker nicht mehr bereit sind, das volle unternehmerische Risiko zu tragen, dann ist es Aufgabe der Gesellschaft, darauf eine Antwort zu geben – und nicht, sich in romantisierenden Besitzdogmen zu verlieren. Die GmbH mit pharmazeutisch beschränktem Gesellschafterkreis ist dabei keine Revolution, sondern ein Rettungsboot im Sturm.

Die Angst, dass eine rechtlich präzise formulierte Zugangsbeschränkung später aufgeweicht wird, wirkt vorgeschoben. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Berufsrechte verteidigungsfähig sind – in Deutschland, in Europa, in anderen freien Berufen. Gerade weil der EuGH das legitime Ziel der Wahrung beruflicher Unabhängigkeit ausdrücklich betont, ist das Argument eines unkontrollierten Dominoeffekts entkräftet.

Im Kern geht es um Vertrauen: in die Gesetzgebung, in die Selbstverwaltung, in die Fähigkeit eines Berufsstandes, sich modern zu organisieren. Wer glaubt, dass das Heilberufsethos allein durch Eigentum gesichert wird, hat das Wesen dieses Ethos nicht verstanden. Die ApothekengmbH ist kein Angriff auf die Berufsehre – sie ist ein Instrument, um diese zu bewahren.

In einer Lage, in der Apotheken sterben, weil Eigentum zur Bürde wird, ist die GmbH die logische Antwort auf eine veränderte Wirklichkeit. Es ist höchste Zeit, dass die Politik diese Möglichkeit in Betracht zieht – nicht als Notlösung, sondern als neue Normalität.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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