• 15.05.2025 – Apotheken-News: Wenn andere mehr leisten, zieht PharmaRisk nach

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Beste-Leistungs-Garantie der PharmaRisk Apothekenversicherung verpflichtet den Versicherer im Schadenfall zur höchsten marktüblich ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Wenn andere mehr leisten, zieht PharmaRisk nach

 

Die marktweite Garantieklausel sichert Apotheken im Schadenfall

Apotheken brauchen Sicherheit – im täglichen Betrieb, bei der Versorgung der Patienten und vor allem im Schadenfall. Die PharmaRisk Apothekenversicherung setzt neue Maßstäbe, indem sie mit ihrer Beste-Leistungs-Garantie eine marktweite Vergleichsbasis schafft: Leistet ein anderer Versicherer besser, übernimmt PharmaRisk automatisch diese höhere Leistung. Damit wird verhindert, dass Apotheken durch veraltete Bedingungswerke oder unvollständige Policen im Ernstfall schlechter gestellt sind. Kombiniert mit einer Allrisk-Deckung entsteht ein Versicherungskonzept, das auch unvorhergesehene Gefahren wie Cyberangriffe oder technische Defekte absichert. Für Apotheken bedeutet das: maximaler Schutz, minimale Reibungsverluste, volle Regulierungsstärke.


Die Absicherung betrieblicher Risiken ist für Apotheken längst zu einer Kernfrage unternehmerischer Existenzsicherung geworden. In einem von Lieferengpässen, Personalmangel, Digitalisierungslücken und wachsendem bürokratischem Aufwand geprägten Alltag bleibt wenig Raum für Unsicherheiten bei der Versicherung. Vor diesem Hintergrund sticht ein vertragliches Element der PharmaRisk Apothekenversicherung besonders hervor: die sogenannte Beste-Leistungs-Garantie im Schadenfall.

Sie verpflichtet den Versicherer im Ernstfall dazu, die am Markt beste und umfassendste Leistung zu erbringen – und zwar unabhängig davon, ob diese im eigenen Bedingungswerk vorgesehen ist. Entscheidend ist dabei allein, was die Konkurrenz in vergleichbaren Fällen zu leisten bereit ist. Der Anspruch besteht automatisch und ist einklagbar, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Damit positioniert sich PharmaRisk als Gegengewicht zu einem Markt, der häufig von intransparenten Klauseln, Deckungslücken und verzögerten Regulierungen geprägt ist.

Die Anwendung dieser Garantie bedeutet konkret: Wenn ein Wettbewerber beispielsweise im Falle eines Wasserschadens bei Laborumbauten höhere Nebenkosten oder längere Betriebsunterbrechungen abdeckt, zieht die eigene Police automatisch nach. Apotheken müssen keine Nachweise einreichen oder selbst vergleichen – das übernimmt der Versicherer. Diese Verpflichtung schützt nicht nur vor Unterdeckung, sondern vor allem vor Zeitverlust, der in Apotheken schnell zu erheblichen Ertragsausfällen führen kann.

Hinzu kommt, dass die Beste-Leistungs-Garantie mit einer Allrisk-Deckung kombiniert ist. Diese besondere Form der Versicherung geht über den klassischen Schutz gegen benannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm hinaus. Sie deckt alle unvorhergesehenen Schäden, soweit sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Damit entsteht ein sogenannter Restrisiko-Airbag – etwa gegen Schäden durch bislang unbekannte technische Defekte, neuartige Cyberangriffe, Bedienungsfehler oder Schäden an Sonderanlagen wie Impfstoff-Kühlketten.

Die betriebliche Relevanz dieser Struktur zeigt sich in der Praxis etwa bei einem Kühlausfall durch Stromspannungsschwankungen, bei Datenverlust durch menschliches Versagen oder bei Verunreinigungen in Herstellungsräumen. In herkömmlichen Policen sind solche Fälle oft von der Deckung ausgeschlossen oder nur eingeschränkt enthalten. Mit der Allrisk-Komponente in Kombination mit der Beste-Leistungs-Garantie muss der Versicherer zahlen, wenn irgendein anderer Versicherer am Markt für diese Fälle leistet.

Apotheken erhalten damit eine Doppelsicherheit: zum einen gegen bekannte und kalkulierbare Risiken, zum anderen gegen unvorhersehbare Ereignisse – und das auf dem Niveau des jeweils besten verfügbaren Versicherungsschutzes. Im Ergebnis stärkt dies die unternehmerische Handlungsfähigkeit und entlastet das Apothekenteam bei der Schadensabwicklung. Statt Streit um Kleingedrucktes gibt es eine klar definierte, transparente und faire Leistungsbasis – im Sinne der Apotheken.

 
Kommentar:

Versicherungen galten lange als notwendiges Übel: teuer, unübersichtlich, im Ernstfall unzuverlässig. Gerade Apotheken, die über hochsensible Infrastruktur, wertvolle Warenlager und kritische Versorgungsfunktionen verfügen, konnten sich diese Unsicherheiten nie leisten. Doch das bestehende System bevorzugte oft den Anbieter – und nicht den Versicherten.

Die Einführung einer Beste-Leistungs-Garantie wie im Modell von PharmaRisk ist ein Paradigmenwechsel. Hier wird der Spieß umgedreht: Nicht die Apotheke muss beweisen, dass ein Schaden gedeckt sein müsste – der Versicherer muss leisten, wenn ein anderer es täte. Das bedeutet nicht nur Gerechtigkeit, sondern echten Marktdruck in Richtung mehr Transparenz, mehr Kundenorientierung und weniger Ausflüchte.

Auch aus juristischer Sicht ist das Modell ein Gewinn. Es entzieht sich der üblichen Interpretationsoffenheit vieler Versicherungsbedingungen, bei der Ausschlüsse durch Formulierungsdetails versteckt werden. Die Garantie verlagert die Machtbalance vom Versicherer zum Versicherten – ganz konkret, nachprüfbar und rechtlich durchsetzbar.

Wer heute eine Apotheke betreibt, braucht keine Versicherung, die im Kleingedruckten nach dem nächsten Grund zum Leistungsausschluss sucht. Sondern einen Vertrag, der im entscheidenden Moment das Beste möglich macht – ohne Wenn und Aber. Genau dafür steht die Kombination aus Allrisk-Deckung und Beste-Leistungs-Garantie.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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