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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
In vielen Apotheken wird die betriebliche Altersversorgung noch immer als Nebensache behandelt – dabei ist sie längst gesetzlich relevant und strategisch entscheidend. Wer Verantwortung für Personal trägt, steht vor einer klaren Aufgabe: rechtlich korrekt umsetzen, strukturell verankern und als Zeichen moderner Betriebsführung begreifen. Doch zwischen Alltagsdruck, Personalmangel und bürokratischen Hürden bleibt die bAV oft ein blinder Fleck – mit Folgen für Attraktivität, Bindung und Zukunftsfähigkeit des Betriebs.
Inmitten wachsender Personalengpässe und dem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte gewinnt die betriebliche Altersversorgung (bAV) auch in Apothekenbetrieben spürbar an Relevanz. Während sie in großen Konzernen längst zum Standard gehört, wird sie im kleinbetrieblichen Gesundheitswesen häufig noch stiefmütterlich behandelt. Dabei ist sie für Apothekeninhaberinnen und -inhaber längst keine freiwillige Zusatzleistung mehr, sondern stellt – zumindest in Teilen – eine gesetzlich verankerte Arbeitgeberpflicht dar.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung eingeführt, der für Neuverträge bereits seit 2019 und seit 2022 auch für Altverträge gilt. Apothekenbetreiber, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine eigene bAV-Struktur vorhalten, sind dennoch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn das Personal entsprechende Umwandlungswünsche äußert. In der Praxis besteht hier jedoch eine spürbare Umsetzungs- und Informationslücke: Viele Apotheken verfügen über keine konkreten bAV-Regelungen, kommunizieren keine Angebote aktiv und verlassen sich darauf, dass Mitarbeitende ihre Ansprüche von sich aus einfordern.
Dabei ist die betriebliche Altersversorgung mehr als ein juristisches Erfordernis. In einer Branche, in der tarifliche Entlohnung wenig Spielraum für individuelle Anreize lässt, bietet die bAV eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, sich als Arbeitgeber von der Konkurrenz abzuheben. Sie dient nicht nur der Absicherung des Personals im Alter, sondern auch der langfristigen Bindung von Know-how im Betrieb. Dennoch schrecken viele Inhaberinnen und Inhaber vor dem vermeintlichen bürokratischen Aufwand zurück. Fehlendes Wissen über geeignete Durchführungswege, die Angst vor Haftungsrisiken oder Unsicherheit über die Finanzierbarkeit führen dazu, dass das Thema häufig vertagt wird – obwohl es gesetzlich bereits angekommen ist.
Hinzu kommt, dass gerade kleinere Apotheken durch ihre schlanke Struktur über keine Personalstellen oder Fachberater verfügen, die sich mit der Implementierung und Verwaltung von Vorsorgelösungen auskennen. Die Verantwortung liegt somit direkt bei der Apothekenleitung. Wer sich jedoch gar nicht mit dem Thema auseinandersetzt, läuft Gefahr, sowohl rechtliche Pflichten zu verletzen als auch eine wichtige Chance zur Mitarbeiterbindung ungenutzt zu lassen. Denn gerade jüngere Beschäftigte erwarten zunehmend eine ganzheitliche Sicht auf ihre berufliche Zukunft – inklusive finanzieller Vorsorgeoptionen.
Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt lassen vermuten, dass die Nachfrage nach solchen Leistungen in Zukunft weiter steigen wird. Der demografische Wandel, die Reformdebatten um das gesetzliche Rentensystem und der zunehmende Druck auf Sozialkassen stärken das Bewusstsein in der Belegschaft für private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen. Gleichzeitig wächst der wirtschaftliche Druck auf Apotheken durch steigende Betriebskosten und stagnierende Honorare. In diesem Spannungsfeld wird die Frage, ob und wie bAV in Apotheken umgesetzt wird, zu einer grundsätzlichen Weichenstellung: zwischen Zukunftsgestaltung und Stillstand, zwischen Personalbindung und Fluktuation.
Ein systematischer Umgang mit der bAV kann jedoch nicht nur helfen, gesetzliche Pflichten rechtssicher umzusetzen, sondern auch einen Beitrag zur Professionalisierung des Apothekenbetriebs leisten. Inhaberinnen und Inhaber, die sich der Thematik offen nähern, gewinnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch strategische Klarheit. Dass dies in der täglichen Betriebsrealität kein Selbstläufer ist, steht außer Frage. Doch die Zeit, in der das Thema als nebensächlich abgetan werden konnte, ist längst vorbei.
Die betriebliche Altersversorgung wird in Apotheken oft erst thematisiert, wenn eine Mitarbeiterin gezielt danach fragt oder ein Berater den Betrieb zufällig auf die gesetzliche Zuschusspflicht hinweist. Diese passive Haltung wird dem tatsächlichen Gewicht des Themas nicht gerecht – und gefährdet langfristig sowohl die rechtliche Sicherheit der Betriebe als auch ihre Attraktivität im Arbeitsmarkt.
Apotheken befinden sich in einem doppelten Druckfeld: Auf der einen Seite stehen sie unter dem Zwang, angesichts massiver Personalengpässe möglichst viele ihrer bestehenden Kräfte im Betrieb zu halten und neue Bewerber für sich zu gewinnen. Auf der anderen Seite mangelt es häufig an Ressourcen, um neue Instrumente wie die bAV administrativ umzusetzen oder strategisch zu planen. Das Resultat ist ein fatales Zögern, das langfristig teuer werden kann – nicht nur in rechtlicher, sondern auch in personeller Hinsicht.
Dabei liegt der Schlüssel zur Lösung weniger in kostspieligen Angeboten oder hochkomplexen Vorsorgemodellen, sondern im Mut zur systematischen Auseinandersetzung. Die bAV ist längst nicht mehr das sperrige Nebenfeld der Personalführung, als das es oft wahrgenommen wird. Sie ist zu einem Indikator geworden: dafür, wie professionell ein Betrieb mit seinen Beschäftigten umgeht, wie ernst er deren Zukunft nimmt – und wie nachhaltig er aufgestellt ist.
Dass die Einführung und Pflege einer bAV-Lösung Aufwand bedeutet, ist unbestritten. Aber es handelt sich um einen Aufwand, der sich rechnet – nicht nur in Zahlen, sondern vor allem in Vertrauen und Bindung. Die Zeiten, in denen Beschäftigte für eine zusätzliche Stunde Mittagspause oder ein paar Euro Monatsbonus im Betrieb blieben, sind vorbei. Wer heute Fachkräfte halten will, muss ein ganzheitliches Bild von Wertschätzung und Zukunftssicherheit vermitteln – und dazu gehört die Altersversorgung als festes Element.
Es ist an der Zeit, dass Apotheken dem Thema bAV denselben Stellenwert einräumen wie anderen betrieblichen Dauerbaustellen. Wer die Pflicht erkennt und daraus eine strategische Stärke entwickelt, gewinnt mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Er gewinnt Respekt, Vertrauen und Stabilität in einem von Unsicherheiten geprägten Markt. Die betriebliche Altersversorgung ist kein Anhängsel der Personalpolitik – sie ist ihre Basis.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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