
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In deutschen Apotheken verdichten sich die Krisensymptome: Während erneut eine langjährig betriebene Apotheke schließen muss, stehen viele Betriebe wegen stagnierender Honorare, Personalmangel und Lieferengpässen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Parallel drohen durch Retaxationen wie im Fall des Medikaments Mounjaro erhebliche finanzielle Schäden – obwohl Apotheken die Fehler nicht selbst verschulden. Auch Rezeptfälschungen fordern erhöhte Wachsamkeit, wie aktuelle Festnahmen in Bayern zeigen. Derweil gewinnt der sichere Medikamententransport an Bedeutung, um Schäden zu vermeiden und Qualitätsstandards zu sichern. Die Digitalisierung schreitet mit der elektronischen Patientenakte voran, doch Datenschützer mahnen zur bewussten Nutzung. Weitere Gerichtsurteile rücken soziale und haftungsrechtliche Aspekte in den Fokus – von der Anerkennung der Witwerrente nach kurzer Ehe über die Einordnung von Long Covid als Berufskrankheit bis zur Ablehnung von Schmerzensgeld bei Saunaverletzungen. Im Arzneimittelmarkt ringt Novartis erfolglos gegen Generika, während sich die Parkinson-Erkrankung in der Bevölkerung weiter ausbreitet und neue Erkenntnisse zur Prävention in den Mittelpunkt rücken.
Sicherer Medikamententransport: Strategien zur Vermeidung von Transportschäden in Apotheken
In der modernen Welt der Pharmazie ist die Gewährleistung der Unversehrtheit und Qualität von Arzneimitteln während des Transports von entscheidender Bedeutung. Apotheken sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, empfindliche Medikamente sicher zu lagern und zu transportieren, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Kunden zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Maßnahmen, die Apotheken ergreifen können, um Transportschäden zu minimieren und gleichzeitig die höchsten Standards für Arzneimittelsicherheit zu wahren.
Transportschäden können durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht werden, darunter unsachgemäße Handhabung, extreme Temperaturen, Feuchtigkeit und mechanische Erschütterungen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzen Apotheken zunehmend auf fortschrittliche Verpackungstechnologien. Eine der effektivsten Methoden ist die Verwendung von temperaturkontrollierten Versandboxen. Diese Boxen sind mit speziellen Kühlelementen ausgestattet, die sicherstellen, dass die Medikamente während des gesamten Transports innerhalb eines optimalen Temperaturbereichs bleiben.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung des Personals. Apothekenmitarbeiter müssen in den richtigen Techniken der Handhabung und Verpackung geschult werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente während der Lagerung und des Transports nicht beschädigt werden. Darüber hinaus spielen regelmäßige Wartung und Überprüfung der Transportfahrzeuge eine zentrale Rolle. Fahrzeuge, die speziell für den Medikamententransport ausgestattet sind, sollten regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den hohen Anforderungen entsprechen.
Digitale Überwachungssysteme bieten eine zusätzliche Sicherheitsebene. Durch den Einsatz von Sensoren und GPS-Tracking können Apotheken die Bedingungen, unter denen die Medikamente transportiert werden, in Echtzeit überwachen. Diese Technologien ermöglichen es, sofort auf Abweichungen zu reagieren und potenzielle Schäden zu vermeiden. Beispielsweise kann ein Alarm ausgelöst werden, wenn die Temperatur in einem Kühlbehälter außerhalb des sicheren Bereichs liegt, sodass sofortige Maßnahmen ergriffen werden können.
Ein weiteres wirksames Mittel zur Schadensprävention ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Logistikunternehmen. Diese Unternehmen verfügen über das notwendige Fachwissen und die Infrastruktur, um den sicheren Transport von Arzneimitteln zu gewährleisten. Durch vertragliche Vereinbarungen können Apotheken sicherstellen, dass strenge Standards eingehalten werden und dass im Schadensfall eine schnelle und angemessene Reaktion erfolgt.
Neben den technologischen und logistischen Maßnahmen ist die Einhaltung rechtlicher Vorschriften ein unverzichtbarer Bestandteil der Schadensprävention. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Transport- und Lagerprozesse den geltenden Richtlinien entsprechen. Dies umfasst die Einhaltung der Guten Vertriebspraxis (GDP), die detaillierte Anforderungen an den Transport und die Lagerung von Arzneimitteln festlegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Apotheken durch den Einsatz moderner Technologien, die Schulung ihres Personals, die Wartung ihrer Fahrzeuge, die Zusammenarbeit mit Logistikexperten und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben effektiv gegen Transportschäden vorgehen können. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherheit der Medikamente bei, sondern stärken auch das Vertrauen der Kunden in die Qualität und Zuverlässigkeit der Apotheke.
Die Sicherstellung der Unversehrtheit von Arzneimitteln während des Transports ist eine zentrale Herausforderung für Apotheken. Angesichts der vielfältigen Risiken, die beim Transport empfindlicher Medikamente auftreten können, ist ein umfassender Ansatz zur Schadensprävention unerlässlich. Der Einsatz fortschrittlicher Verpackungstechnologien und digitaler Überwachungssysteme zeigt, wie moderne Technologien dazu beitragen können, die Sicherheit der Arzneimittel zu gewährleisten.
Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Schulung des Personals. Nur gut ausgebildete Mitarbeiter können die empfindlichen Medikamente sachgerecht handhaben und so Schäden vermeiden. Die Wartung der Transportfahrzeuge und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Logistikunternehmen sind weitere wesentliche Faktoren, die zur Schadensprävention beitragen.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bildet das Fundament dieser Bemühungen. Nur wenn alle Prozesse den höchsten Standards entsprechen, können Apotheken das Vertrauen ihrer Kunden aufrechterhalten. Letztendlich zeigt sich, dass Prävention der Schlüssel zur Vermeidung von Transportschäden ist. Nur durch eine Kombination aus Technologie, Fachwissen und strenger Regulierung können Apotheken sicherstellen, dass ihre Medikamente sicher und unversehrt bei den Patienten ankommen.
Retax-Risiken bei Mounjaro: Warum Apotheken dringend Schutz vor Vermögensschäden brauchen
Die jüngsten Retaxationen der AOK Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit dem Diabetes- und Adipositaspräparat Mounjaro (Tirzepatid) werfen nicht nur ein Schlaglicht auf systemische Mängel in den Arzneimittelabrechnungsprozessen, sondern auch auf eine oft unterschätzte Bedrohung für die wirtschaftliche Stabilität von Apotheken: das Risiko nicht selbst verschuldeter, aber voll haftungswirksamer Vermögensschäden.
In dem vorliegenden Fall wurden zahlreiche Apotheken rückwirkend mit Absetzungen konfrontiert, weil ein fehlerhafter Herstellerrabatt in der ABDA-Datenbank zu automatisierten Retaxationen geführt hatte. Obwohl die Korrektur seitens der AOK inzwischen angekündigt wurde, mussten Apotheken zunächst mit den finanziellen Folgen der Absetzung leben. Für einige Betriebe kann dies erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen bedeuten – insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln wie Mounjaro, das je Verordnung schnell im vierstelligen Eurobereich liegt.
Solche Retaxationen sind keine Seltenheit. Apothekeninhaber sehen sich zunehmend mit einer Realität konfrontiert, in der die ordnungsgemäße Abgabe eines Arzneimittels allein nicht vor finanziellen Rückforderungen schützt. Ob fehlerhafte Pharmazentralnummern, falsch gesetzte Rabattkennzeichen oder technische Datenbankfehler – der Katalog möglicher Fallstricke ist lang, die Toleranz der Kassen gering. Für Apothekenbetriebe bedeutet dies: Jeder Formfehler, ob selbst verschuldet oder fremdverursacht, kann unmittelbare monetäre Folgen haben.
In diesem Kontext rückt eine bislang stiefmütterlich behandelte Absicherung in den Fokus: die sogenannte Retax-Versicherung gegen Vermögensschäden. Sie greift dann, wenn Kassenleistungen aufgrund von Fehlern oder formalen Unregelmäßigkeiten verweigert oder zurückgefordert werden – unabhängig davon, ob der Schaden auf menschlichem oder technischem Versagen basiert. Eine solche Police kann vor allem bei ungeklärten oder langwierigen Streitfällen zur finanziellen Entlastung beitragen.
Für Apothekenbetreiber stellt sich die Frage nach der Priorisierung: Wie wichtig ist eine solche Versicherung angesichts der Vielzahl an betrieblichen Risiken? Die Antwort fällt angesichts der aktuellen Entwicklungen eindeutig aus: Retax-Versicherungen gehören zu den Kernabsicherungen im wirtschaftlichen Risikomanagement moderner Apothekenbetriebe. Denn im Gegensatz zu klassischen Sachschäden, die oft sofort sichtbar sind, wirken sich Vermögensschäden schleichend aus – mit potenziell existenzbedrohenden Konsequenzen.
Dabei gilt es für Apotheker, bei Vertragsabschluss genau hinzusehen: Nicht jede Retax-Versicherung bietet denselben Schutz. Entscheidend ist, ob auch Schäden durch Drittverursachung – wie fehlerhafte Taxeinträge oder Systemumstellungen – abgedeckt sind. Auch die Höhe der versicherten Summen und die Bearbeitungsgeschwindigkeit bei Ansprüchen spielen eine wesentliche Rolle. In einem komplexen Marktumfeld, das sich durch Regulierungsdichte, Bürokratie und technische Fehleranfälligkeit auszeichnet, ist die Absicherung gegen Abrechnungsverluste kein Luxus, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.
Die Mounjaro-Retaxationen der AOK Sachsen-Anhalt sind mehr als ein technischer Einzelfall – sie sind ein Menetekel für ein strukturelles Risiko, das Apotheken immer stärker bedroht: die wirtschaftlichen Folgen eines Systems, das auf Kontrolle statt Vertrauen basiert. Es ist ein Paradox: Obwohl die Apothekenpflicht ein hohes Maß an Verantwortung impliziert, entzieht sich das Gesundheitssystem jeder Mitverantwortung, wenn es zu Abrechnungsfehlern kommt, die außerhalb des Einflussbereichs der Apotheken liegen.
Besonders kritikwürdig ist, dass die betroffenen Apotheken faktisch in Vorkasse treten müssen, bis eine Rückabwicklung der fehlerhaften Retaxationen erfolgt. Liquiditätsengpässe sind die logische Folge – gerade in kleinen Betrieben oder bei mehreren parallel betroffenen Hochpreiser-Rezepten. Die Aussage, dass der Fehler im Nachgang korrigiert werde, hilft in der akuten wirtschaftlichen Realität wenig. Der Schaden ist bereits entstanden – in Form von Stress, Verwaltungsaufwand und finanzieller Unsicherheit.
Die Abhängigkeit von funktionierenden IT-Systemen, extern gepflegten Datenbanken und der Plausibilitätsprüfung durch Kassen führt in der Praxis zu einer systemischen Schieflage: Wer Medikamente abgibt, wird haftbar gemacht – unabhängig davon, wer die Rahmenbedingungen festlegt oder verändert. Diese strukturelle Unwucht lässt sich nur durch konsequentes Risikomanagement auf Seiten der Apotheken ausgleichen. Und genau hier kommt die Retax-Versicherung ins Spiel.
Sie ist kein Allheilmittel, aber ein Schutzschild gegen eine administrative und wirtschaftliche Übermacht, die sonst ungehindert durchgreifen kann. In einer idealen Welt wäre sie überflüssig. In der Realität der deutschen Apothekenlandschaft ist sie längst ein zentraler Bestandteil betrieblicher Absicherung – so unverzichtbar wie die Versicherung gegen Feuer oder Einbruch. Wer heute in der Apothekenpraxis auf eine solche Absicherung verzichtet, spielt mit der Substanz seines Unternehmens.
In einem System, das technikgetrieben, aber fehleranfällig ist, braucht es mehr als gute Absichten. Es braucht klare Zuständigkeiten, faire Korrekturmechanismen – und finanzielle Schutzwälle gegen die Folgen von Fehlern, die Apotheken nicht gemacht haben, aber teuer bezahlen sollen.
Gefälschte Rezepte: Zwei Männer in Untersuchungshaft – Polizei prüft Verbindungen zu weiteren Fällen in Bayern
Zwei Männer im Alter von 36 und 33 Jahren sitzen nach dem Versuch, mit gefälschten Rezepten verschreibungspflichtige Medikamente zu erlangen, in Untersuchungshaft. Die Tatverdächtigen wurden am Dienstag in der Gemeinde Barbing im Landkreis Regensburg festgenommen, nachdem ein Apothekenteam den Betrugsversuch rechtzeitig erkannt und die Polizei informiert hatte. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an und richten sich inzwischen auch auf mögliche Zusammenhänge mit weiteren Fällen in ganz Bayern.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden hatte sich der 36-jährige Hauptverdächtige zunächst unter falschem Namen telefonisch in der Apotheke angekündigt. Dabei gab er vor, ein Rezept einlösen zu wollen. Beim persönlichen Erscheinen legte er ein offenbar gefälschtes Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament vor. Die aufmerksame Mitarbeiterin reagierte umgehend auf einen internen Warnhinweis, verweigerte die Herausgabe der Arzneimittel und informierte die Polizei.
Kurz darauf erfolgte die Festnahme des Tatverdächtigen in unmittelbarer Nähe zur Apotheke. Auch sein mutmaßlicher Komplize, der ihn in einem Fahrzeug abholen wollte, wurde von den Einsatzkräften gestellt. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten weitere gefälschte Rezepte. Die Männer führten diese dem Anschein nach bei sich, um sie gezielt in verschiedenen Apotheken einzusetzen. Ob es sich bei dem Duo um Einzeltäter oder Mitglieder eines größeren kriminellen Netzwerks handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Ein Haftrichter ordnete noch am selben Tag Untersuchungshaft gegen beide Männer an. Sie wurden in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die Ermittler prüfen derzeit, ob die Tatverdächtigen mit weiteren Fällen von Rezeptbetrug im bayerischen Raum in Verbindung stehen. Konkrete Angaben zum Umfang der möglichen Taten oder den betroffenen Apotheken wurden bislang nicht gemacht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Rezeptfälschung stellt im deutschen Gesundheitswesen ein wachsendes Problem dar. Besonders im Zusammenhang mit begehrten Medikamenten – etwa Schmerzmitteln, Psychopharmaka oder Substitutionspräparaten – häufen sich in den vergangenen Jahren die Betrugsversuche. Apotheken sind zunehmend gezwungen, ihre Kontrollmechanismen zu schärfen, um sich vor wirtschaftlichem Schaden und rechtlichen Konsequenzen zu schützen. In diesem Fall zeigte das Eingreifen der Apothekenangestellten Wirkung – die Medikamente wurden nicht ausgehändigt, und die Polizei konnte unverzüglich reagieren.
Die Kriminalpolizei appelliert an Apotheken, verdächtige Rezeptvorgänge konsequent zu melden und interne Schutzsysteme regelmäßig zu überprüfen. Ziel sei es, Täter frühzeitig zu identifizieren und das Vertrauen in das Arzneimittelversorgungssystem nicht zu gefährden.
Der Fall von Barbing ist kein Einzelfall, sondern ein weiteres Beispiel für eine kriminelle Praxis, die längst zum strukturellen Problem geworden ist. Rezeptfälschung ist nicht nur eine Gefahr für die Arzneimittelsicherheit, sondern bringt auch Apothekenteams in rechtliche und wirtschaftliche Bedrängnis. Die Täter agieren zunehmend professionell, arbeiten mit falschen Identitäten und nutzen bundesweite Netzwerke.
Es ist daher höchste Zeit, dass nicht nur Apotheken auf ihre internen Schutzmechanismen vertrauen müssen, sondern auch die politisch Verantwortlichen reagieren. Neben technischen Lösungen – etwa durch die verpflichtende Einführung elektronischer Rezepte mit höherer Fälschungssicherheit – braucht es auch rechtliche Klarstellungen und eine engere Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Polizei und Staatsanwaltschaften.
Barbing zeigt: Wachsamkeit kann Betrug verhindern. Doch auf Dauer darf die Verantwortung nicht allein auf dem Rücken einzelner Apothekenteams lasten. Der Schutz der Arzneimittelversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und sollte auch als solche behandelt werden.
Apothekenschließung als Spiegel der Krise – Versorgung unter Druck, Perspektiven schwinden
In einer deutschen Kleinstadt schließt erneut eine inhabergeführte Apotheke – nach mehreren Jahrzehnten Betrieb. Die Entscheidung zur Schließung fällt nicht etwa wegen des Alters des Inhabers, sondern aufgrund der sich stetig verschärfenden Rahmenbedingungen im Apothekenwesen. Die Ursachen liegen auf der Hand: Personalmangel, anhaltende Lieferengpässe und eine seit über einem Jahrzehnt stagnierende Vergütung. Die wirtschaftliche Grundlage vieler Apotheken ist damit zunehmend gefährdet.
Die betroffene Apotheke galt als fest verankert in der örtlichen Versorgung. Dennoch sehen sich viele Inhaberinnen und Inhaber gezwungen, ihre Türen dauerhaft zu schließen. Immer häufiger gelingt es nicht mehr, qualifiziertes Personal zu gewinnen oder eine Nachfolge zu finden. Auch die wirtschaftliche Attraktivität des Berufsstands hat spürbar nachgelassen. Die Betriebskosten steigen, insbesondere für Personal, Energie und IT-Systeme – während das Fixhonorar je abgegebenem Rezept nicht angepasst wurde. Gleichzeitig belastet der bürokratische Aufwand die Arbeitsrealität zusätzlich. Die Einführung des E-Rezepts, die ursprünglich zur Entlastung beitragen sollte, führt vielerorts zu Frustration – sowohl bei Apothekenpersonal als auch bei Patienten.
Hinzu kommt die psychische Belastung durch Überstunden, unbesetzte Stellen und die stetige Sorge um die Lieferfähigkeit wichtiger Arzneimittel. Apothekerinnen und Apotheker berichten von Situationen, in denen sie tagelang auf Präparate warten oder permanent neue Lieferwege organisieren müssen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Besonders chronisch kranke oder pflegebedürftige Patienten sind von diesen Engpässen betroffen. Dass ausgerechnet die wohnortnahe Arzneimittelversorgung – ein zentrales Element der Gesundheitsinfrastruktur – unter diesen Bedingungen leidet, ist ein strukturelles Problem.
Die Folgen betreffen nicht nur einzelne Standorte: Mit jeder weiteren Apothekenschließung verschärft sich die Versorgungslage, vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Die Schließung ist daher kein isoliertes Ereignis, sondern Ausdruck einer branchenweiten Krise, die zunehmend auch die Patientensicherheit betrifft.
Dass Apotheken aus wirtschaftlicher Not heraus schließen, sollte in der gesundheitspolitischen Diskussion nicht länger als Einzelfall abgetan werden. Es handelt sich um eine stille, aber stetige Erosion eines Grundpfeilers der Gesundheitsversorgung. Die Verantwortung liegt nicht allein bei den Betrieben, sondern auch bei politischen Entscheidungsträgern, die zentrale Reformen über Jahre hinweg aufgeschoben haben.
Die Fixvergütung deckt längst nicht mehr die tatsächlichen Kosten der Arzneimittelabgabe, geschweige denn die stetig gewachsenen Aufgaben in der Beratung, Prävention und pharmazeutischen Dienstleistung. Die Versorgungsrealität hat sich verändert – das Vergütungssystem nicht. Statt struktureller Weiterentwicklung gibt es kleinteilige Regelungen, die kaum Entlastung bringen.
Auch der Fachkräftemangel ist längst keine Randerscheinung mehr. Er betrifft Apotheken jeder Größe und Lage. Viele Inhaberinnen und Inhaber stehen heute vor der Wahl: personalintensive Leistungen streichen, Öffnungszeiten reduzieren oder gleich ganz schließen. Dass junge Pharmazeutinnen und Pharmazeuten zögern, Verantwortung zu übernehmen, überrascht angesichts dieser Unsicherheit nicht.
Der politische Wille, wohnortnahe Apotheken als Gesundheitsanker langfristig zu sichern, muss sich in konkreten Maßnahmen niederschlagen – von einer realistischen Honoraranpassung über gezielte Förderprogramme bis hin zu einer umfassenden Entbürokratisierung. Solange diese Schritte ausbleiben, wird die Zahl der Apothekenschließungen weiter steigen – mit weitreichenden Folgen für die Versorgung der Bevölkerung.
Gericht erkennt Witwerrente trotz kurzer Ehedauer an
Das Sozialgericht Stuttgart hat in einem wegweisenden Urteil einem Mann Anspruch auf Witwerrente zugesprochen, obwohl dessen Ehepartner nur drei Monate nach der Hochzeit an einer unheilbaren Krebserkrankung verstarb. Der Rentenversicherungsträger hatte zuvor eine Zahlung abgelehnt und argumentiert, dass die Ehe lediglich zum Zweck der finanziellen Versorgung geschlossen worden sei. Das Gericht entschied jedoch, dass hierfür im konkreten Fall keine ausreichenden Anhaltspunkte vorlagen.
Die Eheleute waren bereits seit dem Jahr 2013 in einer festen Beziehung und lebten seit Januar 2014 zusammen. Ende 2018 verlobten sie sich und planten die Hochzeit, die sich aufgrund bürokratischer Schwierigkeiten jedoch verzögerte. Im Juli 2019 erkrankte einer der Partner nach einem Verkehrsunfall schwer; bei ihm wurde ein aggressiver, unheilbarer Hirntumor diagnostiziert, der nur noch palliativ behandelt werden konnte. Trotz der Diagnose und der schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen heiratete das Paar im März 2020, rund drei Monate vor dem Tod des Erkrankten.
Nach dessen Tod beantragte der hinterbliebene Ehemann die Witwerrente, die ihm jedoch von der Rentenversicherung verweigert wurde. Der Versicherungsträger berief sich auf die gesetzliche Regelung, wonach eine Ehe, die weniger als ein Jahr dauert, als Versorgungsehe gilt – also eine Verbindung, die vorrangig der finanziellen Absicherung dient. Gegen diese Ablehnung erhob der Witwer Klage.
Im Verfahren stellte das Sozialgericht Stuttgart klar, dass in solchen Fällen sämtliche Umstände des Einzelfalls gründlich betrachtet werden müssen. Entscheidend sei, ob besondere Gründe vorliegen, die darauf hindeuten, dass die Ehe nicht hauptsächlich zur Erlangung finanzieller Vorteile geschlossen wurde. Dabei verwies das Gericht auf Zeugenaussagen von Freunden und Bekannten des Paares, die bestätigten, dass die Hochzeit bereits lange vor der Diagnose geplant und vorbereitet war.
Zudem stellte das Gericht fest, dass zum Zeitpunkt der Eheschließung keine unmittelbare Lebensgefahr für den Erkrankten erkennbar gewesen sei. Vielmehr habe die Hochzeit dazu gedient, eine langjährige Liebesbeziehung offiziell und nach außen hin sichtbar zu machen. Gerade weil die schwere Erkrankung die Beweislast des Klägers erhöhte, prüfte das Gericht die Umstände besonders genau – und kam letztlich zu dem Ergebnis, dass der Witwer die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe eindeutig widerlegen konnte.
Das Sozialgericht verurteilte daher die Rentenversicherung, die Hinterbliebenenrente auszuzahlen, und betonte, dass auch bei einer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung die tatsächlichen Absichten der Ehepartner maßgeblich seien und nicht allein die kurze Dauer der Ehe über die Rentenansprüche entscheide.
Die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart ist wegweisend und verdient Anerkennung. Indem die Richter klarstellen, dass die Absichten der Ehepartner wichtiger sind als starre Fristen und pauschale Vermutungen, stärken sie den Grundsatz sozialer Gerechtigkeit. Die automatische Annahme, eine kurze Ehe sei primär zur finanziellen Absicherung geschlossen worden, übersieht zu oft die menschlichen und emotionalen Realitäten betroffener Paare.
Es ist richtig und notwendig, Missbrauchsfälle zu verhindern. Doch darf dies nicht dazu führen, dass Betroffenen in existenziellen Krisensituationen pauschal unterstellt wird, ihre Ehe sei allein aus finanziellen Motiven geschlossen worden. Dass der Kläger trotz deutlich erschwerter Beweislast seine aufrichtigen Absichten glaubhaft nachweisen konnte, zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Einzelfallprüfung ist.
Mit diesem Urteil hat das Gericht ein klares Signal an die Rentenversicherung und die Politik gesendet: Einfühlsamkeit und Differenzierung müssen Vorrang haben vor Formalismus und Generalverdacht. Gerade bei persönlichen Schicksalen darf es keine standardisierten und herzlosen Entscheidungen geben.
Der Fall macht deutlich, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, künftig noch klarere Vorgaben für solche Fälle zu schaffen, um Härten und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bis dahin bleibt es Aufgabe der Gerichte, soziale Gerechtigkeit im Einzelfall sicherzustellen.
Verbrannte Fußsohlen in der Sauna – kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Ein Mann, der sich beim Saunabesuch die Fußsohlen verbrannt hatte, scheiterte mit seiner Klage auf Schmerzensgeld vor dem Landgericht Coburg. Der Kläger hatte sich in einer Wellnesseinrichtung beim Barfußlaufen und längeren Verharren auf Kunststoffmatten im Bereich eines Saunaraums Verletzungen zugezogen und forderte vom Betreiber der Anlage eine finanzielle Entschädigung wegen angeblich unzureichender Sicherheitsvorkehrungen. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Nach Darstellung des Klägers hatte er sich auf einer rutschhemmenden Plastikmatte vor dem Aufgussraum aufgehalten, als sich durch die große Hitze der Bodenbelag stark erwärmte. Beim längeren Stillstehen auf der Matte habe er sich schwere Verbrennungen an den Fußsohlen zugezogen. Er warf dem Betreiber vor, keine ausreichenden Warnhinweise angebracht und den Boden nicht sachgerecht überprüft zu haben.
Das Landgericht Coburg wies die Klage jedoch ab. In der Urteilsbegründung wurde deutlich gemacht, dass es sich beim Verhalten des Klägers um ein „atypisches Verhalten“ gehandelt habe. In einer Sauna sei mit hohen Temperaturen zu rechnen, auch im Bodenbereich. Das längere Verweilen an einer Stelle – insbesondere barfuß auf Kunststoff – stelle kein typisches Verhalten eines Saunagastes dar. Eine besondere Hinweispflicht des Betreibers auf die Möglichkeit solcher Verletzungen bestehe deshalb nicht.
Zudem wies das Gericht darauf hin, dass Saunagänger grundsätzlich selbst auf ihre körperliche Wahrnehmung achten und bei Hitzeeinwirkung eigenverantwortlich reagieren müssten. Die Einrichtung habe die allgemein anerkannten Standards eingehalten, der Bodenbelag sei rutschhemmend und für Nassbereiche geeignet gewesen. Eine generelle Verpflichtung zur zusätzlichen Auslegung von Holzgitterrosten oder zu Warnschildern sah das Gericht nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Kläger in Berufung geht, ist derzeit offen.
Der Fall zeigt, dass das Sicherheitsbedürfnis von Gästen nicht grenzenlos zu Lasten von Betreibern ausgelegt werden kann. Eine Wellnesseinrichtung kann nicht jede erdenkliche Gefahrenquelle ausschließen – vor allem dann nicht, wenn sich ein Besucher untypisch verhält. Das Landgericht Coburg hat mit Augenmaß entschieden und deutlich gemacht, dass die Eigenverantwortung nicht an der Saunatür endet. Wer barfuß auf aufgeheizten Matten stehen bleibt, ignoriert die naheliegenden physikalischen Konsequenzen. Der Rechtsweg ist kein Ersatz für gesunden Menschenverstand.
ePA vor dem Start: Datenschutzbeauftragte ruft Versicherte zur selbstbestimmten Entscheidung auf
Im Vorfeld der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, die Bedeutung individueller Entscheidungsfreiheit hervorgehoben. Bei der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts für das Jahr 2024 betonte sie, dass Versicherte selbst abwägen sollten, ob sie die ePA nutzen möchten. „Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst“, lautete ihr Appell.
Die ePA soll nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums stufenweise deutschlandweit eingeführt werden. In einem digitalen Datenspeicher sollen künftig Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und Medikationsübersichten gesammelt werden. Zugriff auf die Akte erhalten Praxen, Kliniken und Apotheken nur, wenn Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die Dauer des Zugriffs ist regulär auf 90 Tage begrenzt. Darüber hinaus können Versicherte über eine App ihrer Krankenkasse den Zugriff individuell steuern, einschränken oder erweitern. Auch das Hochladen eigener Dokumente ist vorgesehen.
Specht-Riemenschneider würdigte insbesondere die Hinweise externer IT-Sicherheitsexperten, die auf eine schwerwiegende Sicherheitslücke aufmerksam gemacht hatten. Eine derart entdeckte Schwachstelle hätte Unbefugten unter bestimmten Umständen Zugriff auf sämtliche Akten ermöglichen können. Seitdem seien umfassende Nachbesserungen erfolgt. Für die technische Sicherheit der ePA sei allerdings nicht ihre Behörde, sondern das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig, stellte sie klar.
Als freiwilliges Angebot wurde die ePA bereits 2021 eingeführt, fand jedoch kaum Verbreitung. Die jetzige gesetzliche Neuregelung kehrt das Prinzip um: Künftig erhält jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA, sofern er nicht aktiv widerspricht. Die Datenschutzbeauftragte forderte die Krankenkassen auf, dieser Regelung mit umfassender Aufklärungspflicht gerecht zu werden.
Kontrovers diskutiert wird weiterhin, welche Daten automatisch in die ePA übertragen werden dürfen. Während Specht-Riemenschneider den Nutzen der Akte grundsätzlich betont, hatte ihr Vorgänger Ulrich Kelber vor einer ausufernden Datensammlung gewarnt. Insbesondere bei besonders sensiblen Informationen wie etwa zu HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen forderte er eine vorherige ausdrückliche Einwilligung der Versicherten.
Das Projekt ePA bleibt damit ein Spannungsfeld zwischen gesundheitspolitischem Fortschritt, digitaler Vernetzung und dem Schutz persönlicher Gesundheitsdaten. Der endgültige Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Datensicherheit und die Möglichkeiten zur individuellen Kontrolle zu stärken.
Die elektronische Patientenakte ist längst mehr als ein digitales Verwaltungsinstrument – sie steht exemplarisch für das Spannungsfeld zwischen technologischem Fortschritt und Schutz individueller Freiheitsrechte. Louisa Specht-Riemenschneider setzt an der entscheidenden Stelle an: bei der informierten Entscheidung der Versicherten. Doch eine echte Wahlfreiheit setzt voraus, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung gerecht werden – insbesondere die Krankenkassen, die umfassend und verständlich informieren müssen.
Die Umstellung auf ein Widerspruchsverfahren birgt Chancen, aber auch erhebliche Risiken für die Akzeptanz. Wer sensibelste Daten automatisch in digitale Systeme überträgt, ohne differenzierte Kontrollmöglichkeiten im Vorfeld transparent zu machen, gefährdet das Vertrauen in die gesamte Infrastruktur. Umso wichtiger ist, dass der Datenschutz nicht als Hemmschuh, sondern als Grundlage für Akzeptanz verstanden wird.
Technisch mag die ePA Fortschritte gemacht haben, doch die gesellschaftliche Reife für einen souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten steht noch aus. Die Patientinnen und Patienten müssen zu den eigentlichen Eigentümern ihrer Daten werden – nicht nur formal, sondern praktisch erlebbar. Nur dann kann die ePA ihr Versprechen einlösen, die Gesundheitsversorgung tatsächlich zu verbessern.
Gericht weist Antrag von Novartis ab – Generika zu Nilotinib dürfen auf dem Markt bleiben
Der Versuch des Pharmakonzerns Novartis, die Zulassung von Generika zum Krebsmittel Nilotinib (Handelsname Tasigna) zu stoppen, ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Unternehmens auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Zulassungsentscheidungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt. Damit bleiben die Zulassungen für Nachahmerprodukte – darunter die des Herstellers Aliud Pharma – zunächst bestehen.
Novartis hatte argumentiert, die Genehmigung der Generika verletze den Schutz seiner wissenschaftlichen Daten, die dem Zulassungsverfahren des Originalpräparats zugrunde lagen. Insbesondere sah das Unternehmen seine Rechte auf Datenexklusivität betroffen, die bei neuen Indikationen und ergänzenden Studien verlängert werden kann. Das BfArM habe, so die Darstellung von Novartis, die Schutzfristen zu Unrecht als abgelaufen betrachtet.
Das Verwaltungsgericht konnte dieser Argumentation nicht folgen. In der Begründung des Beschlusses heißt es, die Voraussetzungen für einen einstweiligen Stopp der Generikazulassungen lägen nicht vor. Es sei nicht ersichtlich, dass Novartis durch die Entscheidungen des BfArM in unzulässiger Weise in geschützte Rechte eingegriffen worden sei.
Die Entscheidung markiert eine wichtige Etappe im Ringen um Marktzugang und Wettbewerb im Bereich hochpreisiger Krebsmedikamente. Für generische Hersteller bedeutet das Urteil Planungssicherheit, während der Originalhersteller auf das Hauptsacheverfahren hoffen muss, um eine endgültige Klärung zu erwirken.
Nilotinib ist ein zielgerichteter Tyrosinkinase-Inhibitor, der vor allem bei chronisch-myeloischer Leukämie (CML) eingesetzt wird. Das Präparat zählt zu den zentralen onkologischen Produkten im Portfolio von Novartis und ist entsprechend umsatzstark. Die Einführung von Generika dürfte spürbare Auswirkungen auf die Preisgestaltung und die Erstattungsregelungen im deutschen Arzneimittelmarkt haben.
Ob Novartis rechtliche Schritte im Hauptverfahren oder auf europäischer Ebene fortsetzt, ist bislang unklar. Das Verfahren verweist auf die grundsätzlichen Spannungen zwischen dem Anspruch auf Innovationsschutz und dem öffentlichen Interesse an günstiger Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bringt Bewegung in einen altbekannten Konflikt im Pharmamarkt: Wie lange darf ein Hersteller von einem medizinischen Fortschritt exklusiv profitieren, bevor das öffentliche Interesse an günstiger Versorgung mit Generika überwiegt? Novartis hat mit dem Versuch, den Markteintritt von Generika zu Nilotinib zu blockieren, juristisch taktiert – und zunächst verloren.
Die Entscheidung ist nicht endgültig, sie zeigt aber, dass Gerichte den Daten- und Patentschutz nicht bedingungslos als wirtschaftliches Bollwerk akzeptieren. Vielmehr rückt zunehmend die Frage in den Fokus, wie lange ein Unternehmen Exklusivität beanspruchen darf, wenn der medizinische Nutzen längst etabliert ist.
Dass das BfArM mit seiner Linie durchkommt, stärkt die Position von Behörden, die auf die Balance zwischen Schutzrechten und Versorgungssicherheit achten müssen. Gleichzeitig bedeutet die aktuelle Entscheidung noch keinen endgültigen Sieg für Generikahersteller. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens bleibt abzuwarten.
Doch schon jetzt ist klar: Die preisliche Entlastung bei Hochpreiser-Medikamenten wie Nilotinib könnte ein wichtiges Signal für gesetzliche Krankenkassen und Patienten sein – in einem Markt, der durch Innovation geprägt ist, aber zunehmend nach bezahlbaren Alternativen verlangt.
Long Covid als Berufskrankheit: Anerkennung für PKA nach Maskenausgabe in Pandemie
Das Sozialgericht München hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die Apothekerkammern und Berufsgenossenschaften aufhorchen lässt: Eine Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), die sich während der Hochphase der Corona-Pandemie bei der Ausgabe von Schutzmasken in einer Apotheke mit dem Coronavirus infiziert hatte, leidet bis heute an den Spätfolgen – Long Covid. Das Gericht erkennt diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen nun offiziell als Berufskrankheit an.
Die Klägerin war im Frühjahr 2020 in einer öffentlichen Apotheke tätig, als die Bundesregierung die kostenlose Verteilung von FFP2-Masken an Risikogruppen und später an die breite Bevölkerung organisierte. In dieser Zeit herrschte hoher Kundenandrang, die Sicherheitsvorkehrungen waren – insbesondere in den ersten Monaten – oft unzureichend. Die PKA hatte nachweislich Kontakt zu zahlreichen Kunden und war infolge ihrer Tätigkeit besonders exponiert. Kurze Zeit später erkrankte sie schwer an Covid-19, aus der sich ein persistierendes Long-Covid-Syndrom entwickelte.
Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Berufskrankheit zunächst abgelehnt. Sie argumentierte, dass ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Infektion nicht eindeutig nachweisbar sei. Das Sozialgericht widersprach nun dieser Sichtweise: Angesichts der konkreten Arbeitsplatzbedingungen, der dokumentierten Erkrankung sowie der medizinischen Gutachten sei die Kausalität ausreichend wahrscheinlich. Die Infektion sei in Ausübung der beruflichen Pflicht geschehen – nämlich der Maskenausgabe –, womit ein beruflicher Zusammenhang gegeben sei.
Die Entscheidung könnte Signalwirkung für zahlreiche weitere Fälle haben, insbesondere für Apothekenangestellte, medizinisches Fachpersonal und andere systemrelevante Berufsgruppen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatte bislang eher restriktive Kriterien für die Anerkennung von Long Covid als Berufskrankheit angelegt. Das Urteil aus München setzt nun einen Kontrapunkt und stärkt die Position der Betroffenen, die oft mit chronischer Erschöpfung, Atemnot und kognitiven Einschränkungen zu kämpfen haben.
Das Urteil des Sozialgerichts München ist ein längst überfälliger Schritt hin zur Anerkennung der realen Risiken, denen Apothekenpersonal in der Pandemie ausgesetzt war. Lange Zeit wurde in der öffentlichen Diskussion vor allem das medizinische Personal in Kliniken gewürdigt – doch auch Apotheken waren an vorderster Front. Die Entscheidung anerkennt nicht nur das gesundheitliche Leid der Betroffenen, sondern stellt auch klar, dass systemrelevante Berufe einen besonderen Schutz verdienen – juristisch wie sozial.
Besonders hervorzuheben ist die Signalwirkung dieses Falles: In Zeiten, in denen Long Covid noch immer medizinisch schwer zu fassen und sozialrechtlich unzureichend berücksichtigt ist, braucht es solche Urteile, um eine gerechte Bewertung individueller Krankengeschichten zu ermöglichen. Für Apothekenangestellte, die oft in engen Räumen, bei hohem Kundenkontakt und mit unzureichender Schutzausrüstung gearbeitet haben, schafft das Urteil Hoffnung – und stellt zugleich eine Mahnung dar: Systemrelevanz darf nicht nur ein politisches Schlagwort sein, sie muss auch sozialrechtlich abgesichert werden.
Parkinson auf dem Vormarsch: Immer mehr Betroffene und neue Erkenntnisse zur Prävention
Die Zahl der Parkinson-Erkrankungen nimmt weltweit rasant zu. Für Deutschland wird laut aktuellen Prognosen bis zum Jahr 2050 mit nahezu einer Verdopplung der Patientenzahlen auf rund 574.000 Betroffene gerechnet. Damit würde die Bundesrepublik im internationalen Vergleich den vierten Platz nach China, Indien und den USA einnehmen. Schon jetzt zählt Parkinson zu den häufigsten neurodegenerativen Erkrankungen und betrifft vor allem Menschen ab dem 60. Lebensjahr – mit zunehmender Tendenz.
Im Zentrum der Erkrankung steht ein fortschreitender Verlust dopaminproduzierender Nervenzellen im Gehirn. Das daraus resultierende Ungleichgewicht der Signalübertragung führt zu den typischen Symptomen: verlangsamte Bewegungen, Muskelversteifungen, Zittern und Gleichgewichtsstörungen. Neurowissenschaftliche Forschung verweist zudem auf das fehlgefaltete Protein Alpha-Synuclein, das sich in den betroffenen Hirnarealen ablagert und den Krankheitsprozess offenbar mitbestimmt. Die Ursachen der Erkrankung sind bisher nicht abschließend geklärt, gelten jedoch als multifaktoriell – mit einer Kombination aus Umweltgiften, genetischer Disposition und Lebensstilfaktoren.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Einfluss von Pestiziden. Studien weisen darauf hin, dass bestimmte Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln entzündliche Reaktionen im Gehirn hervorrufen und oxidativen Stress verstärken können. Auch das Lösungsmittel Trichlorethylen und hohe Feinstaubbelastungen stehen im Verdacht, das Parkinson-Risiko zu erhöhen. Als Konsequenz hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat im Jahr 2024 eine Empfehlung zur Anerkennung des „Parkinson-Syndroms durch Pestizide“ als Berufskrankheit ausgesprochen – ein Schritt, den andere Länder bereits zuvor gegangen waren.
Gleichzeitig bieten diese Erkenntnisse auch Potenzial für die Prävention. Körperliche Inaktivität und eine unausgewogene, industriell geprägte Ernährung gelten als beeinflussbare Risikofaktoren. Fachleute betonen, dass regelmäßiger Ausdauersport das Parkinson-Risiko um bis zu 60 Prozent senken kann. Eine pflanzenbasierte Ernährung, reich an Ballaststoffen, Gemüse und Hülsenfrüchten, wirkt sich zusätzlich positiv auf das Darmmikrobiom aus – ein Aspekt, der über die sogenannte Darm-Hirn-Achse zunehmend in den Fokus der Forschung rückt. Viele Patienten berichten über jahrelange Verdauungsprobleme, insbesondere Verstopfung, lange vor dem Auftreten neurologischer Symptome.
Auch nach der Diagnose gelten Bewegung und gesunde Ernährung als unverzichtbarer Bestandteil der Therapie. Studien belegen, dass diese Maßnahmen die Lebensqualität verbessern, das Fortschreiten motorischer Einschränkungen verlangsamen und auch nicht-motorische Begleitsymptome wie Depressionen oder kognitive Störungen mildern können. Ergänzend werden Medikamente verordnet, die das fehlende Dopamin ersetzen. Eine präzise Dosierung ist dabei entscheidend, um sowohl Beweglichkeit zu erhalten als auch Nebenwirkungen zu vermeiden.
In fortgeschrittenen Krankheitsphasen kommt mitunter die Tiefe Hirnstimulation zum Einsatz. Dabei werden Elektroden in bestimmte Hirnregionen implantiert, um krankhafte Impulse mit elektrischen Signalen zu korrigieren. Neuere Ansätze wie das sogenannte Beta-Sensing erlauben eine noch gezieltere Steuerung, indem sie Hirnsignale auslesen und in die Impulssteuerung integrieren. Darüber hinaus wird an innovativen Therapieformen geforscht, darunter Antikörper gegen Alpha-Synuclein und sogenannte Small Molecules. Erste klinische Studien zeigen zwar noch keine durchschlagenden Erfolge, doch die Wissenschaft setzt auf langfristige Strategien und eine Verschiebung in Richtung präventiver Therapieversuche bei Risikogruppen.
Die Früherkennung bleibt dabei eine der größten Herausforderungen. Symptome wie Riechstörungen, Schlafprobleme oder anhaltende Verstopfung gelten als mögliche Frühzeichen, treten jedoch oft unspezifisch und isoliert auf. Aktuelle Forschungsbemühungen konzentrieren sich daher auf die Entwicklung praktikabler Biomarker – etwa im Blut oder durch Hautbiopsien. Ziel ist es, Parkinson künftig früher und flächendeckender zu diagnostizieren, um rechtzeitig therapeutisch eingreifen zu können.
Der rasante Anstieg der Parkinson-Erkrankungen wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft – und auf Versäumnisse im Umgang mit Umweltfaktoren, die potenziell krankheitsfördernd wirken. Dass Pestizide und Lösungsmittel offenbar eine entscheidende Rolle beim Entstehen neurodegenerativer Erkrankungen spielen, verlangt nicht nur nach wissenschaftlicher Aufmerksamkeit, sondern nach politischen Konsequenzen. Die Anerkennung von Parkinson als mögliche Berufskrankheit durch Pestizidkontakt ist ein überfälliger Schritt – ebenso wie die konsequente Förderung gesundheitsfördernder Lebensweisen.
Dabei darf Prävention nicht als individuelle Verantwortung allein verstanden werden. Wenn regelmäßiger Sport und gesunde Ernährung als Schutzfaktoren gelten, braucht es auch strukturelle Rahmenbedingungen, die diese ermöglichen – sei es durch bessere kommunale Sportangebote, gesundheitliche Aufklärung oder gezielte Präventionsprogramme für Risikogruppen. Gleichzeitig muss die Forschung an diagnostischen Verfahren dringend vorangetrieben werden. Denn Parkinson entwickelt sich im Verborgenen – und wird oft erst erkannt, wenn wertvolle Zeit für therapeutisches Handeln bereits verstrichen ist. Frühdiagnostik, präventive Therapieansätze und ein gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Gesundheitsvorsorge gehören deshalb zusammen gedacht.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de