• 11.04.2025 – Witwerrente trotz kurzer Ehe zugesprochen

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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Witwerrente trotz kurzer Ehe zugesprochen

 

Sozialgericht erkennt langfristige Partnerschaft und frühere Heiratsabsicht als Beweis gegen Versorgungsehe an

In einem außergewöhnlichen Urteil widerspricht das Sozialgericht Stuttgart der gängigen Praxis, kurze Ehen bei frühem Tod eines Partners automatisch als Versorgungsehen zu werten. Trotz schwerer Krebserkrankung und nur drei Monaten Ehe erhält ein Witwer nun doch Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Entscheidend war nicht allein die Dauer der Ehe, sondern die glaubhaft nachgewiesene, langfristige emotionale Bindung des Paares. Das Urteil könnte Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle haben.


In einem richtungsweisenden Urteil hat das Sozialgericht Stuttgart einem Mann Anspruch auf eine Witwerrente zugesprochen, obwohl sein Ehepartner bereits drei Monate nach der Hochzeit an einer schweren Krebserkrankung starb. Das Urteil vom November 2024 könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben, da es die gängige Praxis der Deutschen Rentenversicherung, bei sehr kurzer Ehedauer grundsätzlich von einer Versorgungsehe auszugehen, kritisch hinterfragt.

Konkret ging es um ein Paar, das bereits seit 2013 eine feste Beziehung führte und seit Januar 2014 zusammenlebte. Ende 2018 entschlossen sich beide, ihre Partnerschaft mit einer offiziellen Eheschließung zu festigen und verlobten sich. Ursprünglich war geplant, die Ehe zeitnah nach der Verlobung zu schließen. Jedoch sorgten bürokratische Hürden – insbesondere die Beschaffung wichtiger Unterlagen aus Armenien, der Heimat des einen Partners – für Verzögerungen. Erst im Laufe des Jahres 2019 waren alle notwendigen Dokumente vorhanden.

Noch bevor die Eheschließung stattfinden konnte, ereignete sich im Juli 2019 ein Verkehrsunfall, bei dem bei einem der beiden Partner zufällig ein schwerer, inoperabler Hirntumor entdeckt wurde. Die Ärzte konnten nur noch palliative Maßnahmen ergreifen; eine Heilung war ausgeschlossen. Trotz dieser niederschmetternden Diagnose und den starken gesundheitlichen Einschränkungen beschlossen beide, die bereits lang geplante Hochzeit dennoch umzusetzen. Am 27. März 2020 erfolgte schließlich die Eheschließung.

Nur wenige Monate später, Anfang Juni 2020, verschlechterte sich der Zustand des Erkrankten plötzlich dramatisch. Er wurde bewusstlos aufgefunden und ins Krankenhaus eingeliefert, wo er wenige Tage später an einer Hirnblutung verstarb, die auf den Tumor zurückzuführen war. Die Ehe dauerte somit insgesamt weniger als drei Monate.

Als der Witwer anschließend eine Hinterbliebenenrente beantragte, verweigerte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Auszahlung mit dem Hinweis auf eine Regelung im Sozialgesetzbuch: Verstirbt ein Ehepartner innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit, unterstellt der Gesetzgeber grundsätzlich, dass es sich um eine sogenannte „Versorgungsehe“ handelt, also eine Ehe, die primär zum Zweck der finanziellen Absicherung geschlossen wurde. Im vorliegenden Fall argumentierte die DRV, aufgrund der schweren Krankheit und der ungünstigen Prognose sei bereits bei der Hochzeit absehbar gewesen, dass der Tod binnen kurzer Zeit eintreten würde. Dementsprechend sei die Ehe aus Sicht der DRV überwiegend zur Sicherung von Rentenansprüchen eingegangen worden.

Gegen diese ablehnende Entscheidung ging der Hinterbliebene gerichtlich vor. Vor dem Sozialgericht Stuttgart betonte er, dass die Eheschließung bereits lange vor der schweren Diagnose geplant war. Unterstützt wurde seine Argumentation durch mehrere Zeugen, darunter Freunde und Bekannte des Paares. Diese konnten glaubhaft darlegen, dass die Hochzeit schon seit Ende 2018 – also deutlich vor dem Unfall und der Tumordiagnose – feststand und seitdem kontinuierlich vorbereitet worden war.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Es hob hervor, dass bei kurzen Ehen eine differenzierte Prüfung aller Umstände notwendig sei. Zwar sei eine schwere Erkrankung, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit bekannt ist, ein Indiz für eine Versorgungsehe, doch könne diese Annahme durch andere Faktoren entkräftet werden. Im konkreten Fall hätten mehrere gewichtige Punkte gegen die Vermutung der DRV gesprochen: die langfristige und nachweislich bereits vor der Diagnose getroffene Entscheidung zur Heirat, die dokumentierte Beschaffung der erforderlichen Papiere bereits vor Bekanntwerden der Erkrankung und insbesondere die glaubhaften Aussagen des privaten Umfelds der Eheleute.

Entscheidend sei gewesen, dass zum Zeitpunkt der Eheschließung die Lebensbedrohlichkeit des Tumors nicht eindeutig vorhersehbar war. Erst kurz vor dem Tod habe sich die Lage dramatisch zugespitzt. Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die Hochzeit nicht primär aus Versorgungsgründen geschlossen wurde, sondern vorrangig dazu diente, eine bestehende Liebesbeziehung offiziell zu besiegeln.

Mit seinem Urteil verpflichtete das Sozialgericht die Rentenversicherung, dem Witwer eine Witwenrente auszuzahlen. Das Urteil könnte nun wegweisend für ähnliche Fälle sein, in denen kurze Ehen aufgrund schwerer Erkrankungen pauschal als Versorgungsehen gewertet werden.

 
Kommentar: Soziale Gerechtigkeit statt pauschaler Verdächtigung

Das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart setzt ein dringend notwendiges Zeichen der Fairness und sozialrechtlichen Klarheit. Es ist ein Urteil gegen pauschale Verdächtigungen und für die sorgfältige Prüfung individueller Lebenssituationen. Gerade bei tragischen Fällen wie diesem wird deutlich, wie entscheidend eine Einzelfallprüfung ist, anstatt sich an starren gesetzlichen Vermutungen festzuklammern.

Die Praxis der Deutschen Rentenversicherung, grundsätzlich bei Ehen, die weniger als ein Jahr dauern, von Versorgungsehen auszugehen, mag auf den ersten Blick verständlich sein. Sie dient dem Schutz der Rentenkassen vor Missbrauch. Doch gerade bei Fällen schwerer Erkrankungen droht sie, zur Falle für die Betroffenen zu werden, deren persönliches Leid durch die bürokratische Ablehnung einer legitimen Witwen- oder Witwerrente noch verschärft wird. Dass dieser Vorwurf gerade in Fällen schwerer Erkrankungen regelmäßig erhoben wird, zeigt eine Problematik, die viele Betroffene unnötig belastet und zu teils langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwingt.

Die deutliche und ausführliche Argumentation des Sozialgerichts Stuttgart ist deshalb von zentraler Bedeutung. Es stellt klar, dass auch bei schweren Krankheiten, die den baldigen Tod eines Partners wahrscheinlich machen, die eigentlichen Beweggründe für die Eheschließung individuell untersucht und bewertet werden müssen. Die starren Grenzen der Ein-Jahres-Frist dürfen nicht blind darüber hinweggehen, dass in sehr vielen Fällen tatsächlich emotionale, menschliche und zwischenmenschliche Gründe für die Hochzeit sprechen.

Gerade in diesem konkreten Fall überzeugte die Klarheit und Konsistenz der Aussagen von Freunden und Bekannten das Gericht. Damit wird deutlich, wie wichtig Zeugenaussagen und umfassend dokumentierte Vorbereitungen für eine faire rechtliche Beurteilung sein können. Allerdings zeigt der Fall auch, dass auf die Betroffenen eine erhebliche Beweislast zukommt – ein Umstand, der angesichts der schwierigen emotionalen Situation von Hinterbliebenen durchaus kritisch zu sehen ist.

Die Entscheidung des Gerichts wirft daher auch eine wichtige gesellschaftliche Frage auf: Muss der Gesetzgeber seine Regelungen möglicherweise neu justieren? Könnte man künftig klarere Kriterien definieren, die mehr Flexibilität bieten und weniger pauschale Ablehnungen zur Folge haben? Dies würde den betroffenen Hinterbliebenen lange Rechtsstreitigkeiten ersparen, die sie zusätzlich emotional und finanziell belasten.

Insgesamt ist das Urteil ein klares Plädoyer dafür, die Würde und die persönlichen Motive der Betroffenen stärker in den Vordergrund zu stellen. Es erinnert daran, dass soziale Gerechtigkeit und Mitgefühl auch im Sozialrecht unverzichtbare Werte sein müssen – gerade wenn Menschen ohnehin bereits ein schweres persönliches Schicksal tragen. Das Sozialgericht Stuttgart verdient Anerkennung dafür, dass es diese schwierige Aufgabe mit Umsicht, Einfühlungsvermögen und großer juristischer Klarheit gemeistert hat.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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