• 20.01.2025 – Ende der Insolvenzklausel in D&O-Versicherungen

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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Ende der Insolvenzklausel in D&O-Versicherungen

 

Neue Standards für Versicherungsschutz bei Unternehmenskrisen festgelegt

In einer wegweisenden Entscheidung hat die Rechtsprechung eine gängige Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von D&O-Versicherungen für unwirksam erklärt. Die Klausel, die den Versicherungsschutz mit der Insolvenzanmeldung des Versicherten beendete, wurde als unzulässig betrachtet. Dieses Urteil setzt nicht nur neue Maßstäbe für die Auslegung von Versicherungsverträgen im Kontext von Unternehmensinsolvenzen, sondern verstärkt auch den Schutz von Unternehmen in Krisenzeiten, indem es sicherstellt, dass der Versicherungsschutz in wirtschaftlich schwierigen Phasen erhalten bleibt.


In einer präzedenzschaffenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine weit verbreitete Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von D&O-Versicherungen für unwirksam erklärt. Die Klausel sah vor, dass der Versicherungsvertrag automatisch mit der Insolvenzanmeldung des Versicherungsnehmers endet. Das Urteil (Aktenzeichen IV ZR 151/23) vom 18. Dezember 2024 ist das Ergebnis einer Revision gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) und setzt neue Maßstäbe für die Auslegung von Versicherungsverträgen im Kontext unternehmerischer Insolvenzen.

Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Insolvenz einer Aktiengesellschaft und die darauf folgende Weigerung des D&O-Versicherers, Schadensersatzansprüche in Höhe von über 800.000 Euro anzuerkennen. Diese Ansprüche waren von dem Insolvenzverwalter geltend gemacht worden, nachdem zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Rahmen von Prozessvergleichen Zahlungen an die Insolvenzmasse leisteten und ihre eigenen Ansprüche aus den D&O-Versicherungen an den Insolvenzverwalter abtraten.

Die Kernfrage in diesem Fall war, ob eine automatische Vertragsbeendigung bei Insolvenzantragstellung eine unzulässige Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt. Der BGH erklärte die entsprechende Klausel für unwirksam, da sie grundlegenden Prinzipien des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) widerspricht. Insbesondere betonten die Karlsruher Richter, dass das Gesetz keine automatische Beendigung des Versicherungsschutzes bei Insolvenz des Versicherungsnehmers vorsieht – ein deutlicher Gegensatz zu den Regelungen bei Insolvenz des Versicherers.

Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Versicherungsbranche. Sie betont die Notwendigkeit, dass Versicherungsverträge auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine Unterstützung bieten müssen und nicht zusätzliche Risiken für die betroffenen Unternehmen und deren Verwalter schaffen sollten. Das Oberlandesgericht Frankfurt wurde aufgefordert, den Fall unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH neu zu verhandeln.


Kommentar:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt eine signifikante Zäsur in der deutschen Rechtslandschaft dar und unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Insolvenzkontext. Durch die Unwirksamkeitserklärung der automatischen Vertragsbeendigungsklausel bei Insolvenz schützt der BGH die Rechte von Unternehmen in finanziellen Krisen und stärkt das Vertrauen in das Versicherungssystem als Sicherheitsnetz.

Die Entscheidung sendet ein klares Signal an die Versicherungsbranche: Vertragsklauseln, die zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen, werden nicht toleriert. Dieses Urteil zwingt Versicherer dazu, ihre Vertragsbedingungen zu überdenken und anzupassen, was letztlich zu einer faireren und transparenteren Versicherungspraxis führen sollte. Für Unternehmen bietet dies eine größere Sicherheit, da sie sich darauf verlassen können, dass ihr Versicherungsschutz auch in Zeiten der Insolvenz Bestand hat und nicht durch klein gedruckte Klauseln untergraben wird.

Die rechtliche Klarstellung, dass Versicherungsschutz nicht abrupt enden darf, wenn ein Unternehmen ins Straucheln gerät, ist auch ein sozialer Sieg. Sie zeigt, dass das Rechtssystem bereit ist, schutzbedürftige Parteien in den Mittelpunkt zu stellen und kommerzielle Interessen nicht über die Grundprinzipien der Gerechtigkeit und des Schutzes der Schwächsten zu stellen. Dieses Urteil könnte und sollte als Modell für weitere Rechtsprechungen dienen, die die Beziehung zwischen finanzieller Instabilität und vertraglichen Verpflichtungen betrachten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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