Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Rechtliche Grundlage und Gerichtsentscheidungen ermöglichen Transparenz und Fairness
06. Juni 2023
Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Versicherer das Recht, ihre Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Höhe der Leistungskürzung wird dabei anhand der Schwere des Verschuldens bemessen, und dies nennt man Quotelung. In den letzten Jahren sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema gefällt worden, die zur Bemessung der Quotelung wichtige Klarheit und Rechtssicherheit bieten.
Die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit ist ein bedeutender Mechanismus im Versicherungswesen, der sowohl die Interessen der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer berücksichtigt. Sie dient dazu, grob fahrlässiges Verhalten angemessen zu sanktionieren und eine gerechte Verteilung der Verantwortung sicherzustellen.
Die bisherigen Gerichtsentscheidungen haben dazu beigetragen, klare Kriterien für die Bemessung der Quotelung festzulegen. Dabei wird die Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers berücksichtigt, um die Höhe der Leistungskürzung zu bestimmen. Die Entscheidungen bieten wertvolle Leitlinien und ermöglichen sowohl den Versicherern als auch den Versicherungsnehmern, die Konsequenzen grober Fahrlässigkeit besser einzuschätzen.
Versicherungsnehmer können nun auf eine solide rechtliche Grundlage zurückgreifen, um zu verstehen, welche Auswirkungen ihr Verhalten im Falle einer groben Fahrlässigkeit haben kann. Es ist ratsam, dass Versicherungsnehmer ihre Versicherungspolicen genau prüfen und sich über die Bestimmungen zur Quotelung informieren. Dadurch können sie besser abschätzen, wie sich ihr Verhalten auf den Versicherungsschutz auswirken kann und gegebenenfalls entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zur Bemessung der Quotelung sind ein positives Zeichen für die Weiterentwicklung des Versicherungsrechts. Sie tragen zur Rechtssicherheit bei und ermöglichen es sowohl Versicherungsnehmern als auch Versicherern, ihre Positionen klar zu definieren. Eine transparente und faire Anwendung der Quotelung gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen aller Beteiligten.
Die Schaffung von klaren Richtlinien und Kriterien für die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit ist ein Schritt in die richtige Richtung, um eine gerechte und verlässliche Versicherungslandschaft zu gewährleisten. Versicherungsnehmer können sich darauf verlassen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und dass die Konsequenzen grober Fahrlässigkeit fair und transparent gehandhabt werden.
gen zur Bemessung der Quotelung sind ein positives Zeichen für die Weiterentwicklung des Versicherungsrechts. Sie tragen zur Rechtssicherheit bei und ermöglichen es sowohl Versicherungsnehmern als auch Versicherern, ihre Positionen klar zu definieren. Eine transparente und faire Anwendung der Quotelung gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen aller Beteiligten.
Die Schaffung von klaren Richtlinien und Kriterien für die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit ist ein Schritt in die richtige Richtung, um eine gerechte und verlässliche Versicherungslandschaft zu gewährleisten. Versicherungsnehmer können sich darauf verlassen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und dass die Konsequenzen grober Fahrlässigkeit fair und transparent gehandhabt werden.
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aposecur.de
Die PrivateRisk GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aposecur.de und pharmsecur.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
PrivateRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aposecur.de
Internet: www.aposecur.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de