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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-SPEZIAL VERBLISTERUNG
Berlin - Wer als Apotheke
Patienten in Pflegeheimen beliefert, muss in der Regel individuelle
Blister herstellen. Das kann händisch passieren oder maschinell, mit
eigenem Automaten oder über ein Blisterzentrum. Die Kosten übernimmt
jedenfalls bislang die Apotheke. Das wollen die Blisterzentren ändern,
um bundesweit ins Geschäft zu kommen.
Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV)
will die Politik für eine Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung
gewinnen. Deshalb wurde das Marktforschungs- und Beratungsunternehmen
IFH aus Köln mit einer Studie beauftragt. Das Institut hat ausgerechnet,
wie viel Pflegeheime an Zeit und damit Geld sparen können, wenn das
Personal Arzneimittel nicht manuell stellen muss, sondern in Blistern
geliefert bekommt.
„Allein im Pflegebereich können die Apotheken - wie in der IFH-Studie
nachgewiesen - ein Einsparpotential von 160 Millionen Euro erarbeiten",
sagte BPAV-Chef Hans-Werner Holdermann. „Durch die Änderung der
Preisspannenverordnung, die der Verband will, können weitere 50 bis 60
Millionen eingespart werden. Allerdings kostet das Blistern natürlich
auch Geld, so dass es zu einer Nettoeinsparung für das Gesundheitswesen
von insgesamt 100 Millionen führen kann, wenn für alle Heimbewohner die
patientenindividuelle Verblisterung eingeführt wird."
Durch die Umstellung ließe sich Arzneimittelmüll reduzieren,
argumentieren die Blisterzentren. Damit könnten 50 Prozent der
Blisterkosten bezahlt werden. So könnten auch die Kassen sparen, selbst
wenn sie für die Verblisterung zusätzlich bezahlen müssen.
„Einmal soll die Apothekenspanne auf tablettengenaue Abrechnung
umgestellt werden. Wir haben mit dem Nachbarverband DAV 10 Cent pro
Tablette und 3 Prozent Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis
abgesprochen", sagte Holdermann. In den Blisterzentren könne dann
tablettengenau abgerechnet werden.
Beim Deutschen Apothekerverband (DAV) allerdings ist man vom
Vergütungsmodell nicht begeistert - auch gebe es bislang keine
Vereinbarungen mit den Verblisterern, betont der Verband. „Es gibt keine
Absprachen zwischen wem auch immer und dem Deutschen Apothekerverband
über eine Honorierung", sagte ein DAV-Sprecher. Solange es noch keine
Einigungen über die Qualitätsstandards bei der Verblisterung gebe, müsse
über die Honorierung nicht gesprochen werden.
Beim DAV hat man grundsätzliche Bedenken: Der Verband kann unter dem
Strich keine Vorteile beim Verblistern erkennen: „Aus unserer Sicht ist
industrielle Verblisterung nicht das Mittel der Wahl bei der Versorgung
von Patienten", so der DAV-Sprecher. Die Arzneimittelabgabe müsse an die
Apotheke und damit an die Begleitung durch das pharmazeutische
Fachpersonal gekoppelt sein. „Eine industrielle Verblisterung nimmt
genau darauf keine Rücksicht, sondern setzt nur auf industrielle
Effizienz. Das ist bei Arzneimitteln und Arzneimittelversorgung nicht
der primäre Maßstab", sagte der Sprecher.
Auch die Politik ist von dem Modell der Blisterzentren noch nicht
überzeugt. Denn die Vergütung würde die Arzneimittelpreisverordnung in
wichtigen Punkten verändern. Neben einer tablettengenauen Abrechnung
fordern die Blisterzentren ein Honorar für sich - so würde im Gesetz
erstmals eine Vergütung für Dritte verankert. Im
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) konnten die Blisterzentren
ihr Honorar nicht unterbringen. Nun wollen sie mit ihrer Lobbyarbeit
einen neuen Anlauf nehmen.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 11. Februar 2011, 11:24 Uhr
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