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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
MEHRKOSTENREGELUNG
Berlin - Bei den Landesapothekerverbänden sieht man großen Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die Mehrkostenregelung. Viel Konkretes gibt es allerdings noch nicht: Obwohl die Versicherten sich seit Jahresbeginn für ihr Wunscharzneimittel entscheiden können, wenn sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen, hätten sich die Kassen noch nicht positioniert, heißt es einvernehmlich bei den Verbänden.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit? Fritz Becker, Vorsitzender des LAV
Baden-Württemberg, ist unzufrieden mit AOK-Rabattchef Dr. Christopher
Hermann (links). Foto: Elke Hinkelbein
Nur die AOK Baden-Württemberg hat bislang die Apotheken aufgefordert,
die Patienten anhand einer Abschlagsrechnung über die Zusatzkosten zu
informieren. Das hat zu neuen Verstimmungen geführt: In einem Schreiben
weist der Landesapothekerverband (LAV) die Kasse darauf hin, dass die
Apotheken die anfallenden Kosten nicht berechnen könnten.
Dem Vernehmen nach klärt der Verband die Kasse in seinem Schreiben
darüber auf, dass die Abschläge, die vom Erstattungspreis abgezogen
werden, nicht in der Lauer-Taxe verzeichnet sind, sondern individuell
berechnet werden müssten. Dies allerdings hält der Verband bei 20.000
Rabattarzneimittel und Verträgen mit rund 160 Kassen für nicht
umsetzbar. Die AOK hatte in ihrem Fax angegeben, die Abschläge seien in
der Lauer-Taxe zu finden.
Ohnehin ist man beim Apothekerverband mit dem Vorgehen der Kasse nicht
einverstanden. Es genüge nicht, eineinhalb Tage vor dem Start eine
unverbindliche Fax-Informationen zu verschicken, sagte ein Sprecher
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Man hätte sich gewünscht, vorab über das
Vorgehen informiert zu werden. Auf diese Weise hätte die Verunsicherung
von Apothekern und Patienten vermieden werden können.
Nach Rechtsauffassung des Verbands sind die Apotheken nur verpflichtet,
die Patienten darüber zu informieren, dass nur ein Teil der Kosten
erstattet wird und der Patient die Differenz selbst zu zahlen hat. Den
exakten Betrag müssten die Apothekenmitarbeiter dagegen nicht errechnen.
Man habe die AOK gebeten, dies gegenüber den Medien und Patienten
richtigzustellen.
Yvette Meißner, Montag, 03. Januar 2011, 14:32 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aposecur.de/nachrichten
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