• 12.07.2024 – Gerichtsurteil im Notlagentarif: Keine Erstattung für Krebsmedikament

    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Im aktuellen Rechtsstreit vor dem Landgericht Augsburg wurde eine wegweisende Entscheidung bezüglich der Leistungen im Notlagentarif d ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Gerichtsurteil im Notlagentarif: Keine Erstattung für Krebsmedikament

 

Streit um verpasste Frist wirft Fragen zur Fairness des Versicherungsschutzes auf

Im aktuellen Rechtsstreit vor dem Landgericht Augsburg wurde eine wegweisende Entscheidung bezüglich der Leistungen im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) gefällt. Der Fall betrifft einen langjährig privat versicherten Patienten, der aufgrund von Beitragsrückständen in den Notlagentarif überführt worden war. Diese Tarife, gesetzlich durch § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, bieten eingeschränkte Leistungen für Versicherte in finanziellen Schwierigkeiten oder mit Beitragsrückständen.


Der Versicherte erhielt im Januar 2019 die Diagnose einer chronisch lymphatischen Leukämie und wurde daraufhin im Februar desselben Jahres vom behandelnden Arzt mit dem Krebsmedikament Imbruvica (Ibrutinib) verordnet. Das Rezept wurde jedoch erst im März eingelöst, was zur Ablehnung der Kostenerstattung durch die PKV führte. Die Versicherung argumentierte, dass das Medikament nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von zehn Tagen nach der ärztlichen Verordnung bezogen wurde, wodurch es nicht unter die Leistungen des Notlagentarifs fiel.

Das Landgericht Augsburg stützte sich auf diese Argumentation und wies die Klage des Patienten auf Kostenerstattung in Höhe von etwa 8500 Euro ab. Die Richter betonten, dass die Einhaltung der Zehn-Tages-Frist entscheidend sei, um sicherzustellen, dass nur dringend benötigte medizinische Behandlungen im Rahmen des Notlagentarifs erstattet werden. Sie führten aus, dass der Gesundheitszustand des Patienten möglicherweise nicht so akut war, da das Medikament nicht rechtzeitig bezogen wurde.

Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen und Einschränkungen, denen Versicherte im Notlagentarif gegenüberstehen. Während dieser Tarif eine wichtige Funktion erfüllt, indem er Menschen in finanzieller Notlage zumindest grundlegende medizinische Versorgung gewährt, zeigt er auch deutliche Grenzen auf. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit, die Bestimmungen des Notlagentarifs genau zu beachten, und verdeutlicht, dass Versicherte mit solchen Tarifen besondere Einschränkungen ihrer Leistungsansprüche akzeptieren müssen.


Kommentar:

Die Ablehnung der Kostenerstattung für das Krebsmedikament Imbruvica im Rahmen des Notlagentarifs durch das Landgericht Augsburg wirft wichtige Fragen über die Fairness und Effektivität solcher Versicherungstarife auf. Während der Notlagentarif zweifellos eine entscheidende Funktion erfüllt, indem er eine grundlegende Gesundheitsversorgung für Versicherte in finanziellen Schwierigkeiten sicherstellt, stellt sich die Frage, ob die strengen Bedingungen, wie die Zehn-Tages-Frist, gerechtfertigt sind.

Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass die Einhaltung solcher Fristen für Versicherte eine enorme Herausforderung darstellen kann, insbesondere wenn es um dringend benötigte medizinische Behandlungen geht. In diesem Fall führte die verspätete Einlösung des Rezepts dazu, dass die Kosten für das lebensnotwendige Medikament nicht erstattet wurden, was für den Patienten eine erhebliche finanzielle und gesundheitliche Belastung bedeutet.

Es stellt sich die Frage, ob die starren Richtlinien des Notlagentarifs in solchen Fällen möglicherweise zu unflexibel sind und den individuellen Gesundheitsbedürfnissen nicht ausreichend gerecht werden. Auf der anderen Seite müssen Versicherungsunternehmen sicherstellen, dass solche Tarife nicht missbraucht werden und dass die finanzielle Stabilität der Versichertengemeinschaft gewahrt bleibt.

Dieser Fall ruft daher zu einer sorgfältigen Überprüfung der Regelungen des Notlagentarifs auf, um sicherzustellen, dass er seine Schutzzwecke erfüllt, ohne diejenigen zu benachteiligen, die dringend auf eine angemessene medizinische Versorgung angewiesen sind. Es bleibt abzuwarten, ob und wie Gesetzgeber und Versicherungsunternehmen auf solche Herausforderungen reagieren werden, um eine gerechtere Balance zwischen wirtschaftlicher Vernunft und humanitärer Verantwortung zu finden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen