• 18.09.2023 – Deutliche Anhebung der Schwellenwerte vorgeschlagen – Konsultation

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Deutliche Anhebung der Schwellenwerte vorgeschlagen – Konsultation

 

Am 13. September 2023 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Delegierte Richtlinie zur Änderung der Schwellenwerte in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2013/34, auch bekannt als die Bilanzrichtlinie, vorgelegt. Diese Änderungen betreffen die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften und wurden eingeführt, um die Auswirkungen der Inflation seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 zu berücksichtigen.

Der Entwurf sieht eine signifikante Anhebung der Schwellenwerte vor, die sich auf die Umsatzerlöse und die Bilanzsumme beziehen. Dies soll sicherstellen, dass die Schwellenwerte der Realität entsprechen, da die Inflation im EU-Raum seit 2013 etwa 24,3 % erreicht hat. Für Kleinstunternehmen wird sogar eine Erhöhung um 28,6 % vorgeschlagen, um runde Zahlen zu erhalten. Die Anzahl der Mitarbeiter, die zur Bestimmung der Größe herangezogen wird, bleibt in allen Größenklassen unverändert.

Ein interessanter Aspekt des Entwurfs betrifft kleine Unternehmen, denen gestattet werden soll, höhere Schwellenwerte festzulegen. Allerdings dürfen die Bilanzsumme 7,5 Millionen Euro und die Umsatzerlöse 15,0 Millionen Euro nicht überschreiten. Diese Änderungen in den Schwellenwerten sollen bereits für das Geschäftsjahr 2024 gelten.

Schätzungsweise 1,1 Millionen Unternehmen in der EU werden von diesen geänderten Schwellenwerten betroffen sein. Diese Anpassung kann auch Auswirkungen auf große nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen haben, insbesondere in Bezug auf deren zukünftige Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.


Kommentar:

Die vorgeschlagenen Änderungen der Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften sind eine wichtige Anpassung, um der Inflation und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen im EU-Raum Rechnung zu tragen. Die Tatsache, dass rund 1,1 Millionen Unternehmen betroffen sein werden, unterstreicht die Relevanz dieser Änderungen.

Besonders interessant ist die Möglichkeit für kleine Unternehmen, höhere Schwellenwerte festzulegen, solange sie die maximal zulässigen Bilanzsummen und Umsatzerlöse nicht überschreiten. Dies könnte dazu beitragen, bürokratische Belastungen für kleinere Unternehmen zu reduzieren.

Die potenziellen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten ebenfalls beobachtet werden, da dies für viele Unternehmen ein zunehmend wichtiges Thema ist. Unternehmen sollten diese Änderungen im Auge behalten und sicherstellen, dass sie die neuen Schwellenwerte für ihre Berichterstattung und Compliance einhalten.

Von Engin Günder

 

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