• 14.09.2023 – Das neue KMU-Entlastungspaket der EU-Kommission: Die 19 Maßnahmen im Überblick

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 12.09.2023 hat die EU-Kommission ihr KMU-Entlastungspaket vorgestellt. Der DStV listet sämtliche 19 darin enthaltenen Einzelmaßnahmen auf, die ...

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Das neue KMU-Entlastungspaket der EU-Kommission: Die 19 Maßnahmen im Überblick

 

Am 12. September 2023 präsentierte die Europäische Kommission ein umfassendes Paket von 19 Einzelmaßnahmen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union. Dieses Paket hat das Ziel, den Alltag von KMUs sowie die Beziehung zwischen Unternehmen und Steuerberatern zu vereinfachen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) legt den Schwerpunkt auf drei dieser Maßnahmen, nämlich die Maßnahmen 1, 9 und 14.


Übersicht der 19 Einzelmaßnahmen:

  1. Vereinfachung der Steuervorschriften für KMU durch die Einführung einer Besteuerung nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften.

  2. Integration von spezifischen KMU-freundlichen Bestimmungen in neue Legislativvorschläge, soweit angemessen und gerechtfertigt.

  3. Ernennung eines besonderen KMU-Beauftragten der EU zur Beratung und Vertretung der Interessen von KMU.

  4. Teilnahme des KMU-Beauftragten an Anhörungen, die starke Auswirkungen auf KMU haben.

  5. Bewertung der Auswirkungen von Kommissionsvorschlägen auf KMU im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.

  6. Förderung von bewährten Verfahren für die Unterstützung von KMU durch Exekutivagenturen und dezentrale Agenturen.

  7. Unterstützung von Experimenten und Innovation in Start-ups durch Reallabore.

  8. Einführung eines technischen Systems für die einmalige Erfassung und Erweiterung des einheitlichen digitalen Zugangstors.

  9. Systematische Rationalisierung der Berichtspflichten mit dem Ziel einer Verringerung um 25%.

  10. Verschärfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

  11. Ermutigung der Mitgliedstaaten zur Zuteilung zusätzlicher Mittel für die nationale InvestEU-Komponente.

  12. Aufbau einer Pilotfazilität zur Unterstützung von KMU im Handel mit der Ukraine.

  13. Förderung standardisierter Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, um die Beteiligung von KMU zu erhöhen.

  14. Schaffung eines einfachen und standardisierten Rahmens für die Berichterstattung über ESG-Aspekte.

  15. Ermutigung von Finanzinstituten zur Aufnahme grüner Finanzierung für KMU in ihre Geschäftsmodelle.

  16. Vorschlag zur Einrichtung eines EU-Talentpools und zur Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen.

  17. Zusammenarbeit mit Gruppen, deren unternehmerisches Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist.

  18. Berücksichtigung der Anforderungen von Unternehmen, die die Schwellenwerte der KMU-Definition überschreiten, und Entwicklung einer harmonisierten Definition für kleine Mid Caps.

  19. Bewertung der Rahmenbedingungen für Unternehmensübertragungen in den Mitgliedstaaten.


Kommentar:

Die von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmen im Rahmen des KMU-Entlastungspakets sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa. KMUs sind ein entscheidender Motor für wirtschaftliches Wachstum und Innovation in der EU, und die Vereinfachung von Vorschriften und Verfahren kann dazu beitragen, ihre Belastung zu reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Besonders erwähnenswert sind Maßnahmen wie die Rationalisierung der Berichtspflichten (Maßnahme 9) und die Schaffung eines einfachen Rahmens für die Berichterstattung über ESG-Aspekte (Maßnahme 14). Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für KMUs zu reduzieren und gleichzeitig ihre Transparenz und Nachhaltigkeit zu fördern.

Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, die Geschäftsumgebung für KMUs in der EU zu verbessern und ihnen die Möglichkeit bieten, ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen. Es wird interessant sein, die Umsetzung und Auswirkungen dieser Maßnahmen in den kommenden Jahren zu verfolgen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

Von Engin Günder

 

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