• Die ApoSecura® Unfallversicherung - Produktdetails

    Beruflich und privat bestens geschützt

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Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung



Die privaten Unfallversicherer bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung als zusätzliche Sozialleistung für die Beschäftigten zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Oft sind die Versicherten auch im Rahmen der betrieblichen Gruppenunfallversicherung nicht nur im Falle eines Unfalls bei der Arbeit, sondern weltweit rund um die Uhr geschützt.

Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Ohne Gesundheitsprüfung - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.


Unfallversicherung: Was ist zu beachten?

Jeder Apothekenmitarbeiter ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Apotheker muss sie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden und den vollen Beitrag bezahlen. Pflichtversichert ist dabei nicht nur der vollbeschäftigte Mitarbeiter, sondern auch die Praktikantin oder die Ferienaushilfe. Dafür hat der Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingter Erkrankung einen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsgenossenschaft (BG). Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kann ein Mitarbeiter somit keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Apotheker geltend machen, er muss sich an die BG wenden.

Pausen und Umwege auf dem Arbeitsweg sind nicht versichert!

Aber die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle und Erkrankungen ab, die ihren Ursprung im Arbeitsleben haben. So erkennt die BG nur dann einen Unfall als Arbeitsunfall an, wenn er infolge der beruflichen Tätigkeit passiert. Somit muss zum Unfallzeitpunkt in der Regel tatsächlich gearbeitet worden sein, denn Pausen sind grundsätzlich nicht versichert. Dabei ist es unerheblich, ob die Pause beispielsweise zum Mittagessen oder für die Toilettenbenutzung eingelegt wurde. Versichert ist hingegen der Weg zur Toilette oder zum Mittagessen. Bricht sich der Mitarbeiter auf einem dieser Wege ein Bein, ist somit die BG zuständig.

Unter den Versicherungsschutz fallen auch die sogenannten Wegeunfälle, die sich auf dem Weg zur Apotheke oder auf dem Rückweg ereignen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Verlassen des Hauses. Aber auch hier fragt die BG genau nach, denn sie zahlt nicht für privat verursachte Unfälle. Fährt ein Mitarbeiter morgens auf dem Weg zur Apotheke beim Bäcker vorbei, um Brötchen zu kaufen, ist er auf diesem Umweg nicht versichert. Denn der Unfallschutz besteht nur auf den direkten Fahrten zum und vom Arbeitsplatz. Es gibt aber auch Ausnahmen: Versichert sind Umwege, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, oder Umwege, die entstehen, um einzelne Mitglieder einer Fahrgemeinschaften abzuholen und nach Hause zu bringen.

BG zahlt auch Rente

Kommt es zum Versicherungsfall, muss die BG „mit allen geeigneten Mitteln" für die bestmögliche Heilbehandlung und angemessene Entschädigung sorgen. Dabei steht die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft im Vordergrund. Ist dies nicht mehr möglich, gewährt die BG finanzielle Leistungen wie Rente an den Versicherten oder als Hinterbliebenenleistung.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ermittelte für 2011 insgesamt etwa acht Millionen Unfallverletzte in den Bereichen Freizeit, Haushalt, Schule, Arbeit und Verkehr (Häufigkeit in der Reihenfolge). Darüber hinaus melden im Bereich der schweren Krankheiten zum Beispiel allein die drei Indikationen Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs 900 000 Fälle im Jahr. In den meisten Fällen reicht der gesetzliche Unfallschutz nicht aus, um Arbeitsausfall, dauernde Einkommenslücken, Therapien, etc. finanziell abzusichern. Und bei schweren Krankheiten sieht die gesetzliche Unfallversicherung sowieso keine Zahlung vor.

Auch wenn hier der deutsche Amtsschimmel mal wieder kräftig wiehert, es bleibt dem Arbeitnehmer nur, will er auf Nummer sicher gehen, mit einer privaten Unfallversicherung solche Lücken zu schließen. Und wie gesehen, die meisten Unfälle ereignen sich ohnehin in der Freizeit oder im Haushalt und dort greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine weitere Einschränkung der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass sie im Versicherungsfall immer als Rentenzahlung erfolgt. Darüber hinaus sind zum Beispiel Selbstständige und Hausfrauen/–männer oder Nichtberufstätige üblicherweise gesetzlich nicht unfallversichert. Ein weiteres Argument für eine Unfallversicherung lieferte der Bundesgerichtshof. Im BGH-Beschluss zu einem Musterfall wurde klar geregelt, dass im Pflegefall Kinder für ihre Eltern und Eltern für ihre Kinder haften müssen. Und zwar unabhängig davon, ob noch eine persönliche Beziehung besteht oder nicht.



Private Unfallversicherung


Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.


Unterscheidungen

Man unterscheidet Unfallversicherungen

  • gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beiträge
  • mit Kapitalleistung und/oder Rentenleistung

Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten

  • mit Progression bei höheren Invaliditätsgraden
  • mit verbesserter Gliedertaxe
  • mit Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr)

In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert

  • (Unfall-)Todesfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Leistungen bei Knochenbrüchen

Darüber hinaus unterscheidet sich der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften teils erheblich. Vielerorts läßt sich der Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung erweitern. So kann mitunter eine sogenannte Ökoleistung mitversichert werden, die bei Unfällen während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt. Oft bestehen auch Leistungseinschränkungen, wie etwa bei alkoholbedingten (Verkehrs-)Unfällen, oder es gelten unterschiedlich


Versicherungsfall

Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffes lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine längerdauernde oder bleibende Gesundheitsschädigung erleidet.

In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne plötzliche Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt, wohingegen die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) zumeist nicht versichert sind.

Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B. auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden.


Versicherungsleistung

Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.

Neben dem Invaliditätsrisiko können auch andere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden (Todesfallleistung). Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen kann eine Invaliditätsleistung in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis verlangt werden. Wenn neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleistung ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragt werden. Die Höhe des Vorschusses wird maximal in Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig.

Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (zum Beispiel drei Monate 100 %; 6 Monate mindestens 50 %).

Darüber hinaus kann eine Vielzahl weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.

Weiterhin werden von vielen Versicherern sogenannte Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.

Als weitere Leistungsarten bietet der Versicherungsmarkt den Ausgleich von Kosten für kosmetische Operationen an, die z. B. zur Behebung von Entstellungen nach einem Unfall anfallen oder die anteilige Erstattung unfallbedingter Bergungskosten, welche von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport mit dem Krankenwagen oder Hubschrauberrettungsflüge im Ausland nach einem Skiunfall).

Im Rahmen sogenannter Seniorenpolicen werden als versicherbare Leistungen zunehmend bestimmte zeitlich befristete Serviceleistungen wie Hausbesorgungen, Hausputz, 'Essen auf Rädern' etc. angeboten, falls die versicherte Person hierzu wegen der Unfallfolgen nicht selbst in der Lage ist.


Ausschnittsdeckungen

Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sogenannte Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird, die Boots-Insassenunfallversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die bei Pauschalreisen eingeschlossenen oder extra abschließbaren Reiseunfallversicherungen.

Kreditkartenunternehmen bieten häufig als Zusatzleistung eine Verkehrsmittelunfallversicherung an, welche nur für Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln oder im Hotel eintritt, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel vereinbart wurde.


Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist die Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR oder UPR). Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung (genau: einer steigenden gemischten Versicherung).

Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden zwar wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Unfallkomponente auch die Lebensversicherungskomponente bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, auf diese Weise ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die einbezahlten Prämien nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer und eventueller Ratenzahlungszuschläge) zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile zurückzuerstatten.

Die UBR kann auch als Versicherung für eine andere Person abgeschlossen werden: Ein Versorger (im häufigsten Fall der Vater) kann so für ein Kind eine Unfallversicherung mit einem Ansparplan etwa zur Studienfinanzierung verbinden, wobei im Falle des Todes des Versorgers alle noch ausstehenden Prämien als bereits bezahlt gelten.



Wann braucht der Apotheker
eine Unfallversicherung?


Eine Unfallversicherung kann viele unangenehme Überraschungen abmildern. Eine private Unfallversicherung wie die ApoSecura bietet einen weltweiten Schutz, und das rund um die Uhr. Diese Absicherung ist im Allgemeinen entweder eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente, auf Wunsch auch beides. Die Kapitalleistung kann sinnvoll sein, um sofort unangenehme finanzielle Engpässe auszugleichen und größere Investitionen vornehmen zu können, wie zum Beispiel Spezialtherapien oder einen behindertengerechten Umbau, etc.

Die Qualität einer Unfallversicherung zeigt sich neben der Höhe der Prämie vor allem auch bei den dazu gehörenden Leistungen. So gibt es zum Beispiel Versicherer, die einen erweiterten Unfallbegriff anwenden und den Versicherungsschutz auf Fälle ausdehnen, die typischerweise nicht als Unfall angesehen werden. Der ApoSecura-Tarif beinhaltet einen solchen erweiterten Unfallschutz und bietet einen besonderen Leistungsumfang. Bei der FirstClass-Schutz-Variante des Tarifs gelten ohne Aufpreis auch bei grober Fahrlässigkeit als Unfall u.a.:

  • Eigenbewegungen und sportliche Betätigungen
  • Gesundheitsschäden bei der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen
  • Ertrinken, Ersticken und Erfrieren in Notsituationen
  • Allmählichkeitsschäden durch chemische oder elektrische Einwirkungen und Explosions- oder Druckwellen
  • Gesundheitsschäden nach Schutzimpfungen und Infektionen trotz Schutzimpfung
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden inkl. Druckkammerkosten in unbegrenzter Höhe
  • Lebensmittelvergiftungen, ein Oberschenkelhalsbruch, Höhenkrankheit
  • Mitversicherung von akuten Infektionskrankheiten

Außerdem bietet ApoSecura in der Variante ‚Dread Disease‘ einen Extra-Schutz bei schweren Krankheiten. Dabei tritt der Versicherungsfall mit der Diagnose der Krankheit ein und die Kapitalleistung steht sofort zur Verfügung. Sie wird auch dann ausgezahlt, wenn sich die versicherte Person wieder erholt hat und ihrer Arbeit nachgehen kann. Diese mit Aufpreis verbundene Tarifvariante betrifft folgende Erkrankungen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Erblindung, Berufsbedingte HIV-Infektionen, HIV-Infektionen infolge einer Bluttransfusion, Transplantation eines Hauptorgans, Operation der Herzklappe, Operation der Aorta, Bypass-Operationen, Kinderlähmung (Poliomyelitis).

Natürlich kann auch eine private Unfallversicherung im Rahmen eines Apothekenbetriebs abgeschlossen werden. Und das zu meist deutlich günstigeren Prämien. Zusätzlich können in so einen betrieblichen Vertrag zur Unfallversicherung auch Mitarbeiter mit einbezogen werden. Das fördert die Motivation und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit der Firma. Für die betriebliche und private Unfallversicherung von ApoSecur bestehen Rahmenverträge mit verbesserten Konditionen für Mitglieder von bestimmten Apothekenkammern und Verbänden.



5 gute Gründe für eine
betriebliche Unfallversicherung von ApoSecur


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