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Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit Sicherheit genannt werden oder für den Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.



Lexikon Übersicht A-Z

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Z

A

Abgabenrecht

Als Abgaben sind materielle Aufwendungen – insbesondere Steuern – zu verstehen, die zu Abgabeleistungen verpflichtete Personen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen haben. In Geldwirtschaften handelt es sich hierbei vor allem um Geldzahlungen, in Naturalwirtschaften werden stattdessen Naturalien abgeführt (vgl. zum Beispiel den mittelalterlichen Zehnt).
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Abgaberecht

Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die Abgaben (wie z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge, Zölle) an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (d.h. z.B. an Gemeinden. Länder, den Bund) regeln. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) 75 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Steuer- und Abgabenrecht vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen, wobei aber (mittels Klauselregelung) ein solcher Steuer-Rechtsschutz (beschränkt auf deutsche Finanz- und Verwaltungsgerichte) möglicherweise dann doch mitversichert wird.
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Abhandenkommen

Wenn Ihnen Sachen abhanden kommen, so ist dies grundsätzlich nicht versichert. Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.
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Ablehnung

Weil die Privat-Haftpflicht keine Pflichtversicherung ist, kann das Versicherungsunternehmen einen Versicherungsantrag ablehnen. Eine Vertragsänderung können Sie als Versicherter ablehnen - etwa wenn Sie mit einer Beitragserhöhung nicht einverstanden sind.
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Ablehnung des Rechtsschutzes

Es handelt sich um keinen Rechtsschutzfall. Dafür zwei Beispiele: Eine versicherte Reparaturwerkstatt will Rechtsschutz für die Durchsetzung eines an einem Kundenfahrzeug entstandenen Schadens geltend machen. Ein Selbstständiger verfügt nur über Berufs-Rechtsschutz, will diesen aber auch für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit seiner Hausangestellten anwenden.
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B

BAFin

Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
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Bankschließfach

Hausratgegenstände, die Sie in einem Bankschließfach untergebracht haben (Wertpapiere, Sammlungen...), sind in der Regel durch die Bank versichert. Dies jedoch zu einem relativ geringen Wert (oft maximal bis zu 15.000 ). Deshalb sollte man diese Hausratgegenstände mit in die Hausratversicherung einschließen. Dies erfordert einen Mehrbeitrag und ist nur bei sehr wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Über die Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch. Der Mieter (oder von ihm hierzu Bevollmächtigte) erhält Zugang zu seinem Schließfach unter Nutzung seines Schlüssels (Codes). Um die notwendige Sicherheit zu erreichen, verfügt auch die Bank über einen Schlüssel (Code). Nur unter Nutzung beider ist ein Zugriff möglich.
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Bargeld

Bargeld zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen. Wenn Sie Ihr Bargeld nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt eine besondere Entschädigung.
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Bauartklasse

Bei der Beitragskalkulation durch Ihre Versicherung spielt die Bauartklasse eine wichtige Rolle für die Kalkulation des Feuerrisikos. Es gibt fünf Bauartklassen (BA-Klassen). Entscheidend für die Einstufung in die Bauartklassen sind die Bauweise der Außenwände und des Daches. Keine Rolle spielen hingegen die Art der Beheizung oder die sonstige Nutzung des Gebäudes. Einige Versicherungen verzichten auf die Unterteilung des Tarifes nach Bauartklassen. Andere erheben nur einen Zuschlag für Ried- , Stroh- oder Holzdach.
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Baugesetzbuch

Bundesgesetz, welches das gesamte Baurecht für Stadtbereiche regelt: insbesondere die Erstellung und Durchführung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und alle damit verbundene Verfahrensfragen.
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D

Dampfheizung

Die Dampfheizung ist eine nicht mehr zeitgemäße Heizungsart. Heute trifft man in der Regel die Warmwasserheizung an. Für die Hausratversicherung gilt jedoch, dass der Austritt von Wasserdampf aus dem Heizungssystem dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt wird.
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Daten-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten - also kein Rechtsschutz für Personen, die von der Datenverarbeitung anderer Personen betroffen werden und sich dagegen schützen wollen. Somit kein Rechtschutz für das Geltendmachen von Ansprüchen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten.
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Dauernd Pflegebedürftige

Dauernd pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf, d.h., dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie z.B. Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nicht ohne fremde Hilfe bewältigt werden können (§ 3 I AUB).
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Deckung

Deckung bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Dabei übernimmt die Versicherung die Deckung für das versicherte Risiko. Es gibt eine Sonderform: die vorläufige Deckung. Dabei erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz schon vor Abschluss der Prüfung durch die Versicherung, also bevor sein Antrag angenommen worden ist. Die vorläufige Deckung ist aber kein Vorvertrag, da die Vertragspartner damit nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind.
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Deckungsklage

Deckungsklage kann der Versicherte gegen die Versicherung anstreben, indem er einen Versicherungsanspruch geltend macht. Für Deckungsklagen gegen eine andere als die eigene Versicherung wird im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts Rechtsschutz gewährt.
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E

Eigentümer

Sie sind Eigentümer einer Sache, wenn Sie das grundsätzliche und unbeschränkte Herrschaftsrecht über diese haben. Sie dürfen damit nach Belieben verfahren. Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache.
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Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl gehört zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung, es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Einbruchdiebstahl ist gebäudegebunden. Es muss also ein Einbruch in einen Raum Ihres Wohngebäudes erfolgen oder in einem Raum Ihres Wohngebäudes ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden. Werden von Ihrem Balkon, Ihrer Loggia oder Veranda Hausratgegenstände entwendet, dann liegt kein ersatzpflichtiger Einbruchdiebstahlschaden vor, da der Täter nicht in den Raum Ihres Gebäudes eingedrungen ist.
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Einstweilige Verfügung

Gerichtliche Maßnahme, die einen Rechtsanspruch sichern soll, wenn dessen Verwirklichung vereitelt oder erschwert zu werden droht. Beispiel : Bei Ausschachtungsarbeiten im Tunnelbau droht ein benachbartes Gebäude einzustürzen. Wenn der befürchtete Einsturz tatsächlich eintritt, kann die Ursache (der Tunnelbau) nicht mehr oder nur noch schwer nachgewiesen werden. Dann ergeht eine einstweilige Verfügung.
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Einwirkungsschäden

Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind. Beispiel: Austretendes Leitungswasser beschädigt unmittelbar einen wertvollen Teppich in Ihrer Wohnung.
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Elementarschäden

Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck verursacht wurden. In der Hausratversicherung sind Elementarschäden generell ausgeschlossen. Es gibt allerdings Versicherungsunternehmen, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten.
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F

Fahrer-Rechtsschutz

Schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Fahrer aller Ihnen nicht gehörenden und nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuge und auch als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger.
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Fahrerlaubnis

Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen oder auch Genehmigung für das Führen von Luft- und Wasserfahrzeugen. Art und Inhalt der Fahrerlaubnis ergeben sich aus der amtlichen Bescheinigung (Führerschein).
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Fahrlässigkeit

Man unterscheidet zwischen Straf- und Zivilrecht: Im Strafrecht wird der Begriff der Fahrlässigkeit auf die Person des Schuldners bezogen. Beurteilt wird, in welchem Maße jemand Einsicht und Fähigkeit in sein Handeln hatte. Zivilrechtlich handelt lt. § 276 BGB fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
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Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl müssen Sie nach Klausel 7110 "Einschluss Fahrraddiebstahl" zusätzlich auf besonderen Antrag in Ihre Hausratversicherung einschließen. Wird Ihr Fahrrad aus einem verschlossenen Keller oder Schuppen auf dem Versicherungsgrundstück gestohlen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor. Das Fahrrad ist als Hausrat zum vollen Wert mitversichert. Wird Ihr Fahrrad aber auf der Straße, aus offenen Fahrradständern oder aus gemeinschaftlichen Fahrradabstellräumen gestohlen, liegt nur ein einfacher Diebstahl vor, selbst wenn das Fahrrad abgeschlossen war.
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Fahrtenbuch

Muss auf Grund behördlicher Anordnung geführt werden: Für jede Fahrt ist einzutragen, wer das Fahrzeug gefahren hat.
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G

Gebäudebestandteile

Versichert sind Gebäudebestandteile wie Täfelungen, Teppichböden, sanitäre Anlagen und sonstige in das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf Ihre Kosten beschaffen oder vom Vormieter übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen.
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Gebäudeverglasung

Zur Gebäudeverglasung gehören Scheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten usw. aus Normalglas, Isolierglas, sowie aus Kunststoff. Diese sind grundsätzlich nicht versichert. Gebäudeverglasungen können ebenso wie Mobiliarverglasungen und Glaskeramik-Kochplatten über eine separate Glasversicherung versichert werden.
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Gebrauch, vorübergehender

Im Verkehrs-Rechtsschutz ist die Benutzung eines sog. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges "zum vorübergehenden Gebrauch" eingeschlossen. Damit erhalten Sie - wenn Sie vorübergehend auf einen Mietwagen zurückgreifen müssen - weiterhin uneingeschränkten Verkehrs-Rechtsschutz. Gilt aber auch für die Fälle, in denen Sie kurzfristig (z.B. auf Reisen) ein zusätzliches Fahrzeug anmieten.
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Gebündelte Versicherung

Von einer Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige Verträge, wie die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich selbstständige Verträge. Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen und Sie können die Verträge einzeln kündigen.
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Gefahr

Versicherungstechnischer Ausdruck für die Möglichkeit, im Versicherungsfall materielle Verluste tragen zu müssen. Diese Gefahr übernimmt der Versicherer entsprechend seinem im Versicherungsvertrag gegebenen Leistungsversprechen.
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H

Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in einigen Sparten vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung (PflVersG) vorgegeben. Die bekannteste gesetzliche Versicherungspflicht besteht für Kraftfahrzeuge.
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Haftung

Der Begriff Haftung wird vielseitig verwendet: Normalerweise ist damit gemeint, dass Sie für eine Schuld einstehen müssen, die aus einem Schuldverhältnis folgt. Sie haften beispielsweise, indem Sie Schadenersatz leisten müssen.
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Hagel

Durch Hagelschlag können schlimme Schäden verursacht werden. Hagelschäden sind grundsätzlich mitversichert. Gleichzeitiger Sturm ist dabei nicht Voraussetzung. Wenn Sie als Schadenursache Hagel nachweisen müssen, gilt dasselbe wie beim Nachweis von Sturmschäden. Hagel ist eine Form von Niederschlag, der aus Eisklumpen besteht und überwiegend in warmen Jahreszeiten und Gegenden auftritt. Zur Abgrenzung spricht man erst bei einem Durchmesser von über 0,5 Zentimetern von Hagel bzw. Eishagel, darunter von Graupel. Bei Aggregaten von Schneeflocken mit einem Durchmesser unter einem Millimeter spricht man von Griesel.
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Halter (Fahrzeughalter)

Halter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt.
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Hausrat

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst Ihren gesamten Hausrat. Dazu zählen alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen; außerdem Bargeld. Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Gardinen, Teppiche, Pflanzen, Bilder, Gobelins etc. Gebrauchsgegenstände sind Kleidung, Wäsche, Geschirr, Besteck, Haushaltsgeräte, Radio, TV, Video, Sammlungen, Schmuck etc. Verbrauchsmittel sind Lebensmittel, Putz- und Waschmittel, Vorräte, Heizmaterial, Bargeld etc.
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I

Innere Unruhen

Schäden, die durch innere Unruhen verursacht wurden, gehören zu den allgemeinen Ausschlüssen. Auch durch eine Erweiterung des Versicherungsumfangs ist es nicht möglich, einen entsprechenden Schutz zu erhalten.
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Instanz

Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den Gerichtszweigen. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der Rechtsweg. Moderne Rechtsordnungen gewähren effektiven Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren, genannt Instanzenzug (auch Rechtsmittelzug).
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Invalidität

Invalidität ist eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin.
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Invaliditätsleistung

Wenn Sie einen Unfall erleiden, der zu einer dauernden Beeinträchtigung hrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Haben Sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Leistung als Rente erbracht.
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J

Jagdhaftpflichtversicherung

Sie deckt die bei der Jagd entstehenden Haftpflichtrisiken ab. Eingeschlossen sind Schäden, die durch die Jagdtätigkeit und beim erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen entstehen. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden. Diese Versicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.
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K

Kausalität

Kausalität bedeutet "ursächlicher Zusammenhang": Gemeint ist, dass zwischen Schadenereignis und eingetretenem Schaden ein Zusammenhang bestehen muss. Ist dies der Fall, muss derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch haften.
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Kaution

Sicherheitsleistung, um eigene Rechte durchzusetzen oder fremde Rechte abzuwehren. Im Ausland wird von Verkehrsteilnehmern, die in einen Unfall verwickelt werden, gelegentlich eine Kaution verlangt, wenn der Betroffene vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben will. Diese Strafkaution stellt die Versicherung als zinsloses Darlehen bis zu einem Betrag von 100.000,-
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Kinderklausel

Weil Ihr Kind noch unter sieben Jahre alt ist, kann es nicht haftbar gemacht werden. Die Prüfung auf Deliktsfähigkeit entfällt, wenn Sie die Kinderklausel eingeschlossen haben.
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Kinderunfallversicherung

Bei den meisten Versicherungen können Sie für Ihre Kinder von Geburt an bis zum Alter von 16 Jahren eine Kinderunfallversicherung abschließen. Hierfür gibt es einen besonderen Kindertarif, der aber mit Vollendung des 18. Lebensjahr endet. Mit Ablauf des Versicherungsjahres wird dieser Kinderunfalltarif dann auf einen Erwachsenenunfalltarif umgestellt.
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Klausel

Klauseln sind die allgemeinen Einzelbestimmungen in einem Versicherungsvertrag. Sie konkretisieren, erweitern oder beschränken die Allgemeinen (AVB) und Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB). In der Regel werden Sie zusätzlich vereinbart. In einigen Fällen haben Klauseln den Status genereller und allgemein anerkannter Zusatzvereinbarungen. Dann werden sie als Allgemeine Vertragsbedingungen im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet.
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L

Leitungswasser

Versicherungstechnisch umfasst der Umfang der Leitungswasserversicherung den Ersatz von Schäden, die dadurch entstehen, dass Leitungswasser aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren Wasser führenden Teilen, Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig austritt.
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Loggien

Loggien gehören zum Versicherungsort, werden jedoch bei der Berechnung der Wohnfläche nicht mitgerechnet. Als Loggia (aus dem Italienischen) wird in der Architektur ein Raum in einem Gebäude bezeichnet, der sich mittels Bögen oder anderer Konstruktionen zum Außenraum öffnet. Auf der Erdgeschossebene schaffen Loggien einen Übergangsbereich zwischen Außen- und Innenraum, im Obergeschoss werden sie als Verbindungsgang oder Freisitz genutzt. Als Loggia (aus dem Italienischen) wird in der Architektur ein Raum in einem Gebäude bezeichnet, der sich mittels Bögen oder anderer Konstruktionen zum Außenraum öffnet. Auf der Erdgeschossebene schaffen Loggien einen Übergangsbereich zwischen Außen- und Innenraum, im Obergeschoss werden sie als Verbindungsgang oder Freisitz genutzt.
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Luftfahrthaftpflicht

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Diese Versicherungspflicht besteht für alle Motor- und Segelflugzeuge, für Flugdrachen, Schirmdrachen und Fallschirme sowie für alle motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.
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M

Mallorca-Police

Sie bezieht sich auf alle versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge (Auto, Motorrad, Moped) innerhalb Europas und erhöht die Haftpflicht-Deckungssummen für das jeweilige Kfz auf das in Deutschland übliche Niveau. In vielen europäischen Urlaubsländern sind die geltenden Deckungssummen nämlich nicht für einen Schaden ausreichend. Ohne eine Mallorca-Police besteht ein hohes finanzielles Risiko.
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Meldepflicht

Als Versicherter haben Sie die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. In einigen Sparten bestehen besondere Fristen. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung müssen Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzeigen.
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Mietereinbauten

In das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie auch die Verantwortung tragen, sind versichert. Sie tragen also immer dann die Gefahr für eingefügte Sachen, wenn Sie diese selbst angeschafft und mit dem Vermieter vereinbart haben, dass Sie dafür verantwortlich sind und sie nach Beendigung des Mietverhältnisses aus der Wohnung wieder entfernen.
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Mietsachschäden

Im Rahmen der Privaten Haftpflicht sind Mietsachschäden mitversichert. Das können sein: Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Etwa die Beschädigung von Badkeramik, Türen, Wänden und Fußböden.
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Minderjährigkeit

Minderjährig sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
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N

Natürliche Person

Laut Grundgesetz ist jeder Mensch eine natürliche Person. Damit ist jeder ab Geburt auch rechtsfähig. Das bedeutet, dass Sie damit theoretisch Geschäfte oder Kaufverträge abschließen könnten. Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Unter gewissen Umständen wird die Rechtsfähigkeit auch fingiert. So kann bereits ein ungeborener Mensch (nasciturus) zum Erben werden (§ 1923 Abs. 2 BGB). Stark umstritten ist die Frage, ob dem Nasciturus bereits vor der Geburt und möglicherweise schon ab dem Beginn der Schwangerschaft Rechte zufallen können, insbesondere ein Recht auf Leben. Dies spielt vor allem im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch und die Stammzellenforschung sowie verwandte Forschungsbereiche eine Rolle.
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Neuwert

Unter Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Im Gegensatz dazu würden Sie bei Erstattung zum Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung bekommen.
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Notstand

Wenn Sie sich in einer Not(stands)situation befinden und fremde Sachen zerstören bzw. beschädigen, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, handeln Sie nicht widerrechtlich. Sie sind dann auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Es sei denn, Sie haben die Gefahr selbst verschuldet.
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Notwehr

In Notwehr handelt jeder, der beispielsweise eine andere Person verletzt, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen zu verhindern. Eine durch Notwehr erforderliche Handlung ist nicht widerrechtlich. Es besteht dann auch keine Schadenersatzpflicht.
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O

Obliegenheiten

Regeln für Ihr Verhalten als Versicherter, die Ihnen auf der Basis des abgeschlossenen Rechtsschutz-Vertrages "obliegen" (=zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind). Sie müssen aus den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, ARB) klar hervorgehen. Als Versicherter müssen Sie diese beachten, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
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Obliegenheiten

Obliegenheiten sind besondere Pflichten, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich auferlegt werden. Welche Pflichten zählen dazu? Sie müssen zum Beispiel Ihre Prämie zahlen. Oder: jederzeit Auskunft über den Hergang eines Schadenfalls geben. Auch die Wahrheitspflicht gehört dazu. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach (sog. schuldhafte Verletzung), kann das folgende Konsequenzen haben: Leistungsfreiheit (die Versicherung stellt die Leistungen ein), Rücktritt oder Kündigung durch die Versicherung. Einige Obliegenheiten müssen vor dem Versicherungsfall erfüllen werden: etwa die vorvertragliche Anzeigepflicht. Andere müssen erfüllt werden, nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist - wie die Schadenminderungspflicht.
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Obliegenheiten

Unter Obliegenheiten versteht man die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen. Dazu gehört, dass Sie: Ihrer Versicherung den Schaden unverzüglich anzeigen müssen, Einbruchdiebstahl- , Vandalismus- und Raubschäden der Polizei melden, der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen, abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sperren lassen, Ihrer Versicherung ein Verzeichnis der vom Schaden betroffenen Sachen mit Angabe des Versicherungswertes oder des Anschaffungspreises und -jahres einreichen.
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Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße ohne kriminellen Gehalt. Sie werden nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet. Soweit es sich nicht um grob fehlerhaftes Verkehrsverhalten handelt, sind die meisten Verstöße im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
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P

Personenschaden

Ein Personenschaden ist laut AHB § 1 (Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen) ein ersatzpflichtiger Schaden, der den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.
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Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)

Das PflVersG regelt die gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Dies gilt auch für Luftverkehrsunternehmen, den Betrieb von Atomanlagen, den Güterkraftverkehr und für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Notare, Steuerberater). Ursprünglich wurde das Gesetz als „Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ (Gesetz vom 7. November 1939, RGBl. I S. 2223) verkündet.
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Planschwasser

Planschwasser ist ebenso wie Reinigungswasser im Rahmen der Leitungswasserversicherung ausgeschlossen. Obwohl Planschwasser im eigentlichen Sinne auch Leitungswasser ist, schließt die Hausratversicherung Schädigungen allerdings aus. Es gibt einige Versicherungen, die Planschwasser-Schäden ohne zusätzliche Beitragskosten mit in die Hausratversicherung aufnehmen. Diese sind jedoch die Ausnahme.
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Produkthaftpflichtversicherung

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus
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R

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen. Die Rechtsfähigkeit beginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt. Rechtsfähigkeit bedeutet, selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten sein zu können.
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Rechtsgutverletzung

Damit bezeichnet man die Verletzung der im § 823/1 BGB genannten Rechtsgüter. Als geschützte Rechtsgüter können konkret genannt werden: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Mit dem § 823 BGB wird also der Einzelne und sein Recht an Sachen geschützt.
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Rechtskraft

Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.
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Reinigungswasser

Reinigungswasser ist ebenso wie Planschwasser im Rahmen der Leitungswasserversicherung ausgeschlossen. Die Hausratversicherung deckt die meisten durch Leistungswasser verursachten Schäden am Hausrat ab. Nicht berücksichtigt werden vorsätzlich verursachte Beschädigungen, die beim Verbrauch oder der Verwendung von Wasser auftreten.
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Reparaturkosten

Wenn Ihre beschädigten Sachen noch reparaturfähig sind, werden die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles übernommen. Verbleibt nach der Reparatur eine Wertminderung, so erhalten Sie auch dafür Entschädigung.
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S

Sachschäden

Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden, Straßen, Kraftfahrzeugen, Gegenständen und sonstigen Dingen unbelebter Natur.
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Sachverständigenkosten

Wenn der Schadenfall eingetreten ist, ist es oft schwierig die genaue Schadenhöhe zu bestimmen. Hier kann ein Sachverständiger helfen. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sollten in der Hausratversicherung eingeschlossen sein.
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Schadenersatz

Die Pflicht zum Schadenersatz ist gesetzlich geregelt. Sie kann aber auch vertraglich geregelt sein. Schadenersatz müssen Sie leisten, wenn Sie Ihre Vertragspflichten verletzt haben oder wenn Sie wegen unerlaubter Handlungen bzw. Gefährdung haftbar sind. Unter Schadensersatz (häufig auch, und in Österreich grundsätzlich nur, in der Schreibweise Schadenersatz anzutreffen) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Beim Ersatz von Schäden durch die öffentliche Hand spricht man auch häufig von Entschädigung.
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Schadenersatzanspruch

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei muss der Schadenverursacher den Zustand, der vor dem Schaden bestand, in wirtschaftlich gleichwertiger Weise wiederherstellen Es gilt in erster Linie der Grundsatz der Naturalherstellung, § 249 BGB. Wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde, hat der Geschädigte ein Wahlrecht zwischen der Wiederherstellung des alten Zustandes und Geldersatz.
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Schadenversicherung

Die Schadenversicherung ist eine Privatversicherung gegen konkrete Vermögensschäden. (Siehe hierzu auch Sachversicherung., Haftpflichtversicherung). Hier gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung. Mit anderen Worten: Als Versicherter dürfen Sie sich durch die Versicherungsleistung nicht bereichern. Die Versicherungsleistung ist der Höhe nach dreifach begrenzt: Durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe. Im Gegensatz dazu gilt bei den Summenversicherungen (Lebens- und Unfallversicherung, Krankentagegeld), dass die Versicherungssumme nicht die maximale Haftungssumme, sondern die festgelegte Versicherungsleistung bezeichnet.
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T

Taschengeldparagraf

Der § 110 BGB bestimmt den Taschengeldparagraph. Er besagt, dass der von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossene Vertrag wirksam ist, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (z.B. regelmäßiges Taschengeld).
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Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die seine Tiere Dritten zufügen. Während die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert ist, gilt das nicht für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder. Für diese Risiken muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter absichert. Falls Sie Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten (Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Bienen), müssen Sie ebenfalls eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Kampfhunde müssen extra deklariert werden und sind nur noch bei wenigen Versicherer zu versichern.
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Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht ein Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung (§ 7, 4 AUB).
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U

Übergangsleistung

Wenn bei Ihnen nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung erbracht (§ 7 II AUB).
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Überschwemmung

Schäden durch Überschwemmung sind im Rahmen der Hausratversicherung nicht mitversichert. Als Überschwemmung bezeichnet man einen Zustand, bei dem eine normalerweise trockenliegende Bodenfläche vollständig von Wasser bedeckt ist.
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Überspannung

Schäden durch Blitzschlag sind mitversichert. Jedoch sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge von Gewittern. Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhalten Sie nur eine Entschädigung, wenn Sie solche Schäden gemäß Klausel 7111 (92) in Ihren Vertrag eingeschlossen haben.
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Umwelthaftpflichtversicherung

Während das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf die Verunreinigung von Gewässern begrenzt ist, wird im Umwelthaftungsgesetz die Haftung für die Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser geregelt. Es gilt stets die Gefährdungshaftung. Haftungsentlastung findet allein bei höherer Gewalt Anwendung. Berücksichtigt wird weder ein Verschulden des Anlagebetreibers noch eine Rechtswidrigkeit des Betriebes. Weiterhin gilt das Prinzip der Verursachervermutung. Das bedeutet: Als Betreiber einer Anlage sind Sie nach dem Umwelthaftungsgesetz bereits Schadenverursacher, wenn die Anlage geeignet ist, einen Umweltschaden zu verursachen. Die Höchsthaftungsbegrenzung liegt bei bis zu 80 Mio. ? für Personen- und Sachschäden.
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Umweltschäden

Im allgemeinen Sprachgebrauch kommt dem Umweltschaden und der Umweltbeeinträchtigung eine gleiche Bedeutung zu. Eine einheitliche, EU-weite Definition des Begriffs Umweltschaden existiert nicht. Nur wenige der Mitgliedstaaten haben überhaupt eine Definition rechtlich verankert. In Anlehnung an das deutsche Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) werden Schäden als Umweltschäden definiert, die durch Umwelteinwirkungen wie z.B. Stoffe, Druck oder Geräusche verursacht werden und sich in den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft ausgebreitet haben.
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V

Vandalismus

Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in Ihre Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz an wesentliche Voraussetzungen gebunden ist:
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Verband der Schadenversicherer

Der Verband der Sachversicherer (ehemals HUK-Verband) vertritt die gemeinsamen Interessen der privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Deutschland, soweit sie die Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- sowie Rechtsschutzversicherung betreffen. Sitz ist Hamburg.
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Vereinshaftpflichtversicherung

Als Mitglied eines Vereins sind Sie damit insbesondere bei Veranstaltungen wie Versammlungen, Festlichkeiten oder Wettbewerben versichert. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
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Vergleichsrechner

Ein Vergleichsrechner ist ein Online-Angebot im Internet. Mit so einem Online-Tools sind Vergleiche zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen der am Markt vorhandenen Anbieter möglich.
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Verjährung

Ein privatrechtlicher Anspruch unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Ausnahmen können sein: Grundbuchangelegenheiten, einige nachbarrechtliche Ansprüche oder Ansprüche bei Auseinandersetzung innerhalb einer Gemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft). Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Abweichungen hierzu können Sie in § 195 BGB nachlesen.
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W

Wasserhaushaltsgesetz

Im WHG ist die Haftung derjenigen Personen festgelegt, die Tätigkeiten ausüben, die mit den Gefahren für den Wasserhaushalt verbunden sind. Das betrifft in erster Linie das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer (auch Grundwasser). Hier gilt die Gefährdungshaftung, nach der z. B. der Besitzer eines Öltanks auch ohne Verschulden haftet, wenn Öl aus seiner Anlage Grundwasser verunreinigt.
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Wertsachen

Für die oben genannten Wertsachen gelten die allgemeinen sowie die besonderen Entschädigungsgrenzen. Darunter fallen unter anderem Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken, Pelze, Gemälde, Antiquitäten (Gegenstände mit einem Alter von mehr als 100 Jahren mit der Ausnahme von Möbelstücken) sowie Sachen aus
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Wohnfläche

Als Wohnfläche gilt in der Hauratversicherung die Grundfläche Ihrer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Treppen, Keller- und Speicherräume. Balkone, Loggien und Terrassen fallen jedoch nicht darunter.
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Z

Zivilrecht

Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen. Sie regeln die Beziehungen einzelner Personen untereinander. Damit grenzt sich das Zivilrecht vom öffentlichen Recht ab. Wichtigste Gesetzesgrundlage ist das BGB.
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