• 20.09.2023 – Programmablaufpläne Lohnsteuerabzug 2024 – Entwurf

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Programmablaufpläne Lohnsteuerabzug 2024 – Entwurf

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich den Entwurf der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2024 sowie den Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung veröffentlicht. Diese Entwürfe sollen den Finanzämtern und anderen beteiligten Stellen als Leitfaden für den Lohnsteuerabzug im kommenden Jahr dienen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich bei diesen Entwürfen um nicht rechtlich verbindliche Dokumente handelt, die noch Änderungen unterliegen können. Der endgültige Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2024 wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Der Entwurf des BMF enthält wichtige Informationen, die bei der Lohnsteuerberechnung für das Jahr 2024 berücksichtigt werden müssen. Dies umfasst Anpassungen des Einkommensteuertarifs, Änderungen der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Kinderfreibetrags aufgrund des beschlossenen Inflationsausgleichgesetzes sowie geplante Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2024. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass ein Zusatzbeitrag von 1,6 % in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben wird.

Es ist jedoch zu beachten, dass der vorliegende Entwurf des Programmablaufplans keine möglichen Änderungen durch das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz berücksichtigt. Das BMF plant, Anfang 2024, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, einen überarbeiteten Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung zu veröffentlichen. Dieser wird weitere Einzelheiten zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs aufgrund der Gesetzesänderungen enthalten.


Kommentar:

Die Veröffentlichung der Entwürfe der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2024 durch das BMF ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf das kommende Steuerjahr. Diese Pläne sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer und anderer Abzüge vom Arbeitslohn. Die Berücksichtigung der Anpassungen des Einkommensteuertarifs und anderer gesetzlicher Änderungen ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Lohnabrechnungen korrekt und gerecht sind.

Es ist positiv anzumerken, dass das BMF bereits im Entwurf auf mögliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz hinweist und plant, einen überarbeiteten Programmablaufplan nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu veröffentlichen. Dies unterstreicht die Flexibilität und das Engagement der Finanzbehörden, sicherzustellen, dass die Lohnsteuerabzüge den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Unternehmen und Arbeitnehmer sollten diese Entwürfe aufmerksam verfolgen und sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungen den vorgeschlagenen Abläufen und Regelungen entsprechen, um mögliche steuerliche Komplikationen zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetzgebungsverfahren weiterentwickelt und welche endgültigen Änderungen im Programmablaufplan für 2024 vorgenommen werden.

Von Engin Günder

 

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